Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter

Eine Auflistung, wie viele Beschwerden gegen Ordnungsdienstmitarbeiter und generell gegen das Ordnungsamt im Jahr 2020 eingegangen sind und aus welchen Gründen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter [#210013]
Datum
28. Januar 2021 16:52
An
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, wie viele Beschwerden gegen Ordnungsdienstmitarbeiter und generell gegen das Ordnungsamt im Jahr 2020 eingegangen sind und aus welchen Gründen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210013/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter“ vom 28…
An Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter [#210013]
Datum
2. März 2021 08:27
An
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter“ vom 28.01.2021 (#210013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210013/
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage wird Ihnen in den nächsten Tagen mittels Postzustellungsurku…
Von
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Betreff
[Spam low]:AW: Beschwerden gegen Ordungsamtmitarbeiter [#210013]
Datum
2. März 2021 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage wird Ihnen in den nächsten Tagen mittels Postzustellungsurkunde zugestellt. Bis dahin bitte ich darum, die um einen Tag verspätete Beantwortung, zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. März 2021
Status
Warte auf Antwort

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AW: Ihr Brief vom 02.03.2021 [#210013] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Be…
An Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Brief vom 02.03.2021 [#210013]
Datum
4. März 2021 17:57
An
Stadt Düren - Amt für Recht und Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Bezogen auf diese Anfrage schreiben Sie, dass es keine Auflistung eventueller Beschwerden gegen das Ordnungsamt oder deren Mitarbeiter gibt. Wieso ist eine Auflistung nicht möglich? Gab es keinerlei Beschwerden? Falls doch, müssten doch dementsprechende Daten vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210013/