Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen über (Folge-)Beschwerden an das Schulministerium gegen Mitarbeitende der Dezernate 47 und 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln bzw. des Schulministeriums bezüglich der Missachtungen der Hinweise auf
- wiederholte feststellbar diskriminierende Realakte an der GGS Garthestr. in Köln-Riehl im Schuljahr 2017/18
- Missachtungen der Beschwerden über Datenschutzverletzungen
- Unterdrückung personenbezogener Akteneinsicht und parallele Steuerung der personenbezogenen Daten an dritte Personen
- Missachtungen der Beschwerden über Urkundenunterdrückungen (gem. StGB)
- Missachtungen der Hinweise auf antisemitische Vorfälle an der Schule
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum9. September 2018
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12. Oktober 2018
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- Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373]
- Datum
- 9. September 2018 11:49
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- Datum
- 9. September 2018 11:49
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- AW: Empfangsbestätigung [#33373]
- Datum
- 26. September 2018 01:53
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- AW: Empfangsbestätigung [#33373]
- Datum
- 26. September 2018 01:55
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- Datum
- 9. Oktober 2018 01:50
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- Datum
- 9. Oktober 2018 01:58
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- AW: Empfangsbestätigung [#33373]
- Datum
- 12. Oktober 2018 03:26
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- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Datum
- 4. November 2018 20:34
- An
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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- „Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373] [#33373]
- Datum
- 4. November 2018 20:36
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 4. November 2018 20:38
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- Warte auf Antwort
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- AW: „Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373] [#33373]
- Datum
- 5. November 2018 10:56
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- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag Nr. 33373
- Datum
- 20. November 2018 15:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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