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Beschluss der Kommission

ich beziehe mich auf Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat."
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde in NRW der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

1. Wann wurde die Kommission unterrichtet?
2. Bitte schicken Sie mir den abschließenden Beschluss der Kommission, in dem auf die Einführung der Rundfunkbeiträge seit 1.1.2013 eingegangen war.

Vielen Dank.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss der Kommission [#25138]
Datum
2. November 2017 12:50
An
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beziehe mich auf Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: "(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat." https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html 1.1.2013 wurde in NRW der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt. 1. Wann wurde die Kommission unterrichtet? 2. Bitte schicken Sie mir den abschließenden Beschluss der Kommission, in dem auf die Einführung der Rundfunkbeiträge seit 1.1.2013 eingegangen war. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschluss der Kommission“ vom 02.11.…
An Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschluss der Kommission [#25138]
Datum
3. Februar 2018 12:59
An
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschluss der Kommission“ vom 02.11.2017 (#25138) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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