Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Am 07.05.18 wurde mir mitgeteilt,
dass die Stadtverwaltung Bad Neuenahr sich über mich/uns beschwert hat.
Bitte lassen Sie mir den Brief/Inhalt und Ihr Antwortschreiben zukommen und
veröffentlichen diese hier nach dem IFG/UIG/VIG

Beim Treffen des Ortskuratoriums Ahrtal mit Vetretern der DSD am 03.07.18 wurde uns
folgendes mitgeteilt:
1. Es ist uns verboten, uns weiterhin für die Kuranlagen einzusetzen.
2. Die Kuranlagen sind nicht mehr zu retten.
3. Es ist nicht unsere Aufgabe, uns um Denkmäler in Not zu kümmern.
4. Wir dürfen nicht selbständig Kontakt zur Denkmalbehörde GDKE aufnehmen (Originalton: „Das geht überhaupt nicht“)
5. Die Kosten einer Akteneinsicht soll nicht erstattet werden, obwohl Mitarbeiter die Informationen genutzt haben.
6. Jede weitere Aktion ist eng mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz abzustimmen -
Originalton: Es reicht nicht, zu informieren, sondern wir benötigen explizit eine Zustimmung.

Vom Referat Ortskuratorien bekommen wir auf unsere Anfragen keine Antwort.
Unsere Schreiben blieben bisher unbeantwortet, daher der Weg über FragdenStaat .

Bitte erklären Sie uns auch, wie das Ortskuratorium unter diesen Umständen arbeiten soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • 0 Follower:innen
Axel Hausberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 07.05.18 wurd…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz [#33949]
Datum
8. Oktober 2018 17:17
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 07.05.18 wurde mir mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung Bad Neuenahr sich über mich/uns beschwert hat. Bitte lassen Sie mir den Brief/Inhalt und Ihr Antwortschreiben zukommen und veröffentlichen diese hier nach dem IFG/UIG/VIG Beim Treffen des Ortskuratoriums Ahrtal mit Vetretern der DSD am 03.07.18 wurde uns folgendes mitgeteilt: 1. Es ist uns verboten, uns weiterhin für die Kuranlagen einzusetzen. 2. Die Kuranlagen sind nicht mehr zu retten. 3. Es ist nicht unsere Aufgabe, uns um Denkmäler in Not zu kümmern. 4. Wir dürfen nicht selbständig Kontakt zur Denkmalbehörde GDKE aufnehmen (Originalton: „Das geht überhaupt nicht“) 5. Die Kosten einer Akteneinsicht soll nicht erstattet werden, obwohl Mitarbeiter die Informationen genutzt haben. 6. Jede weitere Aktion ist eng mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz abzustimmen - Originalton: Es reicht nicht, zu informieren, sondern wir benötigen explizit eine Zustimmung. Vom Referat Ortskuratorien bekommen wir auf unsere Anfragen keine Antwort. Unsere Schreiben blieben bisher unbeantwortet, daher der Weg über FragdenStaat . Bitte erklären Sie uns auch, wie das Ortskuratorium unter diesen Umständen arbeiten soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
9. November 2018 10:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33949 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anhänge: - 33949.pdf Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das O…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
9. November 2018 10:19
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ vom 08.10.2018 (#33949) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das O…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
16. November 2018 20:27
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ vom 08.10.2018 (#33949) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
16. November 2018 20:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33949 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anhänge: - 33949.pdf Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
23. November 2018 10:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33949... Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anhänge: - 33949.pdf Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
28. November 2018 15:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33949 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anhänge: - 33949.pdf Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das O…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
28. November 2018 15:00
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ vom 08.10.2018 (#33949) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 33949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Lieber Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. November 2018 an Herrn Dr. Skudelny. Leider ist es u…
Von
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ [#33949] [#33949]
Datum
30. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Lieber Herr Hausberg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. November 2018 an Herrn Dr. Skudelny. Leider ist es uns offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gelungen, die beiderseitige Unzufriedenheit über unsere Zusammenarbeit während des vergangenen Jahres gemeinsam auszuräumen und nachhaltig zu befrieden. Die gegenseitigen Auffassungen von den Aufgaben eines Ortskuratoriums scheinen zu unterschiedlich und nicht miteinander vereinbar, was auf beiden Seiten zu spürbarer Unzufriedenheit und Zerwürfnissen geführt hat. Da wir offensichtlich ja auch in unserem persönlichen Gespräch in Bonn keine Annäherung erreichen konnten, beenden wir hiermit zur Befriedung der Sachlage die weitere Zusammenarbeit und berufen Sie von der Funktion als ehrenamtlicher Leiter des Ortskuratoriums Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) mit sofortiger Wirkung ab. Wir bedauern diese Entscheidung und die Entwicklungen der letzten Zeit sehr. Wir möchten im Weiteren darauf hinweisen, dass Ihr Ersuchen beim Hostprovider „Frag den Staat“ nicht auf uns zutrifft, da wir gemäß unserer Satzung eine privatrechtliche Stiftung und keine öffentliche oder staatliche Einrichtung sind und daher die Inanspruchnahme einer vermeintlichen Rechts- bzw. Auskunftspflicht auf dieser Plattform für uns unzutreffend ist. Bitte schicken Sie uns in den kommenden Tagen alle betrieblichen Materialien und Unterlagen der DSD (z.B. Visitenkarten, Briefpapier, Namensschild, Werbemittel etc.) zurück. Wir weisen darauf hin, dass diese ab sofort nicht mehr von Ihnen zu verwenden sind. Gleichzeitig möchten wir Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass auch nach Beendigung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die DSD gemäß der vertraglichen Vereinbarung für Ortskuratoren über alle im Rahmen Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten und Vorgänge von DSD-Interna, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, personenbezogene Daten, internen Prozessen und Entscheidungen sowie über vertrauliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren ist. Die Mitglieder des Ortskuratoriums Ahrtal werden wir gesondert über die neue Situation informieren. Lieber Herr Hauberg, wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich für Ihr geleistetes Engagement für unsere Stiftung danken und nochmals betonen, dass wir die Entwicklungen der letzten Zeit sehr bedauern. Für Ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie weitere Wege für Ihren Einsatz für unsere Denkmallandschaft finden mögen. Denn wie sehr Ihnen diese – genau wie uns – am Herzen liegt, das konnten wir deutlich spüren, auch wenn wir uns bei der Verfolgung derselben Ziele auf unterschiedlichen Wegen bewegen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); hier: Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Beschwerde des Bürgermeister Orthen über das Ortskuratorium Ahrtal der Deutschen Stiftung Denkmalschutz« # 15-710/001 II#
Datum
5. Dezember 2018 10:16
Status
Warte auf Antwort
204,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen