Beschwerde Dataport

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt.

Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind.

An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen?

An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen?

Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Sicherheit und Datenschutz im öffentlichen Bereich wird nicht so ernst genommen, denn §43 Abs. 3 BDSG sieht keine Strafen vor. Warum also die Gesetze einhalten? Leider sieht auch die Aufsicht ganz überwiegend weg. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeD….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Beschwerde Dataport [#244787]
Datum
28. März 2022 09:16
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt. Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind. An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen? An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen? Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 244787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244787/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
IZG-Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben sende ich vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen G…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag
Datum
4. April 2022 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben sende ich vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: IZG-Antrag [#244787] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.4.2022, in dem Sie abe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: IZG-Antrag [#244787]
Datum
4. April 2022 10:54
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.4.2022, in dem Sie aber nur auf meinen Antrag auf Informationen hinsichtlich des i-KFZ-Verfahrens eingehen. Diese Informatione erwarte ich primär vom Kraftfahrtbundesamt, und eigentlich nur im Interesse der Datenschutzaufsicht, damit diese sich einen "ersten Eindruck" von Sicherheitsproblemen bei Dataport machen kann. Von Ihnen erwarte ich vor allem, dass Sie Ihren Aufgaben als Aufsicht nach Artikel 57 DSGVO und ggfs. nach Richtlinie (EU) 2019-1937 nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244787/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: IZG-Antrag [#244787] Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegen jetzt Antworten aus Sachsen-Anhalt und Mecklen…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: IZG-Antrag [#244787]
Datum
5. April 2022 13:02
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegen jetzt Antworten aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor, die beide nicht auf meine Kernanforderung eingehen. Ich habe diese Schreiben auf die Ihnen bekannte Seite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport gestellt. Keine der beiden Antworten geht darauf ein, dass Sie - die Aufsichten der Länder die Dataport nutzen - nach Artikel 57 DSGVO verpflichtet sind, Datenschutzverstößen nachzugehen. Ich erwarte von Ihnen, dass sich mindestens eine Aufsicht dieser Aufgabe annimmt. Findet das nicht statt, dann werde ich voraussichtlich am 30.4.2022 meine Webseite und diese Anfragen veröffentlichen und Beschwerde in Brüssel einreichen. Und auch wenn eine Aufsicht die Aufgabe übernimmt, werde ich ggfs. veröffentlichen wenn ich den Eindruck habe, dass das Verfahren nicht vorankommt. Ich gehe davon aus, dass Sie untereinander und auch mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kontakt sind. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244787/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA Az.: 1.21-12/02092-3 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anl…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IZG LSA
Datum
20. April 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1.21-12/02092-3 Sehr geehrter Herr Lindenberg, das anliegende Schreiben übersende ich Ihnen vorab per E-Mail. Das Original folgt auf dem Postwege. Mit freundlichen Grüßen