Bescheide der anerkannten Nachweise für die rechtssprachlichen Kenntnisse für Übersetzer,

- alle Bescheide, mit denen Nachweise für die rechtssprachlicher Kenntnisse nach Maßgabe des am 01.03.2008 in Kraft getretenen Gesetzes über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt werden
- interne Verwaltungsanweisungen für die Ermächtigung als Übersetzer und/oder Vereidigung als Dolmscher

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2015
  • Frist
    1. Januar 2016
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Bescheide der anerkannten Nachweise für die rechtssprachlichen Kenntnisse für Übersetzer, [#12092]
Datum
29. November 2015 19:22
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Bescheide, mit denen Nachweise für die rechtssprachlicher Kenntnisse nach Maßgabe des am 01.03.2008 in Kraft getretenen Gesetzes über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt werden - interne Verwaltungsanweisungen für die Ermächtigung als Übersetzer und/oder Vereidigung als Dolmscher
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, wei…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Bescheide der anerkannten Nachweise für die rechtssprachlichen Kenntnisse für Übersetzer, [#12092]
Datum
29. November 2015 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Oberlandesgericht Hamm eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
153 I – 15. 15 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Eingabe vom 29.11.2015 Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I – 15. 15 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Eingabe vom 29.11.2015
Datum
14. Dezember 2015 10:05
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
AW: 153 I – 15. 15 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Eingabe vom 29.11.2015 [#12092] Sehr geehrt…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: 153 I – 15. 15 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Eingabe vom 29.11.2015 [#12092]
Datum
12. Januar 2016 11:44
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei meine Postanschrift. Sie können mir natürlich auch die Antwort per Post schicken. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 12092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>