Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht

ich suche Beschlüsse die Verweise auf die Eltern - Kind - Entfremdung geben . Hierzu hat das Oberlandesgericht München unter dem dem Aktenzeichen 26UF868/02 am 20.08.2003 einen Beschluss gefasst . Dazu gab es nach hiesigen Kenntnisstand ( dejure ) noch eine Gegendarstellung der Mutter vom 28.07.2003 . Ich dürfte bitten diese Beschlüsse in Bayern.Recht zu veröffentlichen . Wenn hier die Staatskanzlei zuständig sein sollte bitte ich entsprechende Anfrage dorthin weiterzuleiten .

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  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich suche Beschlüsse die Verweise …
An Oberlandesgericht München Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Beschlusseinstellung in die Datenbank Bayern.Recht [#266873]
Datum
3. Januar 2023 13:05
An
Oberlandesgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich suche Beschlüsse die Verweise auf die Eltern - Kind - Entfremdung geben . Hierzu hat das Oberlandesgericht München unter dem dem Aktenzeichen 26UF868/02 am 20.08.2003 einen Beschluss gefasst . Dazu gab es nach hiesigen Kenntnisstand ( dejure ) noch eine Gegendarstellung der Mutter vom 28.07.2003 . Ich dürfte bitten diese Beschlüsse in Bayern.Recht zu veröffentlichen . Wenn hier die Staatskanzlei zuständig sein sollte bitte ich entsprechende Anfrage dorthin weiterzuleiten .
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266873/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Oberlandesgericht München
Ihre E-mail vom 03.01.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie als Anlage beige…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Ihre E-mail vom 03.01.2023
Datum
23. Januar 2023 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie als Anlage beigefügtes Schreiben zur Kenntnisnahme. Justizsekretärin Lena Gepp Oberlandesgericht München Prielmayerstr. 5 D- 80335 München Tel. +49 (0)89 5597 - 2748 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.justiz.bayern.de
Stefan Erdtel
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873] Guten Tag, ich habe keine Akteneinsicht nach § 13 FamFG beantragt , sond…
An Oberlandesgericht München Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873]
Datum
23. Januar 2023 08:38
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe keine Akteneinsicht nach § 13 FamFG beantragt , sondern wie Sie meiner Anrfage entnehmen konnten eine Beschlusseinstellung in die BAYERN.Recht - Datenbank und diese geht nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht 6C3/96 . Ich bitte also in Zukunft die Anträge sich auch durchzulesen und bitte Sie nun auch hier etwas zu zu schreiben . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266873/
Oberlandesgericht München
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873] Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie al…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873]
Datum
26. Januar 2023 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie als Anlage beigefügtes Schreiben zur Kenntnisnahme. Justizsekretärin Lena Gepp Oberlandesgericht München Prielmayerstr. 5 D- 80335 München Tel. +49 (0)89 5597 - 2748 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.justiz.bayern.de
Stefan Erdtel
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873] Guten Tag, Guten Tag << Anrede >> ich dem Schrieben ist nun …
An Oberlandesgericht München Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873]
Datum
26. Januar 2023 09:58
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Guten Tag << Anrede >> ich dem Schrieben ist nun mehrfach von dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Beyerle die Rede , das nun nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht 6C3/96 die Verwaltung für die Beschlusseinstellung zuständig ist und nicht der Senatsvorsitzende wird nachgefragt ob die bei dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Beyerle auch der Fall ist . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266873/
Oberlandesgericht München
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873] Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie al…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873]
Datum
27. Januar 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie als Anlage beigefügtes Schreiben zur Kenntnisnahme. Justizsekretärin Lena Gepp Oberlandesgericht München Prielmayerstr. 5 D- 80335 München Tel. +49 (0)89 5597 - 2748 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.justiz.bayern.de
Stefan Erdtel
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873] Guten Tag, manchmal braucht man nicht viel mehr zu Schreiben als wie and…
An Oberlandesgericht München Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 03.01.2023 [#266873]
Datum
4. Februar 2023 16:27
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
1,9 MB
Guten Tag, manchmal braucht man nicht viel mehr zu Schreiben als wie andere Menschen schon vor einem völlig richtig schon zusammengefasst haben . Es ist Aufgabe der Gerichtsverwaltung , nun gut jetzt hat Bayern nach hiesigen Kenntnisstand kein IFG . Dann sollte aber doch der IFG Bund gelten wenn ich diese richtig beurteile . Ich dürfte also bitten mit nun einen Bescheid zu zusenden mit gültiger Rechtsmittelbelehrung ob nun in Ihrem Bundesland der § 40 VwGO gilt oder der § 23 EGGVG ( anderes gesehen in NRW das hat das Oberlandesgericht Hamm schon in meinen Falle entscheiden und gesagt die Verwaltungsgericht zu lesen unter OLG Hamm 15 VA4/22 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/15_VA_4_22_Beschluss_20220323.html) Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anhänge: - get.pdf Anfragenr: 266873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266873/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Oberlandesgericht München
AW: Ihre E-mail vom 04.02.2023 [#266873] Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie al…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 04.02.2023 [#266873]
Datum
16. März 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, richterlicher Anordnung gemäß erhalten Sie als Anlage beigefügtes Schreiben zur Kenntnisnahme. Justizsekretärin Lena Gepp Oberlandesgericht München Prielmayerstr. 5 D- 80335 München Tel. +49 (0)89 5597 - 2748 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.justiz.bayern.de

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Stefan Erdtel
AW: Ihre E-mail vom 04.02.2023 [#266873] Guten Tag, ich betrachte die "Angelegenheit" nicht als Erledig…
An Oberlandesgericht München Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 04.02.2023 [#266873]
Datum
25. März 2023 13:38
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich betrachte die "Angelegenheit" nicht als Erledigt und dürfte um einen Bescheid bitten . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 266873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266873/