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Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen über (Folge-)Beschwerden an das Schulministerium gegen Mitarbeitende der Dezernate 47 und 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln bzw. des Schulministeriums bezüglich der Missachtungen der Hinweise auf

- wiederholte feststellbar diskriminierende Realakte an der GGS Garthestr. in Köln-Riehl im Schuljahr 2017/18
- Missachtungen der Beschwerden über Datenschutzverletzungen
- Unterdrückung personenbezogener Akteneinsicht und parallele Steuerung der personenbezogenen Daten an dritte Personen
- Missachtungen der Beschwerden über Urkundenunterdrückungen (gem. StGB)
- Missachtungen der Hinweise auf antisemitische Vorfälle an der Schule

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373]
Datum
9. September 2018 11:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen über (Folge-)Beschwerden an das Schulministerium gegen Mitarbeitende der Dezernate 47 und 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln bzw. des Schulministeriums bezüglich der Missachtungen der Hinweise auf - wiederholte feststellbar diskriminierende Realakte an der GGS Garthestr. in Köln-Riehl im Schuljahr 2017/18 - Missachtungen der Beschwerden über Datenschutzverletzungen - Unterdrückung personenbezogener Akteneinsicht und parallele Steuerung der personenbezogenen Daten an dritte Personen - Missachtungen der Beschwerden über Urkundenunterdrückungen (gem. StGB) - Missachtungen der Hinweise auf antisemitische Vorfälle an der Schule Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. September 2018 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Empfangsbestätigung [#33373] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aussagekräftige Zwischenstandsm…
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Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#33373]
Datum
26. September 2018 01:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aussagekräftige Zwischenstandsmitteilung. Wie bekannt, sind Informationsfreiheitsanfragen "unverzüglich", spätestens nach 1 Monat zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Empfangsbestätigung [#33373] Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um meine IFG-Anfrage zu "Beschwerden…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#33373]
Datum
26. September 2018 01:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um meine IFG-Anfrage zu "Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, in wenigen Tagen endet die gesetzliche Maximalfrist für die o. g. Informationsfrei…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373]
Datum
9. Oktober 2018 01:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in wenigen Tagen endet die gesetzliche Maximalfrist für die o. g. Informationsfreiheitsanfrage. Ich bitte um Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. Oktober 2018 01:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#33373] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden g…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#33373]
Datum
12. Oktober 2018 03:26
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ vom 09.09.2018 (#33373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hin…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr [#33373]
Datum
4. November 2018 20:34
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ vom 09.09.2018 (#33373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
„Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen au…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373] [#33373]
Datum
4. November 2018 20:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33373 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ignoriert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33373.pdf Anfragenr: 33373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
4. November 2018 20:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: „Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweise…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: „Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln bzw. des MSW NRW im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung v. Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33373] [#33373]
Datum
5. November 2018 10:56
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Ihr Antrag Nr. 33373 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antr…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag Nr. 33373
Datum
20. November 2018 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen
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