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Beschwerdeliste bei der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Berlin

ich stelle Antrag auf Auskunft bzw. Akteneinsicht zur sog. "Beschwerdeliste" der StA Berlin und AA Berlin. Diese Liste wird seit 67 Jahren, ohne demokratische Legitimation durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, als "behördeninterne Ergänzung zum Geschäftsverteilungsplan" geführt.
Betroffene erhalten weder eine Auskunft noch eine Rechtsmittelbelehrung. Die StA Berlin sieht keinen Anlaß für eine datenschutzrechtliche Überprüfung. Den Berliner Datenschutzbeauftragten ist diese Liste unberkannt.
Ursprüngliche Rechtsgrundlage war das "2. Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich: Vereinheitlichung der Staatsanwaltschaft" von Hitler, Dr. Grünther und Frick von Dezember 1934 und § 12 der "3. Allgemeinen Verfügung des Reichsjustizministers zur Duchführung des 2. Gesetzes". Als aktuelle Rechtsgrundlage wird § 8 AGGVG und OgStA von der StA Berlin benannt.
Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsgrundlage: §§ 41 ff. BlnDSG, Art. 15 DSGVO, § 3 Abs. 1 IFG-Bln

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerdeliste bei der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Berlin [#34259]
Datum
28. Oktober 2018 11:26
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich stelle Antrag auf Auskunft bzw. Akteneinsicht zur sog. "Beschwerdeliste" der StA Berlin und AA Berlin. Diese Liste wird seit 67 Jahren, ohne demokratische Legitimation durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, als "behördeninterne Ergänzung zum Geschäftsverteilungsplan" geführt. Betroffene erhalten weder eine Auskunft noch eine Rechtsmittelbelehrung. Die StA Berlin sieht keinen Anlaß für eine datenschutzrechtliche Überprüfung. Den Berliner Datenschutzbeauftragten ist diese Liste unberkannt. Ursprüngliche Rechtsgrundlage war das "2. Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich: Vereinheitlichung der Staatsanwaltschaft" von Hitler, Dr. Grünther und Frick von Dezember 1934 und § 12 der "3. Allgemeinen Verfügung des Reichsjustizministers zur Duchführung des 2. Gesetzes". Als aktuelle Rechtsgrundlage wird § 8 AGGVG und OgStA von der StA Berlin benannt. Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsgrundlage: §§ 41 ff. BlnDSG, Art. 15 DSGVO, § 3 Abs. 1 IFG-Bln
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Beschwerdeliste bei der Berliner Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Die Berliner Staatsnwaltschaft hat einen …
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerdeliste bei der Berliner Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft
Datum
5. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Berliner Staatsnwaltschaft hat einen Bescheid geschickt. In bin nun im Widerspruchsverfahren.

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Staatsanwaltschaft Berlin
Beschwerdeliste bei der Berliner Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerdeliste bei der Berliner Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft
Datum
5. Dezember 2018
Status
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Bescheid erteilt. Ich befinde mich jetzt im Widerspruchsverfahren. Nach Akteneinsichten bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden Kritiker*innen, z.B. bei Verstößen gegen die Opferschutzgesetze, auf die Beschwerdeliste gesetzt. Wer z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwält*innen einreicht, kommt auf die Beschwerdeliste. Weiterhin entsteht bis jetzt der Eindruck, dass in den Strafverfahren - als Geschädigte - dann keine Amtsermittlung mehr stattfindet, sondern sofort eingestellt wird, d.h. keine Zeugenvernehmung, keine Annahme von Beweismitteln, keine Vernehmung von Opferzeug*innen. Die Staatsanwaltschaft stellt bei der Justizsenatsverwaltung den Antrag zur Aufnahme in die Beschwerdeliste und diese trifft dann die Anordnung. Betroffene erhalten weder Mitteilung noch Rechtsmittelbelehrung. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat bis heute diese Praxis weder geprüft noch legitimiert. Es hat auf eine Mitteilung meinerseits nicht reagiert, auch nicht der Opferbeaufragte des Landes Berlin, Rechtsanwalt Roland Weber. Die Landesdatenschutzbeauftragten haben seit 1979 nicht geprüft. Auch die in Berlin-Grunewald ansässige Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz reagiert nicht. Bundesjustizministerin Barley, die sich feministisch gibt, antwortet ebenfalls nicht. Die ehemalige Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gab auf Anfrage die Auskunft, sie habe von der Liste nichts gewusst. Vornehmlich könnten Frauen Betroffene sein. Die bisher an mich erteilten Auskünfte sind zum Teil irreführend und falsch. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist an dieser Praxis beteiligt. Möglichweise sind seit 68 Jahren Hunderte oder Tausende Personen betroffen.
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