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Beschwerdefall Elbtower

Die Korrespondenz der EU-Kommission mit der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Beschwerdefall 199/2020/JN bei der EU-Bürgerbeauftragten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    27. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Michael Urnau
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Kommission Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Beschwerdefall Elbtower [#207966]
Datum
6. Januar 2021 08:59
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Korrespondenz der EU-Kommission mit der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Beschwerdefall 199/2020/JN bei der EU-Bürgerbeauftragten
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 207966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207966/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
6. Januar 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Ares(2021)98847 - RE: Beschwerdefall Elbtower [#207966] --- Ref. Gestdem 2021/68 ( https://webgate.ec.testa.eu/Are…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)98847 - RE: Beschwerdefall Elbtower [#207966] --- Ref. Gestdem 2021/68
Datum
6. Januar 2021 09:45
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)98847 - RE: Beschwerdefall Elbtower [#207966] --- Ref. Gestdem 2021/68 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5d7bb920a ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 6. Januar 2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/68 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 27. Januar 2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
GESTDEM 2021/0068 – Ihr Antrag vom 6. Januar 2021 auf Zugang zu Dokumenten nach der Verordnung (EG) Nr. 2001 Dear …
Von
Europäische Kommission
Betreff
GESTDEM 2021/0068 – Ihr Antrag vom 6. Januar 2021 auf Zugang zu Dokumenten nach der Verordnung (EG) Nr. 2001
Datum
22. Januar 2021 16:48
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir, We refer to your email dated 06/01/2021 in which you make a request for access to documents, registered under the above-mentioned reference number. Please find attached the reply to your request for access to documents. According to standard operational procedure, the reply is usually also sent to you by registered post. Please note, however, that due to the extraordinary health and security measures currently in force during to the COVID-19 epidemics, which include the requirement for all Commission non-critical staff to telework, we are unfortunately not in a position to follow this procedure until further notice. We would therefore appreciate if you could confirm receipt of the present e-mail by replying to <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Yours faithfully, State Aid Registry European Commission DG Competition MADOU Office 13/031 B-1049 Brussels/Belgium Tel: +32 2 29 61154 Fax: +32 2 29 61242 E-mail: <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Competition website: <http://ec.europa.eu/competition> http://ec.europa.eu/competition
Michael Urnau
GESTDEM 2021/0068 – Zweitantrag [#207966]
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit stelle ich einen Zweitantr…
An Europäische Kommission Details
Von
Michael Urnau
Betreff
GESTDEM 2021/0068 – Zweitantrag [#207966]
Datum
25. Januar 2021 12:23
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit stelle ich einen Zweitantrag. Bei dem ablehnenden Bescheid des Generaldirektors der GD Wettbewerb vom 22. Januar 2021 handelt es sich offenbar um einen Standardbrief, der nicht konkret auf meinen Antrag eingeht. Meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten hatte ich nach der Lektüre der Entscheidung der EU-Bürgerbeauftragten im Beschwerdefall 199/2020/JN gestellt. https://www.ombudsman.europa.eu/en/de... Der Entscheidung der Bürgerbeauftragten ist zu entnehmen, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem in Hamburg geplanten Bau des „Elbtower“-Hochhauses die Beschwerdeführerin „über ihre vorläufige Beurteilung der mutmaßlichen staatlichen Beihilfe informiert hat“. Mir geht es mit meinem Antrag darum, ebenfalls Kenntnis von dieser vorläufigen Beurteilung zu erlangen. Ich kann nicht erkennen, warum diese Beurteilung nur der Beschwerdeführerin zugänglich gemacht werden soll, aber nicht anderen Bürgern, die sich für diesen Fall interessieren. Mein Antrag betrifft auch den Zugang zu den Schreiben der Beschwerdeführerin an die Kommission. Hier wäre die Beschwerdeführerin gemäß Artikel 4 (4) der einschlägigen Verordnung von der Kommission zu konsultieren gewesen. Dies ist offenbar nicht geschehen. Schließlich weise ich darauf hin, dass in dem fraglichen Fall ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Der Zuschlag für das Elbtower-Projekt ging an einen österreichischen Milliardär, der in der Vergangenheit bereits wegen Korruption verurteilt worden ist. https://www.diepresse.com/3852920/ogh... Der Zuschlag für den Milliardär