Beschluss ohne Unterschrift des Richters?

Ich hätte gern eine konkrete Aussage zu Beschlüsse und Urteile:
Warum erhalte ich keine Kopie des vom Richter unterschriebenen Beschlusses /Urteils?
Wo kann ich diesen Originalbeschluss einsehen?
Warum unterschreibt eine Justizangestellte?
Seit wann ist die Staatshaftung erlöschen?
Müssen Richter nun privat haften?
Unterschreiben sie deshalb keine Urteile oder Beschlüsse?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
  • 2 Follower:innen
Manfred Meier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Manfred Meier
Betreff
Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
Datum
27. März 2013 10:08
An
Amtsgericht Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern eine konkrete Aussage zu Beschlüsse und Urteile: Warum erhalte ich keine Kopie des vom Richter unterschriebenen Beschlusses /Urteils? Wo kann ich diesen Originalbeschluss einsehen? Warum unterschreibt eine Justizangestellte? Seit wann ist die Staatshaftung erlöschen? Müssen Richter nun privat haften? Unterschreiben sie deshalb keine Urteile oder Beschlüsse?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Manfred Meier
Mit freundlichen Grüßen Manfred Meier
Amtsgericht Gelsenkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, wei…
Von
Amtsgericht Gelsenkirchen
Betreff
Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
Datum
27. März 2013 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Gelsenkirchen eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen Der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Manfred Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gern eine konkrete Aussage zu Beschlü…
An Amtsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Manfred Meier
Betreff
AW: Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
Datum
27. März 2013 12:02
An
Amtsgericht Gelsenkirchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gern eine konkrete Aussage zu Beschlüsse und Urteile: Warum erhalte ich keine Kopie des vom Richter unterschriebenen Beschlusses /Urteils? Wo kann ich diesen Originalbeschluss einsehen? Warum unterschreibt eine Justizangestellte? Seit wann ist die Staatshaftung erlöschen? Müssen Richter nun privat haften? Unterschreiben sie deshalb keine Urteile oder Beschlüsse? Mit freundlichen Grüßen Manfred Meier ... Postanschrift Manfred Meier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Manfred Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschluss ohne Unterschrift des Richters?…
An Amtsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Manfred Meier
Betreff
AW: AW: Abwesend: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
Datum
30. April 2013 04:59
An
Amtsgericht Gelsenkirchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschluss ohne Unterschrift des Richters?" vom 27.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 58 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Manfred Meier Postanschrift Manfred Meier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Meier, leider komme ich erst jetzt dazu, auf Ihre E-Mail zu antworten. Da in Ihrer Mail nicht…
Von
Amtsgericht Gelsenkirchen
Betreff
AW: Beschluss ohne Unterschrift des Richters?
Datum
3. Mai 2013 13:26
Status
Sehr geehrter Herr Meier, leider komme ich erst jetzt dazu, auf Ihre E-Mail zu antworten. Da in Ihrer Mail nicht auf ein bestimmtes Verfahren Bezug genommen wird, vermag ich Ihre Fragen nur allgemein zu beantworten. Der Ablauf der Verfahren richtet sich nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Dort ist auch geregelt, welche Personen und Institutionen Ausfertigungen oder Abschriften von gerichtlichen Entscheidungen erhalten. Zudem ist dort bestimmt, wie Ausfertigungen und Abschriften zu erstellen sind und von wem sie unterschriftlich zu vollziehen sind. Es ist grundsätzlich für Verfahrensbeteiligte möglich, kostenpflichtig die Erteilung zusätzlicher Abschriften aus der Verfahrensakte zu beantragen. Die Originale von Entscheidungen verbleiben in der Akte und können im Rahmen der Akteneinsicht eingesehen werden. Zu ihren Fragen nach der Amtshaftung möchte ich Ihnen mitteilen, dass Artikel 34 des Grundgesetzes in jüngster Vergangenheit nicht geändert wurde. Mit freundlichen Grüßen H. Windbrake Amtsgericht Gelsenkirchen - Geschäftsleiter - E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 0209 1791 117