Beschluss zur Klimaneutralität der Stadt Münster bis zum Jahr 2030

Anfrage an: Stadt Münster

Der Rat der Stadt hat im Jahr 2020 beschlossen, dass Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden soll. Bitte senden Sie mir:

1. Eine Liste sowie Kopien aller Berichte und Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Beschluss erstellt wurden.

2. Eine Liste aller Maßnahmen, die aufgrund dieser Gutachten beschlossen wurden, und eine Übersicht über deren Umsetzung, die Informationen über die Zeitpläne sowie die Verantwortlichkeiten enthält.

3. Sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe), die das Büro des Oberbürgermeisters und der Oberbürgermeister in Zusammenhang mit dem Beschluss geführt haben.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Ralf Heimann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Stadt Münster Details
Von
Ralf Heimann
Betreff
Beschluss zur Klimaneutralität der Stadt Münster bis zum Jahr 2030 [#269579]
Datum
6. Februar 2023 14:41
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rat der Stadt hat im Jahr 2020 beschlossen, dass Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden soll. Bitte senden Sie mir: 1. Eine Liste sowie Kopien aller Berichte und Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Beschluss erstellt wurden. 2. Eine Liste aller Maßnahmen, die aufgrund dieser Gutachten beschlossen wurden, und eine Übersicht über deren Umsetzung, die Informationen über die Zeitpläne sowie die Verantwortlichkeiten enthält. 3. Sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe), die das Büro des Oberbürgermeisters und der Oberbürgermeister in Zusammenhang mit dem Beschluss geführt haben. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Heimann Anfragenr: 269579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269579/ Postanschrift Ralf Heimann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Heimann

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Stadt Münster
Sehr geehrter Herr Heimann, im nachfolgenden können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1. Eine Liste sowie Ko…
Von
Stadt Münster
Betreff
Re: Beschluss zur Klimaneutralität der Stadt Münster bis zum Jahr 2030 [#269579]
Datum
3. März 2023 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heimann, im nachfolgenden können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1. Eine Liste sowie Kopien aller Berichte und Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Beschluss erstellt wurden. In den Jahren 2019 bis 2022 sind folgende Berichte und Gutachten im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Klimaneutralität erstellt und beschlossen worden: - Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004045143 - Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048532 - Klimaneutrale Verwaltung und klimaneutraler städtischer Gebäudebestand https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004049712 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048624 - Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte Klimaneutralität der Stadt Münster 2030 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004046867 Außerdem wird jedes Jahr durch die Stadtverwaltung im Rahmen der Energie- und Klimabilanz berichtet: - Energie- und Klimabilanz 2019 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048051 - Energie- und Klimabilanz 2020 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050284 - Energie- und Klimabilanz 2021 https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052508 2. Eine Liste aller Maßnahmen, die aufgrund dieser Gutachten beschlossen wurden, und eine Übersicht über deren Umsetzung, die Informationen über die Zeitpläne sowie die Verantwortlichkeiten enthält. Im Rahmen des Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 aus dem Jahr 2019 sind eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und in die Umsetzung gebracht worden (siehe oben - https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004046867). Im Rahmen der Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 wurde im Jahr 2021 ein sogenanntes Adhoc-Maßnahmenprogramm beschlossen (siehe Anlage). Die Adhoc-Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung aufgegriffen und in die Umsetzung gebracht. Ein entsprechender Bericht wird dazu in 2023 erstellt. Im Rahmen der Konzeptstudie zur klimaneutralen Stadtverwaltung (siehe oben - https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004049712) wurde die Verwaltung beauftragt die anstehenden Schritte für die jeweilige Umsetzung des Maßnahmenprogramms einzuleiten. Ebenfalls 2021 hat die Verwaltung eine umfassende Strategie zur energetischen Sanierung der kommunalen Liegenschaften entwickelt (siehe oben - https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004048624) Beide Maßnahmenprogramme werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kapazitäten innerhalb der Verwaltung bearbeitet. Darüber hinaus zeigen die Erkenntnisse der Konzeptstudie zur Klimaneutralität die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität und der damit verbundene Klimaschutzprozess muss ein integraler Bestandteil der Arbeit der gesamten Verwaltung sein muss und neben den hier genannten "klassischen" Maßnahmenprogrammen in den zahlreichen gesamtstädtischen, zukunftsgerichteten Strategie- und Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen beachtet und umgesetzt werden. 3. Sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe), die das Büro des Oberbürgermeisters und der Oberbürgermeister in Zusammenhang mit dem Beschluss geführt haben. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen die Stadtverwaltung einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität in Münster leisten kann wird in erster Linie durch die Fachdezernate und Fachämter ausgeführt. Dies zeigt sich durch die unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmenprogramme. Darüber hinaus werden in der Verwaltung an vielen Stellen Projekte und Maßnahmen neu und weiter entwickelt und umgesetzt, die auf die Zielerreichung der Klimaneutralität einzahlen. Daher schlagen wir vor, dass Sie Ihre Fragestellung eingrenzen. Mit freundlichen Grüßen