Beschwerde gemäß DSGVO vom 28. August, keine Antwort
am 28. August 2019 wurde meine Beschwerde (vom 27. August) gemäß DSGVO vom Hamburger Datenschutzbeauftragten an Sie weiter geleitet, da Sie dafür zuständig sind.
Bis zum heutigen Tage, 11. Oktober, habe ich von Ihnen keine Antwort bekommen. Auch eine Eingangsbestätigung habe ich nicht erhalten.
Meine Nachfrage per E-Mail von 11.September wurde lediglich mit einem AutoResponder beantwortet ohne jeglichen Bezug zu meiner Anfrage, es wird lediglich der Eingang der EMail bestätigt.
Nach nun etlichen Wochen, würde mich das Ergebnis meiner Beschwerde interessieren.
Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Oktober 2019
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12. November 2019
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