Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen:
1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben.
2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist).
3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich).
4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens).
5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Allg…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz [#253796]
Datum
21. Juli 2022 12:37
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in §§12 und 13 obliegt es dem Arbeitgeber eine zuständige Stelle bekannt zu machen für die Behandlung von Beschwerden nach AGG §13. Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich Arbeitgeberfunktionen (wie z. B. ein eigenständiges Prüfungs- und Bescheidungsrecht) wahrnehmen können (Schiek-Kocher, § 13 Rn. 13; W-S/S-Stein, § 13 Rn. 13 - nach Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen: 1) Wann Sie eine solche Stelle eingerichtet/benannt haben. 2) In welcher Form Sie diese Stelle bekannt machen (mit Transparenz zu den amtlichen Informationen und/oder deren Fundstellen für die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur die Mitarbeitenden Ihrer unmittelbaren Behörde oder evtl. auch die Lehrkräfte an den Schulen in Ihrem Schulamtsbereich). 4) Sämtliche amtlichen Informationen betreffend diese Stelle (z.B. die geregelte Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens). 5) Die Anzahl der Beschwerden, die diese Stelle in den vergangenen drei Jahren bearbeitet hat - sofern möglich differenziert nach dem jeweiligen Ungleichbehandlungsgrund nach AGG §1.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Schulamt Gießen
Anfragenr: 253796 Sehr << Antragsteller:in >> meine Antwort zu Ihrer Anfrage vom 21. Juli 2022 finden …
Von
Staatliches Schulamt Gießen
Betreff
Anfragenr: 253796
Datum
22. August 2022 15:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> meine Antwort zu Ihrer Anfrage vom 21. Juli 2022 finden Sie im Anhang dieser Mail. Volker Karger Stellvertretender Leiter des Staatlichen Schulamtes Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Schubertstr. 60 35392 Gießen Tel.: +49 641 20081414 Fax: +49 641 20081450 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://schulamt-giessen.hessen.de [cid:image001.jpg@01D8B63B.2CC45660]<http://www.lehrer-werden-in-hessen.de/> http://www.lehrerin-werden-in-hessen.de<http://www.lehrerin-werden-in-hessen.de/> http://www.lehrer-werden-in-hessen.de<http://www.lehrer-werden-in-hessen.de/> Folgen Sie uns nun auch auf: [2021 Twitter logo - blue][Instagram_icon] schulehessen<https://www.instagram.com/schulehessen/> SchuleHessen<https://twitter.com/SchuleHessen> Hinweise zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf der o.g. Internetseite der Dienststelle. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Staatliches Schulamt Gießen
Kein Nachrichtentext
Von
Staatliches Schulamt Gießen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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AW: Anfragenr: 253796 [#253796]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerdemana…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr: 253796 [#253796]
Datum
30. Oktober 2022 11:06
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz“ vom 21.07.2022 (#253796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist (selbst inkl. der gesetzlichen, maximalen Verlängerungsmöglichkeiten) mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatliches Schulamt Gießen
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Von
Staatliches Schulamt Gießen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Oktober 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort

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AW: Automatische Antwort: Anfragenr: 253796 [#253796] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte meine heutige Nach…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfragenr: 253796 [#253796]
Datum
30. Oktober 2022 13:10
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte meine heutige Nachfrage zu meiner Anfrage bzgl. des AGG zu entschuldigen. Ihre Antwort liegt mir selbstverständlich vor und es handelte sich um eine Verwechslung meinerseits. ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>