Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG))
Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG)) in der Fassung gemäß § 74 EnWG als pdf-Datei
Anfrage eingeschlafen
-
Datum13. September 2016
-
15. Oktober 2016
-
0 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]
- Datum
- 13. September 2016 09:32
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]
- Datum
- 19. September 2016 13:57
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]
- Datum
- 19. September 2016 14:31
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) für die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]
- Datum
- 10. Oktober 2016 09:47
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Automatische Antwort: AW: Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) f= FCr die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]
- Datum
- 10. Oktober 2016 09:47
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Mein IFG-Antrag (BK9) vom 13.9.2016 (Beschluss BK9-11-8164 vom 3.4.2014 (Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas (2013 bis 2017) fuer die Westfalen Weser Netz AG)) [#17838]) [#17838]
- Datum
- 10. Oktober 2016 09:54
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Bundesnetzagentur
- Via
- Briefpost
- Betreff
- [BK9-16/IFG-1] Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG; Hier: Festlegung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode (Gas) der Westfalen Weser Netz GmbH
- Datum
- 11. Oktober 2016
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- [BK9-16/IFG-1] Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG; Hier: Festlegung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode (Gas) der Westfalen Weser Netz GmbH [#17838]
- Datum
- 14. Oktober 2016 19:54
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [BK9-16/IFG-1] Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG; Hier: Festlegung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode (Gas) der Westfalen Weser Netz GmbH [#17838]
- Datum
- 24. April 2017 13:29
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.