Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. 14. Juni in Kiel

Anfrage an: Bundesrat

Die Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. Bis 14. Juni in Kiel, über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und „smarter“ Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Alex Ludwig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlu…
An Bundesrat Details
Von
Alex Ludwig
Betreff
Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. 14. Juni in Kiel [#150906]
Datum
16. Juni 2019 09:36
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. Bis 14. Juni in Kiel, über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und „smarter“ Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alex Ludwig <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alex Ludwig

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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Ludwig, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die begehrte Information ist im Bundesrat nicht vorhand…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. 14. Juni in Kiel [#150906]
Datum
20. Juni 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ludwig, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die begehrte Information ist im Bundesrat nicht vorhanden. Wenn auch die Geschäftsstelle der IMK ihren Sitz im Bundesrat hat, so ist die IMK doch eine Einrichtung der Länder, während der Bundesrat ein Verfassungsorgan des Bundes ist. Ich hätte normalerweise eine Weitergabe Ihrer Anfrage an die zuständige Stelle geprüft. Dies würde jedoch Ihrem ausdrücklichen Wunsch, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden, widersprechen. Auf der Internetseite der IMK kann man im Übrigen den Beschluss zum TOP 27 "Digitale Spuren" nachlesen. https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190612_14.html?nn=4812328 (unter freigegebene Beschlüsse) Bitte teilen Sie mit, ob Sie eine formale Bescheidung des Antrages wünschen. Diese müsste nach meiner vorläufigen Prüfung wohl ablehnend sein. Mit freundlichen Grüßen