Beschwerde über Grundstücksvergabe des Flurstückes 8/11 in Leubsdorf Hesseln mit Bitte um Stellungnahme folgender Fragen.

Meine Frau und ich, wohnen seit 2012 in der Dorfstraße 8 in Leubsdorf Hesseln.
Unsere Eigentumswohnung mit anliegender Nutzungsfläche haben wir 2012 von der Fam. W. erworben.
Als Teil unseres Grundstückes nutzen und pflegen wir seit dem Kauf 2012 einen befriedeten Grundstücksanteil des Flurstücke 8/3 & 8/11.
Diese wurde schon durch den Vorbesitzer durch Zaun und Hecke unserem Grundstück zugefügt. Diese Flächen der Flurstückes 8/3 & 8/11 werden von der Gemeinde nicht genutzt und das Flurstück 8/3 dient als Kanalstück.

Ich bitte um Zusicherung, dass das Flurstück 8/3 den entsprechenden Anwohnern zur Pacht oder Erwerb angeboten wird. Ein Schreiben aller betroffenen Anwohner mit Unterschriften wird Ihnen postalisch als Beschwerde zugestellt.

Das Flurstück 8/11 soll nun durch Beschluss des Gemeinderates ohne Abstimmung mit Anliegern und Interessenten zu einem Preis von 55,-€ pro m² verkauft werden.
Wir würden gerne das Flurstück 8/11 oder zumindest den von uns genutzten Teil des Flurstückes 8/11 zu einem Preis von 70,-€ pro m² erwerben, falls notwendig auch zu einem höheren Gebot. Ich bin überzeugt, dass es aber auch noch weitere Interessenten an dem Flurstück 8/11 in Leubsdorf gibt. Mittlerweile haben sich meiner Beschwerde noch weitere Anwohner von Leubsdorf OT Hesseln angeschlossen. Ein Kaufinteresse für das Flurstück 8/11 hat ebenfalls Fam. B. mit dem Flurstück 8/3 bekundet und möchte sich meiner Beschwerde hiermit anschließen und das Recht einer Gleichbehandlung und eines fairen Vergabeverfahrens anschließen.

Hiermit möchten wir uns über den Vergabevorgang und den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss beschweren.
Die Annahme dass es keine Interessenten an dem Flurstück 8/11 gibt ist falsch!
Zudem wird hierdurch, die seit 2012 von uns genutzte und gepflegte Fläche, uns ohne Rücksprache entzogen.
Aus diesen Gründen bitten wir um Rücknahme des jetzigen Beschlusses und eine erneute Prüfung der Veräußerung des Flurstücks 8/11 im Gemeinderat unter Einbeziehung/Anhörung der Anlieger.

Ich bitte um Rückmeldung folgender Fragen:

- Welche Grundstücksflächen sind vom nicht bekanntgegebenen Verkauf durch die bisherigen Nutzungsflächen der Anlieger betroffen?
- Warum wurden die unmittelbaren Anlieger nicht vorher in den Vergabevorgang mit einbezogen?
- Warum hat der Gemeinderat das Grundstück nicht an den meist bietenden verkauft, auch vor dem Hintergrund der Erlöse für die Gemeindekasse Leubsdorf?
- Weshalb hat man den Antrag der Fraktion Bündnis90 die Grünen um Verschiebung bis zum nächsten Gemeinderat nicht stattgegeben auch vor dem Hintergrund weiterer offener Fragen im Gemeinderat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau und ich, wohn…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
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Betreff
Beschwerde über Grundstücksvergabe des Flurstückes 8/11 in Leubsdorf Hesseln mit Bitte um Stellungnahme folgender Fragen. [#223432]
Datum
14. Juni 2021 22:26
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau und ich, wohnen seit 2012 in der << Adresse entfernt >> in Leubsdorf Hesseln. Unsere Eigentumswohnung mit anliegender Nutzungsfläche haben wir 2012 von der Fam. W. erworben. Als Teil unseres Grundstückes nutzen und pflegen wir seit dem Kauf 2012 einen befriedeten Grundstücksanteil des Flurstücke 8/3 & 8/11. Diese wurde schon durch den Vorbesitzer durch Zaun und Hecke unserem Grundstück zugefügt. Diese Flächen der Flurstückes 8/3 & 8/11 werden von der Gemeinde nicht genutzt und das Flurstück 8/3 dient als Kanalstück. Ich bitte um Zusicherung, dass das Flurstück 8/3 den entsprechenden Anwohnern zur Pacht oder Erwerb angeboten wird. Ein Schreiben aller betroffenen Anwohner mit Unterschriften wird Ihnen postalisch als Beschwerde zugestellt. Das Flurstück 8/11 soll nun durch Beschluss des Gemeinderates ohne Abstimmung mit Anliegern und Interessenten zu einem Preis von 55,-€ pro m² verkauft werden. Wir würden gerne das Flurstück 8/11 oder zumindest den von uns genutzten Teil des Flurstückes 8/11 zu einem Preis von 70,-€ pro m² erwerben, falls notwendig auch zu einem höheren Gebot. Ich bin überzeugt, dass es aber auch noch weitere Interessenten an dem Flurstück 8/11 in Leubsdorf gibt. Mittlerweile haben sich meiner Beschwerde noch weitere Anwohner von Leubsdorf OT Hesseln angeschlossen. Ein Kaufinteresse für das Flurstück 8/11 hat ebenfalls Fam. B. mit dem Flurstück 8/3 bekundet und möchte sich meiner Beschwerde hiermit anschließen und das Recht einer Gleichbehandlung und eines fairen Vergabeverfahrens anschließen. Hiermit möchten wir uns über den Vergabevorgang und den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss beschweren. Die Annahme dass es keine Interessenten an dem Flurstück 8/11 gibt ist falsch! Zudem wird hierdurch, die seit 2012 von uns genutzte und gepflegte Fläche, uns ohne Rücksprache entzogen. Aus diesen Gründen bitten wir um Rücknahme des jetzigen Beschlusses und eine erneute Prüfung der Veräußerung des Flurstücks 8/11 im Gemeinderat unter Einbeziehung/Anhörung der Anlieger. Ich bitte um Rückmeldung folgender Fragen: - Welche Grundstücksflächen sind vom nicht bekanntgegebenen Verkauf durch die bisherigen Nutzungsflächen der Anlieger betroffen? - Warum wurden die unmittelbaren Anlieger nicht vorher in den Vergabevorgang mit einbezogen? - Warum hat der Gemeinderat das Grundstück nicht an den meist bietenden verkauft, auch vor dem Hintergrund der Erlöse für die Gemeindekasse Leubsdorf? - Weshalb hat man den Antrag der Fraktion Bündnis90 die Grünen um Verschiebung bis zum nächsten Gemeinderat nicht stattgegeben auch vor dem Hintergrund weiterer offener Fragen im Gemeinderat. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr << Anrede >> die Gemeinde Leubsdorf hat in einem Gemeinderatsbeschluss auf Antrag eines Gemeinde…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
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Betreff
z.Hd.: Kommunalaufsicht // AW: Beschwerde über Grundstücksvergabe des Flurstückes 8/11 in Leubsdorf Hesseln mit Bitte um Stellungnahme folgender Fragen. [#223432]
Datum
16. Juni 2021 13:57
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
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Sehr << Anrede >> die Gemeinde Leubsdorf hat in einem Gemeinderatsbeschluss auf Antrag eines Gemeinderatsmitglieds ein voll erschlossenes Gemeindegrundstück 8/11 "Friedhof" zum Erwerb eines Kaufinteressenten zugestimmt. Mir ist nicht Bekannt, dass ein Verkehrsrechtliches Gutachten zum Grundstückswert erfolgte. Ebenfalls ist mir nicht bekannt dass eine vor Ort Begehung durchgeführt wurde. Auch wenn der Verkauf den Vergabevorschriften nicht Unterlag bedeutet dies nicht, dass die öffentliche Hand nicht an die (europa-) rechtlichen Grundsätze von Chancengleichheit, freiem Wettbewerb und Transparenz gebunden ist. Diese Grundsätze sprechen dafür, da, wo es sinnvoll und vernünftig erscheint – auch dann, wenn kein Wettbewerb durchgeführt wird, einem bösen Schein entgegenzuwirken. Leider wurde kein Bieterverfahren durchgeführt, die Informationsweitergabe zum Kauf eines Baugrundstücks war nicht der Allgemeinheit bekannt gegeben worden. Ebenso wurde die Chance zum Erwerb als Baugrundstück den Anliegern und Interessenten nach Auffassung der Anlieger und weiteren Kaufinteressenten verwehrt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223432/