Beschluss Drucksache 19/832

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Beschluss zu Drucksache 19/832. Auf Ihrer Website ist nur der Antrag, aber kein Beschluss (inklusive Begruendung) zu Drucksache 19/832 veroeffentlicht, weil sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Dort ist ein stattdessen Link zu Drucksache 19/823. Laut Sitzungsverlauf, 14. Sitzung, S. 1212 wurden alle 3 Antraege an Ausschuesse ueberwiesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    4. April 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschluss zu Dru…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss Drucksache 19/832 [#26765]
Datum
27. Februar 2018 12:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschluss zu Drucksache 19/832. Auf Ihrer Website ist nur der Antrag, aber kein Beschluss (inklusive Begruendung) zu Drucksache 19/832 veroeffentlicht, weil sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Dort ist ein stattdessen Link zu Drucksache 19/823. Laut Sitzungsverlauf, 14. Sitzung, S. 1212 wurden alle 3 Antraege an Ausschuesse ueberwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-040/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in das a…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-040/2018
Datum
28. März 2018 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1010,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-040/2018 [#26765] Sehr geehrte Damen un…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-040/2018 [#26765]
Datum
28. März 2018 20:39
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in