Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft

Die Beschlussvorlage, die im folgenden Absatz eines Artikels von Heise [1] erwähnt wird:
„Das BMF brachte laut Tagesspiegel Background im vorigen Herbst in der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts eine Beschlussvorlage ein, wonach es gerne bei Microsoft eine private-Cloud-Lösung ordern würde.“

[1] https://www.heise.de/news/Bund-Microsoft-Kosten-seit-2015-fast-vervierfacht-auf-178-Millionen-Euro-5047929.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlussvorlag…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft [#211658]
Datum
8. Februar 2021 10:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlussvorlage, die im folgenden Absatz eines Artikels von Heise [1] erwähnt wird: „Das BMF brachte laut Tagesspiegel Background im vorigen Herbst in der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts eine Beschlussvorlage ein, wonach es gerne bei Microsoft eine private-Cloud-Lösung ordern würde.“ [1] https://www.heise.de/news/Bund-Microsoft-Kosten-seit-2015-fast-vervierfacht-auf-178-Millionen-Euro-5047929.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. März 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft [#211658]
Datum
10. März 2021 08:19
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft“ vom 08.02.2021 (#211658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211658/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft“ [#211658]
Datum
19. März 2021 19:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/211658/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde aus mehreren Gründen zu Unrecht abgelehnt: - Die Begründung der Ablehnung wird mit einem Absatz (Seite 2 Mitte) über § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG begonnen, welcher in diesem Zusammenhang keinerlei Bedeutung hat, da die Beschlussvorlage im Ministerium vorliegt. Dies wird im folgenden Absatz vom Ministerium auch selber bestätigt. Daher vermute ich, dass er lediglich zur Abschreckung des Laien dient. - Im folgenden Abschnitt „3 Nummer 3 b) IFG - Behördliche Beratungen“ (Seite 2 unten) wird nun auf laufende Verhandlungen verwiesen, die durch die Veröffentlichung der Beschlussvorlage und die daraus ableitbare Verhandlungsposition des Bundes gefährdet werden würden. Dies stellt in meinen Augen kein valides Argument dar, da die Verhandlungsabsicht des Bundes durch die Ablehnung dieser Anfrage schon klar kommuniziert wird. Zudem wird niemanden die Abhängigkeit des Bundes von Microsoft im IT-Bereich in Frage gestellt, sodass es für den Bund (ohne gewaltige zukünftige Geld- und Kraftanstrengungen) keine Alternative zu Microsoft-Produkten gibt. Dieser Umstände ist sich Microsoft jedoch bestimmt auch bewusst, sodass hiermit sicherlich kein Herrschaftswissen preisgegeben wird, das die Verhandlungsposition des Bundes untergraben würde. Zudem (Seite 3 oben) wird der Ausschlussgrund „3 Nummer 3 b) IFG“ mit der Notwendigkeit des unbefangenen und freien Meinungsaustausches im innerstaatlichen Rahmen begründet. Dies ist in meinen Augen jedoch nicht schlüssig, da eine Beschlussvorlage entweder eine Diskussionsgrundlage oder eine bindende Anweisung darstellt. Im ersten Fall wäre die anschließende Diskussion nicht von dieser Anfrage abgedeckt und im zweiten Fall käme es erst gar nicht zu einer Diskussion. In beiden Fällen würde die Veröffentlichung der Beschlussvorlage daher keine Diskussion beeinträchtigen. Im Folgenden (Seite 3 Mitte) wird zudem die Möglichkeit einer zukünftigen Veröffentlichung angezweifelt, da Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung [der zukünftige Beratungen] als sehr wahrscheinlich angesehen wird. Dies wird mit der Notwendigkeit begründet, dass die Beratungen in der „analytisch-sachlichen Ebene verbleiben [sollen] und nicht in die interessensorientierte öffentliche Diskussion gelangen [sollen]“. Ob bei Verträgen dieser finanziellen Dimensionen Diskussionen jedoch ausschließlich „analytisch-sachlich“ geführt werden können und ob die Schwarz-Weiß-Malerei einer analytisch-sachlichen Diskussion unter Beamten, Ministerien und Politikern versus einer interessensorientierten öffentlichen Diskussion ein positives Demokratieverständnis widerspiegelt, wage ich zu bezweifeln. Zudem wird mit diesem Argument die Veröffentlichung dieser Beschlussvorlage solange blockiert, wie Microsoft ein Geschäftspartner des Bundes sein wird. - In den folgenden drei Absätzen (Seite 3 unten bis Mitte Seite 4) werden die vorigen Argumente nochmals in Varianten wiederholt. - Im folgenden Absatz (Seite 4 unten) „§ 4 IFG - Schutz der behördlichen Entscheidung“ wird die Anfrage abgelehnt, da eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg einer Entscheidung oder bevorstehenden behördlichen Maßnahme vereitelt würde. Ich wüsste nicht, wie ich den Erfolg der behördlichen Maßnahme (daher des Vertragsabschlusses) gefährden sollte und da die Entscheidung auf der Grundlage einer „analytisch-sachlichen Diskussion“ getroffen wurde, sollte die Präsentation dieser Entscheidung vor der Öffentlichkeit auch keine Probleme darstellen. Im Anschluss (Seite 4 unten und Seite 5) daran widerspricht sich die Ablehnung zudem noch inhaltlich, da einerseits der Abschluss des Vertrages eine noch offene („Die Frage, ob es zum Abschluss eines Vertrags kommt […] ist Gegenstand der behördlichen Entscheidung.“) behördliche Entscheidung darstellt, die jedoch offensichtlich schon gefallen zu sein scheint, da eine Veröffentlichung der Beschlussvorlage ihren Erfolg konkret gefährden würde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 211658.pdf - 2021-03-03_1-bescheidbeschlussvorlagecloud Anfragenr: 211658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211658/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/002 II#0298 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft“ [#211658] # 25-729/002 II#0298
Datum
30. März 2021 11:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
675,6 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/002 II#0298 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0298 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschlussvorlage für Cloud-Lösung von Microsoft“ [#211658] # 25-729/002 II#0298
Datum
6. Mai 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
580,0 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0298 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen