Sehr geehrter Herr Heimann,
im nachfolgenden können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Eine Liste sowie Kopien aller Berichte und Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Beschluss erstellt wurden.
In den Jahren 2019 bis 2022 sind folgende Berichte und Gutachten im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Klimaneutralität erstellt und beschlossen worden:
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004045143
- Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048532
- Klimaneutrale Verwaltung und klimaneutraler städtischer Gebäudebestand
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004049712
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048624
- Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte Klimaneutralität der Stadt Münster 2030
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004046867
Außerdem wird jedes Jahr durch die Stadtverwaltung im Rahmen der Energie- und Klimabilanz berichtet:
- Energie- und Klimabilanz 2019
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048051
- Energie- und Klimabilanz 2020
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284
- Energie- und Klimabilanz 2021
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052508
2. Eine Liste aller Maßnahmen, die aufgrund dieser Gutachten beschlossen wurden, und eine Übersicht über deren Umsetzung, die Informationen über die Zeitpläne sowie die Verantwortlichkeiten enthält.
Im Rahmen des Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 aus dem Jahr 2019 sind eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und in die Umsetzung gebracht worden (siehe oben -
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004046867).
Im Rahmen der Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 wurde im Jahr 2021 ein sogenanntes Adhoc-Maßnahmenprogramm beschlossen (siehe Anlage). Die Adhoc-Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung aufgegriffen und in die Umsetzung gebracht. Ein entsprechender Bericht wird dazu in 2023 erstellt.
Im Rahmen der Konzeptstudie zur klimaneutralen Stadtverwaltung (siehe oben -
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004049712) wurde die Verwaltung beauftragt die anstehenden Schritte für die jeweilige Umsetzung des Maßnahmenprogramms einzuleiten. Ebenfalls 2021 hat die Verwaltung eine umfassende Strategie zur energetischen Sanierung der kommunalen Liegenschaften entwickelt (siehe oben -
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048624)
Beide Maßnahmenprogramme werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kapazitäten innerhalb der Verwaltung bearbeitet.
Darüber hinaus zeigen die Erkenntnisse der Konzeptstudie zur Klimaneutralität die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität und der damit verbundene Klimaschutzprozess muss ein integraler Bestandteil der Arbeit der gesamten Verwaltung sein muss und neben den hier genannten "klassischen" Maßnahmenprogrammen in den zahlreichen gesamtstädtischen, zukunftsgerichteten Strategie- und Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen beachtet und umgesetzt werden.
3. Sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe), die das Büro des Oberbürgermeisters und der Oberbürgermeister in Zusammenhang mit dem Beschluss geführt haben.
Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen die Stadtverwaltung einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität in Münster leisten kann wird in erster Linie durch die Fachdezernate und Fachämter ausgeführt. Dies zeigt sich durch die unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmenprogramme. Darüber hinaus werden in der Verwaltung an vielen Stellen Projekte und Maßnahmen neu und weiter entwickelt und umgesetzt, die auf die Zielerreichung der Klimaneutralität einzahlen. Daher schlagen wir vor, dass Sie Ihre Fragestellung eingrenzen.
Mit freundlichen Grüßen