Beschwerden, §111-OWiG-Verstoß OWi-Anzeigen, pol. Bildung

• Wie viele Beschwerden gegen Ihre Beamten gingen im Jahr 2019 ein?
• Wie viele dieser Beschwerden führten zu internen Konsequenzen (ie alles außer Zurückweisung gegenüber dem Beschwerdeführer)?
• Wie oft wurden im Jahr 2019 auf dem Verwaltungswege Bußgeldverfahren wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten nach §111 OWiG durch Ihre Beamten beantragt?
• Haben Ihre Beamten Möglichkeiten der politischen Weiterbildung, insb einer in Bezug auf Polizeiarbeit eingebettet in eine freiheitliche, demokratische Grundordnung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden, §111-OWiG-Verstoß OWi-Anzeigen, pol. Bildung [#173968]
Datum
11. Januar 2020 23:57
An
Polizeipräsidium Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Wie viele Beschwerden gegen Ihre Beamten gingen im Jahr 2019 ein? • Wie viele dieser Beschwerden führten zu internen Konsequenzen (ie alles außer Zurückweisung gegenüber dem Beschwerdeführer)? • Wie oft wurden im Jahr 2019 auf dem Verwaltungswege Bußgeldverfahren wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten nach §111 OWiG durch Ihre Beamten beantragt? • Haben Ihre Beamten Möglichkeiten der politischen Weiterbildung, insb einer in Bezug auf Polizeiarbeit eingebettet in eine freiheitliche, demokratische Grundordnung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173968 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Hagen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) …
Von
Polizeipräsidium Hagen
Betreff
AW: 20200113 - Beschwerden, §111-OWiG-Verstoß OWi-Anzeigen, pol. Bildung [#173968]
Datum
12. Februar 2020 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) teile ich Ihnen Folgendes mit: • Wie viele Beschwerden gegen Ihre Beamten gingen im Jahr 2019 ein? Im Jahr 2019 gingen beim Polizeipräsidium Hagen insgesamt 70 Beschwerden ein. • Wie viele dieser Beschwerden führten zu internen Konsequenzen (ie alles außer Zurückweisung gegenüber dem Beschwerdeführer)? In 8 Fällen wurden die Beschwerden weiterverfolgt. • Wie oft wurden im Jahr 2019 auf dem Verwaltungswege Bußgeldverfahren wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten nach §111 OWiG durch Ihre Beamten beantragt? Es wurden im Jahr 2019 insgesamt 33 Fälle zu diesem Verstoß durch das Polizeipräsidium Hagen zur Anzeige gebracht und der Bußgeldstelle der Stadt Hagen übersandt. • Haben Ihre Beamten Möglichkeiten der politischen Weiterbildung, insb einer in Bezug auf Polizeiarbeit eingebettet in eine freiheitliche, demokratische Grundordnung? Die politische Bildung (u.a. Ethik) ist bereits Bestandteil des Bachelor-Studiums im Fachbereich Polizei der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Für ausgebildete Polizeibeamte existieren zahlreiche interne und externe Weiterbildungsangebote zu dem genannten Themenkreis. Mit freundlichen Grüßen