Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 über die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für die Dauer der 1. Regulierungsperiode (Neuanlagen 9,57%, Altanlagen 7,8%)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 (Festlegung eines Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen in Höhe von 9,57% vor Steuern für Neuanlagen und eines Eigenkapitalzinssatzes für Altanlagen in Höhe von 7,8% vor Steuern) in der Fassung gemäß § 74 EnWG als pdf-Datei

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2016
  • Frist
    15. Oktober 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss der Bu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 über die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für die Dauer der 1. Regulierungsperiode (Neuanlagen 9,57%, Altanlagen 7,8%) [#17840]
Datum
13. September 2016 12:48
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 (Festlegung eines Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen in Höhe von 9,57% vor Steuern für Neuanlagen und eines Eigenkapitalzinssatzes für Altanlagen in Höhe von 7,8% vor Steuern) in der Fassung gemäß § 74 EnWG als pdf-Datei
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Bezug nehmen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. September 2016 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 13. September 2016 übersende ich Ihnen anbei den betroffenen Beschluss nebst Anschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840] Sehr geehrt<< Anrede >> vi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840]
Datum
28. September 2016 10:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der erbetenen Entscheidung, zu der ich noch eine Frage habe: Wie darf ich die auf jeder Seite sichtbare Fußzeile "Diese Entscheidung enthält Betriebs- und Geschäftsgemeimnisse" verstehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840]
Datum
10. Oktober 2016 10:34
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> darf ich Sie an mein Schreiben vom 28.9.2016 (https://fragdenstaat.de/a/17840/#nachricht-54637) und meine dortige Frage nach der Bedeutung der Fußzeile "Diese Entscheidung enthält Betriebs- und Geschäftsgemeimnisse" erinnern? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840] Sehr geehrtAntragsteller/in aufgru…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#17840]
Datum
17. Oktober 2016 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer Nachfrage wurde der Beschluss bezüglich der Fußzeile geprüft. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein Versehen. In dem Beschluss finden sich keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Folglich ist die Fußzeile überflüssig. Ich hoffe Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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BK4/IFG-16-003 (IFG-Antrag Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 über die Festlegung von E…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
BK4/IFG-16-003 (IFG-Antrag Beschluss der Bundesnetzentur BK4-08-068A01_WSW vom 7.12.2015 über die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für die Dauer der 1. Regulierungsperiode (Neuanlagen 9,57%, Altanlagen 7,8%) [#17840]
Datum
17. Oktober 2016 09:50
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Klarstellung, dass die Fußzeile "Diese Entscheidung enthält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" in der mir übermittelten Fassung des Beschlusses (https://fragdenstaat.de/files/foi/54635/Beschluss_BK4-08-068A01_WSW.pdf) ein "Versehen" ist. Da es sich bei dem übermittelten Beschluss mithin (noch) nicht um die antragsgegenständliche "Fassung gemäß § 74 EnWG" handeln kann, bitte ich nochmals um Übersendung des Beschlusses gemäß Antrag vom 13.9.2016. Wegen der bis 28.10.2016 laufenden Widerspruchsfrist bitte ich um unverzügliche Übersendung. VIelen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>