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Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Verteilung der Haushaltsmittel 2012

Beschlüsse der Bezirksvertretung Mengede zum Haushalt 2012 mit ausführlicher Begründung der angenommenen und der abgelehnten Anträge.

Dazu die folgenden Vorinformationen:
Der Vorstand von Mengede 08/20 - einem Fußballverein im Norden Dortmunds, in dem derzeit mehr als 220 Kinder und Jugendliche aktiv sind - hatte Anfang Oktober 2011 einen Antrag an die Bezirksvertretung Mengede gestellt, für den Bau eines Jugendheimes im Volksgarten einen Zuschuss aus den Mitteln des Stadtbezirks zu bekommen. Rd. 70.000, Euro d.h. 50 % der Kosten haben Stadt und Land bewilligt, weitere 70.000 Euro fehlen dem Verein noch; sie sollen überwiegend in Form von Eigenarbeit, Spenden und sonstigen Zuschüssen erbracht werden.
Anfang Dezember 2011 wurde in den Medien darüber berichtet, dass die Bezirksvertretung Mengede auf der Grundlage eines interfraktionellen Vorschlags beschlossen hat, 24 Maßnahmen mit einem Betrag von rd. 680.000 zu finanzieren. Das Vorhaben der Fußballer war nicht dabei.
Mit Schreiben vom 5.1.12 teilte der Leiter der Bezirks-Verwaltungsstelle Mengede in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Bezirksvertretung Mengede dem Vorstand von Mengede 08/20 mit, dass sich die Bezirksvertretung „aufgrund anderer Priorisierungen nicht in der Lage sieht, dem Antrag des Vereins Mengede 08/20 zu entsprechen.“ Allerdings fehlte ein Hinweis, warum welche Maßnahme bezuschusst wird und warum welche Maßnahmen nicht. Das hat zu einem längeren Schriftwechsel zwischen dem Leiter der Bezirksverwaltungsstelle und dem Unterzeichner geführt. Dabei ging es darum, zu erfahren, warum mindestens 24 Vorhaben im Stadtbezirk Mengede eine höhere Priorität erhalten haben, als das Bauvorhaben der Mengeder Fußballer und somit finanziert bzw. finanziell gefördert werden. Dazu heißt es in einer Antwortmail u.a. Hinsichtlich der Festlegung der Prioritäten ist das politische Gremium autonom, macht ihre Beschlüsse allerdings in der öffentlichen Sitzung auch aufgrund der vorherigen fraktionsübergreifenden Beratung transparent. Zu einer weitergehenden Begründung bedarf es hierzu nicht.“
Das führte zur erneuten Frage, ob es von Seiten der Bezirksvertretung eine Begründung für die vorgenommene Priorisierung gäbe, z. B. nach folgendem Muster: Die beantragte Maßnahme X wird als besonders wichtig eingeschätzt, weil… und kommt daher in die Gruppe mit der höchsten Prioritätsstufe; ebenso die Maßnahmen Y bis Z. Die beantragte Maßnahme A wird zwar als wichtig eingeschätzt, allerdings erfüllt sie nicht die Kriterien der Bezirksvertretung für eine finanzielle Unterstützung. Und weitere Frage: Wenn es ein solches Verfahren gibt, wird darum gebeten, wenn diese Begründungen der Bezirksvertretung zu den vorliegenden Anträgen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es wurde zudem darum gebeten, mitzuteilen, welche Vorhaben im Rahmen der fraktionsübergreifenden Beratungen von welcher Fraktion der Bezirksvertretung unterstützt und welche Vorhaben abgelehnt wurden. Antwort im Auftrag der Bezirksvertretung „Das von der Bezirksvertretung Mengede seit Jahren praktizierte Verfahren, die Verwendung der Haushaltsmittel in einem kleinen interfraktionell besetzten Kreis vorzuberaten und nur diesen abgestimmte Vorschlag in der öffentlichen Sitzung zur Abstimmung zu stellen, hat sich als effektiv und sinnvoll erwiesen. Nicht zuletzt dient das Verfahren, die Diskussion der einzelnen Anträge in der öffentlichen Sitzung auf das Notwendigste zu beschränken, auch dem Schutz der Antragsteller.
Eine Änderung des vorstehenden Verfahrens bedarf einer ausdrücklichen Willensbekundung der Mitglieder der Bezirksvertretung. Diese kann ich nicht erkennen.“
Zur inhaltlichen Bewertung des Vorgangs an dieser Stelle nur die folgenden Anmerkungen: Es ist ja bezeichnend für die politische Kultur in unserem Lande, dass die Deutungshoheit darüber, was effizient und sinnvoll ist, einem interfraktionellen Gremium überlassen werden soll, ohne dass man erfährt, warum so und nicht anders entschieden worden ist.
Das praktizierte Verfahren kann ja nur nach dem Schema ablaufen: Wir kungeln gemeinsam. Was daran ineffizient sein soll, wenn sich ein Entscheidungsgremium die Mühe macht, die Entscheidungsgründe offen zu legen, mag ja nur empfinden, wer die Meinung vertritt: Demokratie ist an sich ja sehr schön, dumm nur, dass manchmal die Bürger stören. Es wäre natürlich auch interessant zu erfahren, welche Projekte durch die Verwaltung vorgegeben worden sind, d. h., wie autonom die Bezirksvertretung in ihren Entscheidungen tatsächlich ist. Weni9g überzeugend ist auch die Begründung das Verfahren diene nicht zuletzt auch dem Schutz der Antragsteller.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2012
  • Frist
    30. Oktober 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Verteilung der Haushaltsmittel 2012
Datum
27. September 2012 21:02
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschlüsse der Bezirksvertretung Mengede zum Haushalt 2012 mit ausführlicher Begründung der angenommenen und der abgelehnten Anträge. Dazu die folgenden Vorinformationen: Der Vorstand von Mengede 08/20 - einem Fußballverein im Norden Dortmunds, in dem derzeit mehr als 220 Kinder und Jugendliche aktiv sind - hatte Anfang Oktober 2011 einen Antrag an die Bezirksvertretung Mengede gestellt, für den Bau eines Jugendheimes im Volksgarten einen Zuschuss aus den Mitteln des Stadtbezirks zu bekommen. Rd. 70.000, Euro d.h. 50 % der Kosten haben Stadt und Land bewilligt, weitere 70.000 Euro fehlen dem Verein noch; sie sollen überwiegend in Form von Eigenarbeit, Spenden und sonstigen Zuschüssen erbracht werden. Anfang Dezember 2011 wurde in den Medien darüber berichtet, dass die Bezirksvertretung Mengede auf der Grundlage eines interfraktionellen Vorschlags beschlossen hat, 24 Maßnahmen mit einem Betrag von rd. 680.000 zu finanzieren. Das Vorhaben der Fußballer war nicht dabei. Mit Schreiben vom 5.1.12 teilte der Leiter der Bezirks-Verwaltungsstelle Mengede in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Bezirksvertretung Mengede dem Vorstand von Mengede 08/20 mit, dass sich die Bezirksvertretung „aufgrund anderer Priorisierungen nicht in der Lage sieht, dem Antrag des Vereins Mengede 08/20 zu entsprechen.“ Allerdings fehlte ein Hinweis, warum welche Maßnahme bezuschusst wird und warum welche Maßnahmen nicht. Das hat zu einem längeren Schriftwechsel zwischen dem Leiter der Bezirksverwaltungsstelle und dem Unterzeichner geführt. Dabei ging es darum, zu erfahren, warum mindestens 24 Vorhaben im Stadtbezirk Mengede eine höhere Priorität erhalten haben, als das Bauvorhaben der Mengeder Fußballer und somit finanziert bzw. finanziell gefördert werden. Dazu heißt es in einer Antwortmail u.a. Hinsichtlich der Festlegung der Prioritäten ist das politische Gremium autonom, macht ihre Beschlüsse allerdings in der öffentlichen Sitzung auch aufgrund der vorherigen fraktionsübergreifenden Beratung transparent. Zu einer weitergehenden Begründung bedarf es hierzu nicht.