Bescheide
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Darf eine NICHT rechtsfähige Vereinigung/Organisation/Inkassobüro in Selbststitulierung RECHTS FÄHIGE Bescheide erstellen? Darf die Stadt dann, ohne Einschaltung eines Richters, ohne die Rechtsmäßigkeit zu prüfen , das Geld aus solchen Bescheiden / wohl gemerkt: von NICHT rechtsfähigen Institutionen bei den Banken pfänden? ----------Meiner Meinung geht das nicht: Ein NICHT Rechtsfähiges kann doch nichts RECHTS Fähiges als Verwaltungsakt ins Leben rufen.
Mit vorzüglicher Hochachtung und danke.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. Februar 2018
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6. März 2018
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