Beschwerde über mutmaßlich falsch parkendes Polizeifahrzeug vor dem Olympia Grill

alle Dokumente (E-Mails, Chatnachrichten, Gesprächsprotokolle etc.) die mit folgender Beschwerde in Zusammenhang stehen. Personenbezogene Daten sollen natürlich geschwärzt werden.

https://twitter.com/CgnGero/status/1228000466509979651
bzw.
https://twitter.com/polizei_nrw_k/status/1230078536456777729

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde über mutmaßlich falsch parkendes Polizeifahrzeug vor dem Olympia Grill [#184047]
Datum
5. April 2020 21:27
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente (E-Mails, Chatnachrichten, Gesprächsprotokolle etc.) die mit folgender Beschwerde in Zusammenhang stehen. Personenbezogene Daten sollen natürlich geschwärzt werden. https://twitter.com/CgnGero/status/1228000466509979651 bzw. https://twitter.com/polizei_nrw_k/status/1230078536456777729
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184047 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Diens…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
5. April 2020 21:40
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,1 KB


Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die zuständige Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 24.04.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
24. April 2020 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 24.04.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4053/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem oben genannten Auskunftsersuchen beantragen Sie Informationen zu einem Beitrag auf Twitter; der entsprechechende Link zu dem Tweet ist in Ihrer Anfrage enthalten. Die Polizei Köln hat auf den Beitrag geantwortet, so dass Ihnen die Antwort auf Twitter aus öffentlicher Quelle zugänglich ist. Darüberhinausgehende Informationen sind bei der Polizei Köln zu dem Sachverhalt nicht vorhanden. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen