Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 (vgl. BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 15.5.2017 - EnVR 30/16);

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  • Datum
    8. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss der Be…
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Betreff
Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
8. Juni 2017 23:39
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 (vgl. BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 15.5.2017 - EnVR 30/16);
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Email übersende ich Ihnen anliegend die zur Veröffentlichung be…
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Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
6. Juli 2017 13:44
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Email übersende ich Ihnen anliegend die zur Veröffentlichung bestimmte Fassung des unter dem Aktenzeichen BK4-12-1373 ergangenen Beschlusses vom 26. Januar 2015. Die enthaltenen Schwärzungen erfolgten zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der am Verfahren beteiligten Unternehmen. Ich gehe insoweit davon aus, dass sich Ihre Anfrage somit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter geehrter Herr Busch, vielen Dank für Ihre nachricht vom heutigen Tag. Soweit Sie darin mitteilen,…
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Betreff
AW: WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
6. Juli 2017 20:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter geehrter Herr Busch, vielen Dank für Ihre nachricht vom heutigen Tag. Soweit Sie darin mitteilen, dass die "enthaltenen Schwärzungen zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der am Verfahren beteiligten Unternehmen [erfolgten]", ist dies in Bezug auf die Schwärzung dreier kompletter Absätze auf Seite 3 des Beschlusses nicht ansatzweise nachvollziehbar. Sollten diese Schwärzungen kein Versehen sein, bitte ich im Einzelnen um Erläuterungen, weshalb es sich bei dem kompletten Absätzen vermeintlich um ein oder mehrere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Ferner bitte ich um Mitteilung, welches Unternehmen die Schärzungen geltend gemacht hat, und um Übersendung des Schreibens, mit welchem die Schwärzungen Ihnen gegenüber begründet wurden. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei dem Ihnen übersandten Beschluss handelt es sich u…
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Bundesnetzagentur
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AW: WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
11. Juli 2017 10:29
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei dem Ihnen übersandten Beschluss handelt es sich um diejenige Fassung, die uns von den Beteiligten zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurde. Die geschwärzten Passagen beinhalten Informationen zum konkreten Nutzungsverhalten und zur Abnahmestelle. Sofern Sie es wünschen, besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Beteiligten im Rahmen des § 8 IFG formal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diesen in diesem Zusammenhang um nähere Begründung zum Umfang der vorgenommen Schwärzungen zu bitten. Da dies allerdings aller Voraussicht nach mit einem nicht ganz unerheblichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre, müsste Sie insoweit auch mit einer entsprechenden Gebühren- und Auslagenfestsetzung gemäß Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV rechnen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir kurzfristig mitteilen könnten, wie wir im vorliegenden Fall weiter verfahren sollen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> bezüglich meiner Bitte vom 6.7.2017 um Übersendung jenes Schreibens der Betei…
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Betreff
AW: AW: WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
18. September 2017 16:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bezüglich meiner Bitte vom 6.7.2017 um Übersendung jenes Schreibens der Beteiligten, mit welchem die geltend gemachten Schwärzungen Ihnen gegenüber begründet wurden, bitte ich um Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen nochmals meine Mail vom 11.07.2017. Mit freundlichen G…
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Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
18. September 2017 16:53
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWGBeschlussderBeschlusskammer4derB.eml
3,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen nochmals meine Mail vom 11.07.2017. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, die jedoch nicht eingeht auf meine Nac…
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AW: AW: AW: WG: Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26. Januar 2015, BK4-12-1373 [#21782]
Datum
18. September 2017 18:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, die jedoch nicht eingeht auf meine Nachfrage zum Sachstand in Bezug auf die meinerseits am 6.7.2017 erbetene Zusendung jenes Schreibens, mit welchem die Schwärzungen Ihnen gegenüber begründet wurden. Bitte sende Sie mit jenes Schreiben zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>