Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
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Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Woher bekomme ich Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind ? (im Ausland erworbenen Berufsqualifikation des Arztes)
Ofiziell (von Botschaft der Bundesrepublik Deutschland) ist das so formuliert: "Schriftliche Stellungnahme der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original)" ?
(Quelle: http://www.kiew.diplo.de/contentblob/4670946/Daten/7293877/pdf_anerkennung_auslndischer_berufsqualifikation.pdf)

Behörde benötigt

  • Datum
    1. September 2017
  • Frist
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woher bekomme ich B…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind [#24502]
Datum
1. September 2017 11:41
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woher bekomme ich Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind ? (im Ausland erworbenen Berufsqualifikation des Arztes) Ofiziell (von Botschaft der Bundesrepublik Deutschland) ist das so formuliert: "Schriftliche Stellungnahme der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original)" ? (Quelle: http://www.kiew.diplo.de/contentblob/4670946/Daten/7293877/pdf_anerkennung_auslndischer_berufsqualifikation.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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