Beschilderung der Friedrichstraße in 78210 Furtwangen
Anfrage an:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Die rechtliche Grundlage für die Beschilderung der Friedrichstraße in << Address removed >>.
Hier insbesondere die Grundlage für das Zeichen 306 in der Zone 30 und die Beurteilung für die seit kurzem eingeführte Freigabe der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Fahrräder, auf Höhe der Friedrichschule.
Ich bitte in der Antwort auch darauf einzugehen, dass es sich hierbei um die Bundesstraße 500 handelt.
Vielen Dank
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. April 2019
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10. Mai 2019
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