Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort

am 28. August 2019 wurde meine Beschwerde (vom 27. August) gemäß DSGVO vom Hamburger Datenschutzbeauftragten an Sie weiter geleitet, da Sie dafür zuständig sind.
Bis zum heutigen Tage, 11. Oktober, habe ich von Ihnen keine Antwort bekommen. Auch eine Eingangsbestätigung habe ich nicht erhalten.
Meine Nachfrage per E-Mail von 11.September wurde lediglich mit einem AutoResponder beantwortet ohne jeglichen Bezug zu meiner Anfrage, es wird lediglich der Eingang der EMail bestätigt.
Nach nun etlichen Wochen, würde mich das Ergebnis meiner Beschwerde interessieren.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 28. August 201…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort [#168463]
Datum
13. Oktober 2019 07:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 28. August 2019 wurde meine Beschwerde (vom 27. August) gemäß DSGVO vom Hamburger Datenschutzbeauftragten an Sie weiter geleitet, da Sie dafür zuständig sind. Bis zum heutigen Tage, 11. Oktober, habe ich von Ihnen keine Antwort bekommen. Auch eine Eingangsbestätigung habe ich nicht erhalten. Meine Nachfrage per E-Mail von 11.September wurde lediglich mit einem AutoResponder beantwortet ohne jeglichen Bezug zu meiner Anfrage, es wird lediglich der Eingang der EMail bestätigt. Nach nun etlichen Wochen, würde mich das Ergebnis meiner Beschwerde interessieren. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort [#168463]
Datum
13. Oktober 2019 07:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Ant…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort [#168463]
Datum
13. November 2019 09:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort“ vom 13.10.2019 (#168463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168463 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 13. November 2019
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 13. November 2019
Datum
25. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
496,9 KB