Beschluss der DSK zu einem Berechnungsmodell für Bußgelder vom 25.06.2019
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich am 25.06.2019 auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern verständigt.
In den aktuellen Protokollen der DSK unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html bin ich adhoc nicht fündig geworden.
Die LfDI RP ist auf https://www.datenschutzkonferenz-online.de/kontakt.html als Kontakt für die DSK angegeben.
Bitte senden mir den Beschlusstext mit Angabe von Ort, Zeitpunkt und Abstimmungsergebnis zu.
Ergebnis der Anfrage
Trotz der Ablehnung gibt es schon - vermutlich inoffizielle - veröffentliche Details des vertraulichen Konzeptes.
Das geht so weit, dass z.B.
- unter https://www.werning.com/dsgvo-bussgeldr… ein Onlinerechner zur Verfügung steht,
- oder von Latham & Watkins LLP unter https://www.lexology.com/library/detail… bereits eine detaillierte Bewertung erfolgen konnte.
Zu denken gibt mir auch, dass die Ablehnung eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz (Bund und Länder) auf dem Gesetz des Landes basiert, dessen Aufsichtsbehörde aktuell als Kontaktadresse für die DSK fungiert.
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Nachtrag: Die LfDI RP hat mich darüber informiert, dass mittlerweile die Informationen veröffentlicht wurden.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. September 2019
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15. Oktober 2019
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