Beschwerden und Anzeigen bzgl. Lessing-Grundschule Halle

alle Beschwerden und (Überlastungs-)Anzeigen, die Ihnen zur Lessing-Grundschule in Halle vorliegen. Bitte schwärzen Sie personenbezogene Daten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a…
An Landesschulamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden und Anzeigen bzgl. Lessing-Grundschule Halle [#26921]
Datum
7. März 2018 21:43
An
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Beschwerden und (Überlastungs-)Anzeigen, die Ihnen zur Lessing-Grundschule in Halle vorliegen. Bitte schwärzen Sie personenbezogene Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ihre E-Mail vom 07.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit o. g. E-Mail beantragen Sie den Zugang zu amtlichen In…
Von
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre E-Mail vom 07.03.2018
Datum
16. März 2018 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit o. g. E-Mail beantragen Sie den Zugang zu amtlichen Informationen und beziehen sich dabei auf verschiedene Gesetze. Dabei bitten Sie vorab um Mitteilung, falls die Auskunft gebührenpflichtig ist und um Angabe der voraussichtlichen Kosten. Ggf. bitten Sie neben einer Antwort in elektronischer Form um postalische Zusendung. Eine Postanschrift haben Sie jedoch im Weiteren nicht angegeben. Zunächst bitte ich Sie um vollständige Angabe Ihrer Anschrift und um Vorlage eines schriftlichen Antrages. Neben dem Namen kann die Anschrift für die Einschätzung des Informationsinteresses bei der Prüfung der Versagungsgründe gemäß §§ 3-6 IZG LSA von Belang sein. Zudem werden Verwaltungskosten regelmäßig gemäß § 10 IZG LSA erhoben. Für deren Geltendmachung ist ohnehin eine vollständige Anschrift notwendig. Ein schriftlicher und unterschriebener Antrag schafft dabei Rechtsklarheit über das Antragsvorbringen. Bitte konkretisieren Sie zudem Ihren Antrag. Meint Ihr Antrag beispielsweise sämtliche im Landesschulamt dazu existente Schriftstücke, lediglich aktuell nicht abschließend bearbeitete Angelegenheiten oder eventuell in jüngerer Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte? Dass die Bearbeitung Ihres Anliegens kostenpflichtig ist ergibt sich - wie oben bereits dargestellt - aus § 10 IZG LSA. Das gilt auch für den möglichen Fall der (teilweisen) Ablehnung. Die vorherige Ermittlung der voraussichtlichen Kosten ist jedoch nicht möglich, da dies unverhältnismäßig wäre. Die Recherche nach vorhandenen Informationen könnte - je nach Konkretisierung Ihres Anliegens - umfangreich sein. Das in diesem Zuge durchführbare Vervielfältigen der Informationen wäre dann der am wenigsten aufwändige Arbeitsschritt. Die Recherche wäre deshalb der der umfangreichste Anteil bei der Bearbeitung Ihres Anliegens. Nur dadurch könnte der notwendige Aufwand, welcher auch für die Kostenhöhe maßgeblich ist, festgestellt werden, was (fast) einer abschließenden Bearbeitung Ihres Anliegens gleichkommen würde. Mit freundlichen Grüßen