Beschlussfähigkeit des BT
Moin ich hätte mal eine Frage. Es gab in den Medien ja immer wieder zu lesen, dass z.b während der EM ein Gesetz mit nur 30 Abgeordneten beschlossen wurde. Bedeutet, wenn keine Zweifel Gem. §45 Abs.2 GO BT laut gemacht werden, wird von einer Mehrheit im Parlament ausgegangen. Wenn hypothetisch der Hammelsprung angeordnet wird, um eine Klarheit bzgl. der Stimmenverteilung festzustellen, aber nicht, um die Beschlussfähigkeit festzustellen, könnte das ganze schon verfassungskonform sein. Wäre das so richtig? Und wie ist es wenn der Bundestagspräsident die Minderheit im Parlament einfach ignoriert und den Gesetzesbeschluss einfach durchwinkt, obwohl er die Sitzung hätte aufheben müssen, wie es einst Norbert Lammert gemacht hat.
Nächste Frage wäre, was wenn sich der Bundesrat zu einem Zustimmungsgesetz nicht äußert, kann die Bundesregierung beispielsweise dann einfach den Gesetzesentwurf als beschlossen ansehen und sie zum Bundeskanzler und Präsidenten weiterleiten?
Freue mich auf eine baldige Antwort.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. März 2019
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16. April 2019
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