Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Beschluss durch Bundessozialgericht ohne einen Rechtsanwalt zu haben

Anfrage an: Bundessozialgericht

Stellungnahme zu AZ B 10 SF 4/14S

wie kann das sein , dass wir einen Beschluss von euch bekamen ( B 10 SF 4/14S ) ohne einen Rechtsanwalt beauftragt zu haben ? Herrscht beim BSG nicht Rechtsanwaltspflicht ?

Und der Beschluss der kam sofort , da warten andere Monate und Jahre.

Der 10. Senat des BSG hat somit leider auch das LSG Baden-Württemberg , SG Freiburg und das Landratsamt Ortenaukreis bei ihrem kriminellen Machenschaften gedeckt. Hier geht es um Jahrelange Misshandlung durch die Behörden und um die Aufklärung. Wo ist noch etwas echt ?

Unbekannt

  • Datum
    28. Oktober 2014
  • Frist
    29. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme zu…
An Bundessozialgericht Details
Von
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Betreff
Beschluss durch Bundessozialgericht ohne einen Rechtsanwalt zu haben [#7876]
Datum
28. Oktober 2014 03:22
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme zu AZ B 10 SF 4/14S wie kann das sein , dass wir einen Beschluss von euch bekamen ( B 10 SF 4/14S ) ohne einen Rechtsanwalt beauftragt zu haben ? Herrscht beim BSG nicht Rechtsanwaltspflicht ? Und der Beschluss der kam sofort , da warten andere Monate und Jahre. Der 10. Senat des BSG hat somit leider auch das LSG Baden-Württemberg , SG Freiburg und das Landratsamt Ortenaukreis bei ihrem kriminellen Machenschaften gedeckt. Hier geht es um Jahrelange Misshandlung durch die Behörden und um die Aufklärung. Wo ist noch etwas echt ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschluss durch Bundessozialgericht ohne …
An Bundessozialgericht Details
Von
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Betreff
AW: Beschluss durch Bundessozialgericht ohne einen Rechtsanwalt zu haben [#7876]
Datum
1. Dezember 2014 14:33
An
Bundessozialgericht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschluss durch Bundessozialgericht ohne einen Rechtsanwalt zu haben" vom 28.10.2014 (#7876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bestätigen Sie dass wegen fehlender Richterunterschrift, der ergangene Beschluss keine Rechtskraft erlangen konnte. Es mußte neu verhandelt werden. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 7876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundessozialgericht
300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundessozialgericht
Betreff
300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG
Datum
2. Dezember 2014 14:49
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
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AW: 300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG [#7876] Sehr geehrte Damen und Herren, - im Auftrag- Gasser bed…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG [#7876]
Datum
2. Dezember 2014 21:17
An
Bundessozialgericht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, - im Auftrag- Gasser bedeutet soviel wie niemand will Verantwortung für die Schreiben übernehmen ? Was ist das für ein Gericht bitte ? Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und beantworten Sie die konkret aufgeworfene Fragen. Weshalb erlaubt sich das Gericht die Sache schnell zu erldigen ohne für uns einen Rechtsbeistand , das ist keine Chancengleichheit. Mit Kanonen auf Spatzen. Nennen Sie uns die Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen. ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: AW: 300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG [#7876] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Bundessozialgericht Details
Von
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Betreff
AW: AW: 300 - B 2 - Informationszugang nach dem IFG [#7876]
Datum
2. Dezember 2014 21:25
An
Bundessozialgericht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschluss durch Bundessozialgericht ohne einen Rechtsanwalt zu haben" vom 28.10.2014 (#7876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 7876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>