Beschwerdeliste bei der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Berlin
ich stelle Antrag auf Auskunft bzw. Akteneinsicht zur sog. "Beschwerdeliste" der StA Berlin und AA Berlin. Diese Liste wird seit 67 Jahren, ohne demokratische Legitimation durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, als "behördeninterne Ergänzung zum Geschäftsverteilungsplan" geführt.
Betroffene erhalten weder eine Auskunft noch eine Rechtsmittelbelehrung. Die StA Berlin sieht keinen Anlaß für eine datenschutzrechtliche Überprüfung. Den Berliner Datenschutzbeauftragten ist diese Liste unberkannt.
Ursprüngliche Rechtsgrundlage war das "2. Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich: Vereinheitlichung der Staatsanwaltschaft" von Hitler, Dr. Grünther und Frick von Dezember 1934 und § 12 der "3. Allgemeinen Verfügung des Reichsjustizministers zur Duchführung des 2. Gesetzes". Als aktuelle Rechtsgrundlage wird § 8 AGGVG und OgStA von der StA Berlin benannt.
Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsgrundlage: §§ 41 ff. BlnDSG, Art. 15 DSGVO, § 3 Abs. 1 IFG-Bln
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Oktober 2018
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30. November 2018
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