Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den (vollständigen) Beschluss vom 14.11.2013 im Verfahren BK5-13-001 (Deutsche Post AG) bzgl. Zu­sam­men­fas­sung von Dienst­leis­tun­gen und Vor­ga­be von Maß­grö­ßen für die Pri­ce-Cap-Re­gu­lie­rung für Brief­sen­dun­gen bis 1000 Gramm ab 01.01.2014, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2016
  • Frist
    22. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den (vollständi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
18. Februar 2016 21:49
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den (vollständigen) Beschluss vom 14.11.2013 im Verfahren BK5-13-001 (Deutsche Post AG) bzgl. Zu­sam­men­fas­sung von Dienst­leis­tun­gen und Vor­ga­be von Maß­grö­ßen für die Pri­ce-Cap-Re­gu­lie­rung für Brief­sen­dun­gen bis 1000 Gramm ab 01.01.2014, vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihren Antrag vom 18.02.2016 übersende ich anliegend den erbetenen Beschluss der Bes…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
19. Februar 2016 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
11,1 MB
Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihren Antrag vom 18.02.2016 übersende ich anliegend den erbetenen Beschluss der Beschlusskammer 5 vom 14.11.2013 im Verfahren BK5-13-001. Ich weise darauf hin, dass Sie die Beschlüsse auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/BDB/Suche_BeschlussDB_Formular_startseite.html abrufen können. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte jedoch den vollständigen Beschluss…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
20. Februar 2016 08:09
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte jedoch den vollständigen Beschluss angefordert - nicht die auf der Seite der BNetzA veröffentlichte "öffentliche" (zensierte) Fassung. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Beier, mit Email vom 20.02.2016 bemängeln Sie die Übersendung eines "zensierten" sta…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
22. Februar 2016 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, mit Email vom 20.02.2016 bemängeln Sie die Übersendung eines "zensierten" statt vollständigen Beschlusses durch die Bundesnetzagentur. ich hatte Ihnen die vollständige "öffentliche Fassung" geschickt. Diese stellt die um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens bereinigte Fassung dar. Der Beschluss ist daher nicht "zensiert". "Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern" (https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_%28Informationskontrolle%29). Eine Zensur in diesem Sinne liegt nicht vor. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist vielmehr in der gesamten Rechtsordnung anerkannt. Auch in § 6 IFG wird explizit auf diesen Geheimnisschutz hingewiesen. Ich verweise daneben auf die Vorschrift des § 3 Nr. 1 lit. d) IFG, wonach ein Informationsrecht ausgeschlossen wird, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Regulierungsbehörden. Dies könnte dann einschlägig sein, wenn das betroffene Unternehmen befürchten muss, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die Regulierungsbehörde offenbart werden. Gerne bin ich bereit, ein förmliches Prüfverfahren hinsichtlich der erbetenen Auskunft durchzuführen und einen rechtmittelfähigen Bescheid zu erstellen. In einem solchen Verfahren wäre das betroffene Unternehmen zu beteiligen (§ 8 Abs. 1 IFG). Eine Entscheidung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit gebührenpflichtig, da es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handeln dürfte. Sollte Sie vor diesem Hintergrund Abstand von Ihrem Anliegen nehmen, bitte ich um Rückantwort bis zum 29.02.2016. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Beier, leider haben Sie sich auf meine Anfrage vom 22.02.2016 nicht gemeldet. In Ihrem Antrag …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
2. März 2016 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, leider haben Sie sich auf meine Anfrage vom 22.02.2016 nicht gemeldet. In Ihrem Antrag vom 18.02.2016 hatten Sie um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorlägen. Begründung und Nachweise wollten Sie ggf. nachreichen. Ich bitte um Bestätigung, dass Sie die entstehenden Verfahrensgebühren übernehmen, bevor ich das betroffene Unternehmen um Einwilligung in die Entschwärzung i.S.d. § 6 IFG bzw. um Stellungnahme i.S.d. § 8 Abs. 1 IFG ersuche. Daneben verweise ich schon jetzt auf Ihre Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um angemessene Verlängerung der Frist. Ich werde Ihnen die Antwort…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
2. März 2016 15:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um angemessene Verlängerung der Frist. Ich werde Ihnen die Antwort auf Ihr Schreiben (ggf. inkl. Begründung) und ggf. die Begründung und Nachweise für eine Befreiung / Ermäßigung gem. § 2 IFGGebV dann per Post übersenden. Desweiteren weise ich darauf hin, dass ich mir die Einschaltung der BfDI bzgl. dieses Vorgangs vorbehalte. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Beier, gerne gewähre ich die erbetene Fristverlängerung. Ich stelle das Verfahren ruhend, bis …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
2. März 2016 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, gerne gewähre ich die erbetene Fristverlängerung. Ich stelle das Verfahren ruhend, bis Ihre Stellungnahme eingeht. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit f…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Beschluss Price-Cap-Regulierung Deutsche Post AG (ab 01.01.2014) vom 14.11.2013 (BK5-13-001) [#15770]
Datum
25. Oktober 2016 22:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>