Beschluss zu Facebook: Untersagung der Zusammenführung von Nutzerdaten verschiedener Quellen

Anfrage an: Bundeskartellamt

- den gesamten Beschluss, der es Facebook untersagen soll, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 2 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den gesamten B…
An Bundeskartellamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Beschluss zu Facebook: Untersagung der Zusammenführung von Nutzerdaten verschiedener Quellen [#58042]
Datum
15. Februar 2019 15:41
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den gesamten Beschluss, der es Facebook untersagen soll, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige B…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Beschluss zu Facebook: Untersagung der Zusammenführung von Nutzerdaten verschiedener Quellen [#58042]
Datum
15. Februar 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht noch eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch uns weder zulässig noch möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Ihre E-Mail vom 15.02.2019 Sehr geehrter Herr Wolf, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 15.02.2019, in der Sie um…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Ihre E-Mail vom 15.02.2019
Datum
14. März 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 15.02.2019, in der Sie um Übersendung des Facebook-Beschlusses des Bundeskartellamts bitten. Der Beschluss wird in Kürze auf den Internetseiten des Kartellamts im Volltext veröffentlicht (www.bundeskartellamt.de). Mit freundlichen Grüßen,