Beschwerde gegen das DRK

Anfrage an: Deutsches Rotes Kreuz

Hallo,
Ist das DRK eine öffentliche Behörde und kann ich bei einer Beschwerde den Petitionsausschuß des Landes NRW einschalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ist das D…
An Deutsches Rotes Kreuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde gegen das DRK [#28760]
Datum
10. April 2018 10:57
An
Deutsches Rotes Kreuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ist das DRK eine öffentliche Behörde und kann ich bei einer Beschwerde den Petitionsausschuß des Landes NRW einschalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsches Rotes Kreuz
Sehr geehrtAntragsteller/in der Deutsches Rotes Kreuz e.V. ist ein eingetragener Verein, mithin keine Behörde de…
Von
Deutsches Rotes Kreuz
Betreff
Antwort: Beschwerde gegen das DRK [#28760]
Datum
26. April 2018 18:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Deutsches Rotes Kreuz e.V. ist ein eingetragener Verein, mithin keine Behörde des Bundes. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) regelt: den Zugang zu Information des Bundes. Das IFG ist somit nicht auf den DRK e.V. anwendbar. Bitte beachten Sie auch, dass das Deutsche Rote Kreuz föderal strukturiert und die einzelnen Gliederungen selbstständig sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen