Beschwerde über Grundstücksvergabe des Flurstückes 8/11 in Leubsdorf Hesseln mit Bitte um Stellungnahme folgender Fragen.
Meine Frau und ich, wohnen seit 2012 in der Dorfstraße 8 in Leubsdorf Hesseln.
Unsere Eigentumswohnung mit anliegender Nutzungsfläche haben wir 2012 von der Fam. W. erworben.
Als Teil unseres Grundstückes nutzen und pflegen wir seit dem Kauf 2012 einen befriedeten Grundstücksanteil des Flurstücke 8/3 & 8/11.
Diese wurde schon durch den Vorbesitzer durch Zaun und Hecke unserem Grundstück zugefügt. Diese Flächen der Flurstückes 8/3 & 8/11 werden von der Gemeinde nicht genutzt und das Flurstück 8/3 dient als Kanalstück.
Ich bitte um Zusicherung, dass das Flurstück 8/3 den entsprechenden Anwohnern zur Pacht oder Erwerb angeboten wird. Ein Schreiben aller betroffenen Anwohner mit Unterschriften wird Ihnen postalisch als Beschwerde zugestellt.
Das Flurstück 8/11 soll nun durch Beschluss des Gemeinderates ohne Abstimmung mit Anliegern und Interessenten zu einem Preis von 55,-€ pro m² verkauft werden.
Wir würden gerne das Flurstück 8/11 oder zumindest den von uns genutzten Teil des Flurstückes 8/11 zu einem Preis von 70,-€ pro m² erwerben, falls notwendig auch zu einem höheren Gebot. Ich bin überzeugt, dass es aber auch noch weitere Interessenten an dem Flurstück 8/11 in Leubsdorf gibt. Mittlerweile haben sich meiner Beschwerde noch weitere Anwohner von Leubsdorf OT Hesseln angeschlossen. Ein Kaufinteresse für das Flurstück 8/11 hat ebenfalls Fam. B. mit dem Flurstück 8/3 bekundet und möchte sich meiner Beschwerde hiermit anschließen und das Recht einer Gleichbehandlung und eines fairen Vergabeverfahrens anschließen.
Hiermit möchten wir uns über den Vergabevorgang und den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss beschweren.
Die Annahme dass es keine Interessenten an dem Flurstück 8/11 gibt ist falsch!
Zudem wird hierdurch, die seit 2012 von uns genutzte und gepflegte Fläche, uns ohne Rücksprache entzogen.
Aus diesen Gründen bitten wir um Rücknahme des jetzigen Beschlusses und eine erneute Prüfung der Veräußerung des Flurstücks 8/11 im Gemeinderat unter Einbeziehung/Anhörung der Anlieger.
Ich bitte um Rückmeldung folgender Fragen:
- Welche Grundstücksflächen sind vom nicht bekanntgegebenen Verkauf durch die bisherigen Nutzungsflächen der Anlieger betroffen?
- Warum wurden die unmittelbaren Anlieger nicht vorher in den Vergabevorgang mit einbezogen?
- Warum hat der Gemeinderat das Grundstück nicht an den meist bietenden verkauft, auch vor dem Hintergrund der Erlöse für die Gemeindekasse Leubsdorf?
- Weshalb hat man den Antrag der Fraktion Bündnis90 die Grünen um Verschiebung bis zum nächsten Gemeinderat nicht stattgegeben auch vor dem Hintergrund weiterer offener Fragen im Gemeinderat.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Juni 2021
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17. Juli 2021
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