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Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel

Anfrage an: Amtsgericht München

Die Beschlagnahmungsbeschlüsse des AG München zum Film Hostel 2 im folgenden:
Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. 465 Js 306253/08.
Beschluss vom 2. März 2009, Az. 853 Gs 30/09.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde an 22.11 2021 für die beiden Filme die Beschlagnahmungsbeschlüsse der Film Hostel beantragt, da die Bundeszentrale für Jugendmedienschutz zwar indiziert aber keinen Beschlagnahmungsbeschluss hatte und eine meintliche veröffentliche Abschrift nicht umbedingt der Richtigkeit entsprechen muss.

Nach Anmahnen des Amtsgericht München ohne Reaktion außer eine Nachricht zu der E-Mail Übermittelung wurde die Bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz eingeschaltet und über den Vorgang infomiert.

Nach Aussagen der Bayrischen Landesbeauftrgaten für Datenschutz bestehte kein Anspruch auf Herausgabe des Beschlagnahmungsbeschluss zu Hosel, es ist damit eine Grundkernentscheidung das ein Anspruch zwar gegen Behörden besteht aber davon Gerichte ausgeschlossen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlagna…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
22. November 2021 20:21
An
Amtsgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlagnahmungsbeschlüsse des AG München zum Film Hostel 2 im folgenden: Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. 465 Js 306253/08. Beschluss vom 2. März 2009, Az. 853 Gs 30/09.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Am…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
23. November 2021 05:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich übersende ihnen meine Adresse und bitte sie mit den Beschluss zuzuschicken auf…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
30. November 2021 19:24
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich übersende ihnen meine Adresse und bitte sie mit den Beschluss zuzuschicken auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht München
Sehr <Information-entfernt> ohne Angabe einer gerichtlichen Geschäftsnummer oder eines Betreffs kann Ihr An…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
1. Dezember 2021 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> ohne Angabe einer gerichtlichen Geschäftsnummer oder eines Betreffs kann Ihr Anliegen nicht der entsprechenden Abteilung zugeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Leider hab ich kein Geschäftszeichen sondern nur di…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
1. Dezember 2021 10:21
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Leider hab ich kein Geschäftszeichen sondern nur die Aktenzeichen des Beschlusses Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
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Sehr geehrte Damen und Herren, grüß gott Mir sind nur die Aktenzeichen ihres Amtsgericht mit AG München, Az. 465 …
An Amtsgericht München Details
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Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
11. Dezember 2021 23:18
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, grüß gott Mir sind nur die Aktenzeichen ihres Amtsgericht mit AG München, Az. 465 Js 306253/08. AG München, Beschluss vom 2. März 2009, Az. 853 Gs 30/09 soweit bekannt. Ein anderes Geschäftszeichen hab ich nicht Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel“ vom 22.11…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
24. Dezember 2021 12:32
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel“ vom 22.11.2021 (#233510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel“ vom 22.11…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
2. Januar 2022 13:08
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel“ vom 22.11.2021 (#233510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
Amtsgericht München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Am…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel [#233510]
Datum
3. Januar 2022 06:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen
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Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung be…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510]
Datum
3. Januar 2022 21:28
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG) Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier https://fragdenstaat.de/a/233510/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet weil Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 233510.pdf Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
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AW: Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Amtsgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510]
Datum
26. Januar 2022 11:28
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlagnahmungsbeschluss zu Hostel“ vom 22.11.2021 (#233510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 233510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233510/
Amtsgericht München
AW: Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Vermittlung zu dem Beschlagnahmungsbeschluss [#233510]
Datum
26. Januar 2022 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 3. Januar 2022 Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Januar …
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 3. Januar 2022
Datum
1. Februar 2022 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Januar 2022 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 233510. Sie haben gegenüber dem Amtsgericht München einen Auskunftsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geltend gemacht und insoweit offenbar Zugang zu zwei Beschlagnahmebeschlüssen begehrt. Meine Zuständigkeit beschränkt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Folglich beziehen sich meine Ausführungen allein auf das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BayDSG unter anderem keine Anwendung auf Gerichte als Organe der Rechtspflege findet. Im Ergebnis ist es daher mit Blick auf Art. 39 Abs. 1 BayDSG bereits aus diesem Grund datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht Ihrem Informationsbegehren nicht nachgekommen ist. Zugangsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes, dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sind – soweit ersichtlich – nicht einschlägig; die Anwendung der diese Ansprüche vermittelnden Vorschriften unterliegt im Übrigen grundsätzlich auch nicht meiner Kontrolle. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen
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