Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
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Beschluss vom 02.10.2015
Anfrage an:
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Sehr << Antragsteller:in >>
Vielen Dank das sie meinen Antrag vom 27.09.2015 an entsprechende Zuständigkeit weitergeleitet haben.
Der entsprechende Antrag der Gegenseite wird dazu wie mitgeteilt an das zuständige Amtsgericht Herford erfolgen.
Um eine schnelle Entscheidung wird gebeten. Das zuständige Jugendamt wurde hierzu vor dem 01.10.2015 schriftlich informiert.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. November 2017
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23. Dezember 2017
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