erfolgte nach Presseberichten maßgeblich auf Betreiben des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen deutschen Vizekanzlers Scholz. https://www.bild.de/regional/hamburg/... https://www.abendblatt.de/hamburg/art... Angesichts dieser Konstellation ist es von besonderem Interesse, dass es hier seitens der Kommission nicht aufgrund der involvierten politischen Prominenz zu einer besonders nachsichtigen Behandlung des Falles kommt. Diese Gefahr besteht konkret, denn wie mir mit Schreiben vom 11. November 2020 seitens der Kommission mitgeteilt wurde, war bis dahin seitens der zuständigen Dienststelle der Kommission keine Analyse erstellt worden, aus der hervorgeht, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg beim Grundstücksverkauf für das Elbtower-Projekt wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter verhalten hat, und von daher dieser Grundstücksverkauf Marktkonformität aufweist. Eine solche Analyse wäre aber das von der Kommission in solchen Fällen anzuwendende Standardverfahren. Laut Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Union „das Kriterium des privaten Verkäufers entwickelt, um feststellen zu können, ob ein Verkauf durch eine öffentliche Stelle eine staatliche Beihilfe beinhaltet. Hierzu wird geprüft, ob ein privater Verkäufer unter normalen Marktbedingungen denselben oder einen besseren Preis hätte erzielen können.“ (Randnummer 74) https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... Die SPS Vierte Immobilien GmbH & Co. KG des österreichischen Milliardärs hat bei dem Grundstücksverkauf für den Elbtower von der Stadt für 122 Millionen € den Zuschlag erhalten, obwohl die beiden anderen in die engste Auswahl gekommenen sogenannten „Bestbieter“ deutlich mehr geboten hatten: 131,93 bzw. 135 Millionen €. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor (Drucksache 21/14277, siehe die Antwort auf Frage 2): https://www.buergerschaft-hh.de/parld... Es scheint mir offensichtlich, dass ein privater Verkäufer sich anders als die Stadt für das höchste Gebot entschieden hätte. Dass der Hamburger Senat sich nicht so verhalten hat, begründet er in der Antwort auf die Anfrage damit, dass man sich für das höchste Gebot pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche (BGF) entschieden habe. Selbst wenn man diese Begründung als plausibel akzeptieren wollte, ist es so, dass der SPS in Nachverhandlungen inzwischen eine erhebliche Erhöhung der BGF zugestanden worden ist. Demnach erhöht sich die BGF um rund 25 000 qm. Die BGF insgesamt wird nunmehr also rund 130 000 qm betragen, eine Steigerung um 25 Prozent im Vergleich zum ursprünglichen Angebot. Diese Angabe wurde von Professor Jürgen Bruns-Berentelg, dem Chef der Hamburger Hafencity GmbH bestätigt. In der Immobilien-Zeitung vom 26. Oktober 2020 machte Bruns-Berentelg Flächenangaben für den Elbtower, die sich auf 131 000 qm summieren. https://www.immobilien-zeitung.de/100... Geht man also von einer BGF von rund 130 000 qm aus, dann ergibt sich bei einem Kaufpreis von 122 Millionen Euro nunmehr nur noch ein Preis von 938,46 Euro pro qm BGF, der von der SPS gezahlt wird. Damit liegt der Preis, den die SPS zahlen soll, jetzt deutlich unter dem eines anderen Bestbieters, der laut Auskunft des Senats in der erwähnten schriftlichen Anfrage 1.060,78 Euro/qm BGF geboten hatte. Es kann also kein Zweifel mehr bestehen, dass das Grundstück unter Marktwert verkauft wurde; sowohl mit Blick auf den Gesamtpreis als auch mit Blick auf den Preis pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 207966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207966/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
25. Januar 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Ares(2021)605252 - RE: GESTDEM 2021/0068 – Zweitantrag [#207966] Ares(2021)605252 - RE: GESTDEM 2021/0068 – Zweita…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)605252 - RE: GESTDEM 2021/0068 – Zweitantrag [#207966]
Datum
25. Januar 2021 16:51
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)605252 - RE: GESTDEM 2021/0068 – Zweitantrag [#207966] ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Januar 2021, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des GD COMP zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2021/68 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 25. Januar 2021 registriert wurde (Ares(2021)605102). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 15. Februar 2021) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068 Sehr geehrter…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068
Datum
15. Februar 2021 11:42
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Sehr geehrter Herr Urnau, Ich verweise auf Ihre E-mail vom 25. Januar 2021, registriertes Schreiben vom 25. Januar 2021, mit dem Sie einen Zweitantrag gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zum Europäischen Parlament, zum Rat und zur Kommission einreichen (nachstehend „Verordnung (EG) Nr. 1049/2001“ genannt). Ich möchte Sie darüber informieren, dass Ihr Zweitantrag derzeit bearbeitet wird. Leider sind wir aufgrund der laufenden Konsultationen nicht in der Lage, Ihre bestätigende Anfrage innerhalb der am 15. Februar 2021 ablaufenden Frist zu beantworten. Infolgedessen müssen wir diese Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 um weitere 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist läuft am 8. März 2021 ab. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 202…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068
Datum
3. März 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5da1e005a ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr ( )Urnau, ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 25 Januar 2021, registriert am selben Tag, in der Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Am 15 Februar haben wir die Beantwortungsfrist für Ihren Antrag um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Diese Beantwortungsfrist läuft am 8 März 2021 ab. Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht einen endgültigen Bescheid zuzusenden, da die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen internen Konsultationen noch nicht abgeschlossen sind. Bitte entschuldigen Sie etwaige, durch diese weitere Verlängerung resultierende Unannehmlichkeiten. Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 202…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068
Datum
3. März 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Ares(2021)1600149 - Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/0068 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5da1e005a ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr ( )Urnau, ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 25 Januar 2021, registriert am selben Tag, in der Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Am 15 Februar haben wir die Beantwortungsfrist für Ihren Antrag um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Diese Beantwortungsfrist läuft am 8 März 2021 ab. Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihres Antrags im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht einen endgültigen Bescheid zuzusenden, da die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen internen Konsultationen noch nicht abgeschlossen sind. Bitte entschuldigen Sie etwaige, durch diese weitere Verlängerung resultierende Unannehmlichkeiten. Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Michael Urnau
Trotz Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten kein Bescheid zu meinem Antrag
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Michael Urnau
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juni 2021
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
Trotz Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten kein Bescheid zu meinem Antrag
Europäische Kommission
C(2021)4292 Sehr geehrter Herr Mauer! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2021)4292
Datum
11. Juni 2021 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mauer! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)4292 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 10.6.2021 angenommenen Fassung. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Reminder C(2021)4292 Dear Mr Mauer, Unless we are mistaken, we have not yet received a confirmation of receipt re…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Reminder C(2021)4292
Datum
14. Juni 2021 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Dear Mr Mauer, Unless we are mistaken, we have not yet received a confirmation of receipt regarding the message addressed to you on the 11.6.2021. Could you please check and confirm the receipt of the message as well as the attached documents? Many thanks in advance for your help. Kind regards, Oana Boldis _____________________________________________ From: BOLDIS Oana (SG) On Behalf Of SG GREFFE CERTIFICATION Sent: Friday, June 11, 2021 3:11 PM To: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: BEVIERE Chantal (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>; SG DOSSIERS ACCES <<Name und E-Mail-Adresse>> Subject: C(2021)4292 Importance: High Sehr geehrter Herr Mauer! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)4292 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 10.6.2021 angenommenen Fassung. << File: C 2021 4292.zip >> Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,

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Michael Urnau
AW: Reminder C(2021)4292 [#207966] Sehr << Anrede >> ich bestätige, dass ich Ihre Nachricht vom 11. J…
An Europäische Kommission Details
Von
Michael Urnau
Betreff
AW: Reminder C(2021)4292 [#207966]
Datum
15. Juni 2021 06:08
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bestätige, dass ich Ihre Nachricht vom 11. Juni erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 207966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207966/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>