Beschwerde Dataport

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt.

Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind.

An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen?

An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen?

Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Sicherheit und Datenschutz im öffentlichen Bereich wird nicht so ernst genommen, denn §43 Abs. 3 BDSG sieht keine Strafen vor. Warum also die Gesetze einhalten? Leider sieht auch die Aufsicht ganz überwiegend weg. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeD….

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Beschwerde Dataport [#244789]
Datum
28. März 2022 09:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle diese Anfrage zunächst nicht öffentlich und auch die Webseite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport ist bisher nicht in Navigation oder Suchen eingebunden. Aber da ich wie auf der Webseite beschrieben beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bisher nicht weitergekommen bin, wende ich mich jetzt an die anderen Aufsichten der beteiligten Bundesländer sowie an das Kraftfahrtbundesamt mit gleichlautenden Anfragen. Und ich will keinen Zweifel daran lassen, dass ich veröffentlichen werde, wenn es in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt gibt. Die Aufsichten will ich auf die Datenschutzverstöße von Dataport hinweisen und auffordern, als Aufsicht und als externe Meldestelle im Sinne von Artikel 11 (1) Richtlinie (EU) 2019-1937 gegenüber ihrem jeweiligen Verantwortlichen tätig zu werden. Ich wende mich ganz bewusst an die Datenschutzaufsicht, nicht nur weil das angesichts Artikel 57 DSGVO naheliegt, sondern auch weil die Länder bzw. die Landesregierungen möglicherweise als Auftraggeber aufgrund des Zeitdrucks bei der Umsetzung des OZGs in einen Interessenkonflikt verstrickt sind. An das Kraftfahrtbundesamt, weil meines Wissens im August letzten Jahres eine Kurz-Revision des Verfahrens i-KFZ stattfand, bei dem eine Unzahl teilweise gravierender Mängel gefunden wurde. Ich frage mich daher, warum das Verfahren nicht stillgelegt wurde, was mit Sicherheit der Presse zu entnehmen gewesen wäre. Was wurde stattdessen vom Kraftfahrtbundesamt verfügt oder unternommen um die Mängel abzustellen? Und können Sie bitte auch den Revisionsbericht und ggfs. Reaktionen von Dataport den beteiligten Aufsichten und mir zukommen lassen? An den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: die Freie und Hansestadt Hamburg hat mehrere Anfragen, Verträge mit Dataport zu veröffentlichen nicht erfüllt, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-18/. Können Sie dem bitte nachgehen? Oder muss ich eine derartige Anfrage erst selbst stellen? Zumindest die Fragen an das Kraftfahrtbundesamt und den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen meiner Meinung nach unter das IFG bzw. das Hamburger Transparenzgesetz. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 244789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244789/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegen jetzt Antworten aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor, die …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Beschwerde Dataport [#244789]
Datum
5. April 2022 13:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegen jetzt Antworten aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor, die beide nicht auf meine Kernanforderung eingehen. Ich habe diese Schreiben auf die Ihnen bekannte Seite https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport gestellt. Keine der beiden Antworten geht darauf ein, dass Sie - die Aufsichten der Länder die Dataport nutzen - nach Artikel 57 DSGVO verpflichtet sind, Datenschutzverstößen nachzugehen. Ich erwarte von Ihnen, dass sich mindestens eine Aufsicht dieser Aufgabe annimmt. Findet das nicht statt, dann werde ich voraussichtlich am 30.4.2022 meine Webseite und diese Anfragen veröffentlichen und Beschwerde in Brüssel einreichen. Und auch wenn eine Aufsicht die Aufgabe übernimmt, werde ich ggfs. veröffentlichen wenn ich den Eindruck habe, dass das Verfahren nicht vorankommt. Ich gehe davon aus, dass Sie untereinander und auch mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kontakt sind. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244789/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Ihre Anfragen vom 28.3.2022 und vom 5.4.2022
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfragen vom 28.3.2022 und vom 5.4.2022
Datum
27. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB

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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Ihre Anfragen vom 28.3.2022 und vom 5.4.2022 - 4.2 05475-02-0100/22 [#244789] Sehr << Anrede >> d…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 28.3.2022 und vom 5.4.2022 - 4.2 05475-02-0100/22 [#244789]
Datum
7. Mai 2022 15:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Land Niedersachsen ist meines Wissens Auftraggeber oder Kunde von Dataport und als Verantwortlicher mindestens so in der Pflicht hinsichtlich Artikel 28, 30 und 32 wie der Auftragnehmer. Für das Land Niedersachsen sind Sie meines Wissens die zuständige Aufsicht, oder gibt es da noch eine andere? Oder warum sehen Sie sich nicht zuständig, Datenschutzverletzungen des Landes Niedersachsen zu verfolgen? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 244789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244789/