“ Das führte zur erneuten Frage, ob es von Seiten der Bezirksvertretung eine Begründung für die vorgenommene Priorisierung gäbe, z. B. nach folgendem Muster: Die beantragte Maßnahme X wird als besonders wichtig eingeschätzt, weil… und kommt daher in die Gruppe mit der höchsten Prioritätsstufe; ebenso die Maßnahmen Y bis Z. Die beantragte Maßnahme A wird zwar als wichtig eingeschätzt, allerdings erfüllt sie nicht die Kriterien der Bezirksvertretung für eine finanzielle Unterstützung. Und weitere Frage: Wenn es ein solches Verfahren gibt, wird darum gebeten, wenn diese Begründungen der Bezirksvertretung zu den vorliegenden Anträgen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es wurde zudem darum gebeten, mitzuteilen, welche Vorhaben im Rahmen der fraktionsübergreifenden Beratungen von welcher Fraktion der Bezirksvertretung unterstützt und welche Vorhaben abgelehnt wurden. Antwort im Auftrag der Bezirksvertretung „Das von der Bezirksvertretung Mengede seit Jahren praktizierte Verfahren, die Verwendung der Haushaltsmittel in einem kleinen interfraktionell besetzten Kreis vorzuberaten und nur diesen abgestimmte Vorschlag in der öffentlichen Sitzung zur Abstimmung zu stellen, hat sich als effektiv und sinnvoll erwiesen. Nicht zuletzt dient das Verfahren, die Diskussion der einzelnen Anträge in der öffentlichen Sitzung auf das Notwendigste zu beschränken, auch dem Schutz der Antragsteller. Eine Änderung des vorstehenden Verfahrens bedarf einer ausdrücklichen Willensbekundung der Mitglieder der Bezirksvertretung. Diese kann ich nicht erkennen.“ Zur inhaltlichen Bewertung des Vorgangs an dieser Stelle nur die folgenden Anmerkungen: Es ist ja bezeichnend für die politische Kultur in unserem Lande, dass die Deutungshoheit darüber, was effizient und sinnvoll ist, einem interfraktionellen Gremium überlassen werden soll, ohne dass man erfährt, warum so und nicht anders entschieden worden ist. Das praktizierte Verfahren kann ja nur nach dem Schema ablaufen: Wir kungeln gemeinsam. Was daran ineffizient sein soll, wenn sich ein Entscheidungsgremium die Mühe macht, die Entscheidungsgründe offen zu legen, mag ja nur empfinden, wer die Meinung vertritt: Demokratie ist an sich ja sehr schön, dumm nur, dass manchmal die Bürger stören. Es wäre natürlich auch interessant zu erfahren, welche Projekte durch die Verwaltung vorgegeben worden sind, d. h., wie autonom die Bezirksvertretung in ihren Entscheidungen tatsächlich ist. Weni9g überzeugend ist auch die Begründung das Verfahren diene nicht zuletzt auch dem Schutz der Antragsteller.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre email vom 27.9.12 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre email vom 27.9.12
Datum
28. September 2012 08:11
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 27.9.12. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Pihl -------------------------------------------------------------------------- Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit A 001 Südwall 2-4 44122 Dortmund Telefon: (0231) 50-1 00 00 Fax : (0231) 50-1 01 20 <<E-Mailadresse>>
Kommunalverwaltung Dortmund
Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Verteilung der Haushaltsmittel 2012 Sehr geehrtAntragsteller/in ich…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Verteilung der Haushaltsmittel 2012
Datum
8. Oktober 2012 16:41
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 28.09.2012, mit der Sie Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) begehren. Meine diesbezügliche Antwort habe - Ihrem Wunsch entsprechend - in elektronischer Form als Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Michael Konrad (See attached file: Eingabe Neuvians nach IFG.doc)(See attached file: Ergebnisprotokoll der interfr. Haushaltsberatung vom 16.11.2011.doc)
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 8.10.2012, insbesondere für die Übersendung de…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Verteilung der Haushaltsmittel 2012
Datum
18. Oktober 2012 20:52
