Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13

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  • Datum
    7. September 2017
  • Frist
    10. Oktober 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss des Ob…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13 [#24560]
Datum
7. September 2017 19:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Vereinfachung der Kommunikation verwenden wir die uns bekannte persönliche E-Mail…
Von
Bundesnetzagentur
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Briefpost
Betreff
Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13
Datum
11. September 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Vereinfachung der Kommunikation verwenden wir die uns bekannte persönliche E-Mail-Adresse. Ihr Antrag vom 07.09.2017 wird unter dem Aktenzeichen JP IFG 004 geführt. Der Antrag wird von mir bearbeitet. Derzeit liegt mir lediglich eine ungeschwärzte Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Thüringen vom 21. August 2017, Az. 2 Kart 3/13, vor. Ich habe bei der Geschäftsstelle des zuständigen Senats beim Oberlandesgericht Thüringen eine geschwärzte Fassung angefordert. Sobald diese hier eingeht, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen