Beschluss VI-3 Kart 180/09 (V) vom 03.12.2014 des Oberlandesgerichts ohne Anonymisierung und unbegründete Schwärzungen
Beschluss VI-3 Kart 180/09 (V) vom 03.12.2014 des Oberlandesgerichts Düsseldorf
(https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/VI_3_Kart_180_09_V_Beschluss_20141203.html)
1) mit ungeschwärztem Tenor,
2) ohne Anonymisierung der Betroffenen und
3) ohne Schwärzungen in den Randziffern 5 bis einschließlich 12 (Angaben sind keine Betriebs- und Geschäftsgemheimnisse wg. § 74 EnWG i.V.m. Art. 37(16) der Richtlinie 2009/72/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009)
oder die unter Ziff. 1 bis 3 genannten Informationen als schriftliche Auskunft.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum27. September 2016
-
29. Oktober 2016
-
Ein:e Follower:in
-
Anfrage teilen
Die Anfrage „Beschluss VI-3 Kart 180/09 (V) vom 03.12.2014 des Oberlandesgerichts ohne Anonymisierung und unbegründete Schwärzungen“ ist zu Dokumenten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.
Bisher haben 0 weitere Personen dieses Dokument angefragt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Beschluss VI-3 Kart 180/09 (V) vom 03.12.2014 des Oberlandesgerichts ohne Anonymisierung und unbegründete Schwärzungen [#17962]
- Datum
- 27. September 2016 18:40
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Betreff
- Wichtiger Hinweis
- Datum
- 27. September 2016 18:48
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Mein Antrag nach IFG (NRW) vom 27.9.16 // Ergänzung [#17962]
- Datum
- 4. Oktober 2016 09:21
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Betreff
- Wichtiger Hinweis
- Datum
- 4. Oktober 2016 09:21
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Betreff
- Ihr Antrag gem. IFG NRW vom 27.09.2016 bzw. 04.10.2016
- Datum
- 21. Oktober 2016 11:40
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Mein Antrag auf Informationszugang vom 27.9./4.10.2016 nach IFG/UIG NRW /// Hier: Widerspruch gegen die Ablehnung des Informationszugangs (Ihr Schreiben ohne Aktenzeichen vom 21.10.2016)
- Datum
- 8. Dezember 2016
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Bekanntmachung anonymisierter Passagen des Beschlusses des 3. Kartellsenats vom 2. Dezember 2014 (Az. VI-3 Kart 180109) // Ihr Widerspruch vom 8. Dezember 2016 gegen meinen Bescheid vom 21. Oktober 2016
- Datum
- 12. Januar 2017
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.