Beschwerden über unzureichende Baustellenabsicherung

Eine Übersicht über die Beschwerden über die unzureichende Absicherung von Baustellen. Sowie eine Übersicht wie viele dieser Beschwerden begründet waren und wie lange es gedauert hat bis Abhilfe geschaffen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden über unzureichende Baustellenabsicherung [#192443]
Datum
10. Juli 2020 19:53
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Beschwerden über die unzureichende Absicherung von Baustellen. Sowie eine Übersicht wie viele dieser Beschwerden begründet waren und wie lange es gedauert hat bis Abhilfe geschaffen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192443/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Straßen und Radwegebau
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Anfrage. Zu den von Ihnen angefragten Punkten, erhebt die Sta…
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
AW: Beschwerden über unzureichende Baustellenabsicherung [#192443]
Datum
13. Juli 2020 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Anfrage. Zu den von Ihnen angefragten Punkten, erhebt die Stadt Köln keine Daten. Daher können diese nicht geliefert werden. Mit freundlichen Grüßen