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 8.10.2012, insbesondere für die Übersendung des Ergebnisprotokolls der interfraktionellen Vorberatung vom 16.11.2011. Ihre Annahme, es lägen mir die Informationen hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung Mengede vom 30.11.2011 offensichtlich vor, trifft nur insoweit zu, dass ich über den Artikel der Ruhr-Nachrichten mit der Überschrift „Geld für Marktplatz und den Volksgarten“ verfüge. In diesem Artikel wird ja auch – nach meinem Eindruck - resignierend festgestellt: „Die großen Haushaltsdebatten gibt es in der Bezirksvertretung Mengede schon lange nicht mehr. Denn die Politiker treffen sich vorab zur interfraktionellen Sitzung, um über die zur Verfügung stehenden Mittel zu beraten. Sie weisen darauf hin, dass mein Informationsanspruch sich nur auf diejenigen Informationen richten kann, die bei der Stadt Dortmund vorhanden sind. Es ist für mich zu akzeptieren, dass über das Ergebnisprotokoll hinaus keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können, sofern sie nicht vorhanden sind bzw. ggf. rekonstruiert werden müssten. Allerdings denke ich, dass es zur interfraktionellen Sitzung eine Beratungsvorlage gegeben hat. Die würde mir möglicherweise genügen. Damit die Dinge jetzt nicht von Ihrer Seite mit einem unverhältnismäßigen Aufwand betrieben werden müssen, schlage ich Ihnen vor, dass ich in Anwesenheit der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Akteneinsicht in diese Beratungsvorlage bekomme. Bei dieser Gelegenheit könnte auch ein Gespräch mit dem Ziel stattfinden, ob an der Praxis festgehalten werden soll, die Verteilung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Mengede in interfraktionellen Gesprächen festzulegen. Und schließlich könnte ich bei dieser Gelegenheit auch erfahren, welche „grundsätzlichen Erwägungen“ es waren, die zu der Ablehnung des Antrags von Mengede 08/20 geführt haben. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Bürgerinformationsveranstaltung Hallo Herr Neuvians, ich komme noch einmal zurück auf unser Gespräch vom vergang…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Bürgerinformationsveranstaltung
Datum
13. November 2012 08:00
Status
Anfrage erfolgreich
Hallo Herr Neuvians, ich komme noch einmal zurück auf unser Gespräch vom vergangenen Donnerstag. Dabei habe ich Ihnen auch einen Hinweis auf die geplante Bürgerinformationsveranstaltung der bezirksvertretung Mengede gegeben. Der ursprünglich vorgesehene Termin (21.11.2012) ist nunmehr aus organisatorischen Gründen um 1 tag nach hinten verschoben worden; d. h.: die Bürgerinfo-Veranstaltung zum Thema "Haushalt der Bezirksvertretung 2013" findet nunmehr am Donnerstag, den 22.11.2012, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Amtshauses statt. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung - die Presse wird in Kürze berichten - sind Sie natürlich herzlich eingeladen. Viele Grüße Michael Konrad

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AW: Bürgerinformationsveranstaltung Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Wir hatten in uns…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerinformationsveranstaltung
Datum
13. November 2012 08:59
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Nachricht. Wir hatten in unserem Gespräch auch verabredet, dass ich eine kurze Notiz anfertige, aus der hervorgeht, dass die Angelegenheit nach unserem ausführlichen Gespräch als abgeschlossen anzusehen ist. Die Informationen, die mir wichtig waren - z.B. die aus den Beratungsunterlagen sowie Ihre ergänzenden Hinweise - habe ich erhalten; ich konnte Ihnen zudem darlegen, dass es bei der Verwendung der knappen Haushaltsmittel - aus meiner Sicht - durchaus andere Prioritäten geben könnte, vor allem in Richtung Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen des Stadtbezirks. Und schließlich waren wir uns einig, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, die Mittelverteilung ab sofort in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Es bliebe zu wünschen, dass es künftig bereits bei der Erstellung der Aufgabenliste zu einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Mengede kommen wird; derzeit scheinen mir die Vorhaben zu sehr die Verwaltungssicht wieder zu geben. Mit freundlichen Grüßen K. Neuvians ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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