Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017

Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017
(erwähnt in: Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der
vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016
gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Landestransparenzgesetz (= Landtags-Drucksache 17/4911), S. 14, pdf:
http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4911-17.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2018
  • Frist
    17. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss der …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017 [#26160]
Datum
16. Januar 2018 09:33
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017 (erwähnt in: Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016 gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Landestransparenzgesetz (= Landtags-Drucksache 17/4911), S. 14, pdf: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4911-17.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 16. Januar 2018 beantragen Sie die Übersendung des Beschluss…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017 [#26160]
Datum
9. Februar 2018 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 16. Januar 2018 beantragen Sie die Übersendung des Beschlusses der Staatssekretärskonferenz vom 25. September 2017, der im Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016 erwähnt wird. Die Prüfung Ihres Anliegens dauert noch an, weil es grundlegende und komplexe Fragestellungen aufwirft, die geklärt werden müssen. Eine abschließende Antwort werden wir Ihnen voraussichtlich gegen Ende der 8. Kalenderwoche übersenden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> darf ich mich bzgl. meines Antrags vom 16.1.2018 (Beschluss der Staatssekretä…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017 [#26160]
Datum
7. März 2018 10:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> darf ich mich bzgl. meines Antrags vom 16.1.2018 (Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017) nach dem Sachstand erkundigen? Vielen Dank für einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16. Januar 2018. Da die P…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 25.9.2017 [#26160]
Datum
7. März 2018 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16. Januar 2018. Da die Protokolle der Staatssekretärskonferenz bislang ausnahmslos als Verschlusssache mit der Geheimhaltungsstufe „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft wurden, hat es etwas länger gedauert, die Zulässigkeit der Weitergabe der von Ihnen erbetenen Information zu klären. Mit freundlichen Grüßen