Beschwerden von Patienten

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie viele Patientinnen und Patienten wendeten sich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils mit Anliegen/Beschwerden an Sie?

In wie vielen dieser Fälle wurden Sie konkret für die Patientinnen und Patienten tätig?

In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem vollständig lösen?

In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem nicht lösen?

Woran scheiterten Klärungen am häufigsten?

Was waren die Hauptgründe für Beschwerden?

Vielen Dank für die Antwort!

Dies ist ein Antrag auf Information nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich gehe davon aus, dass die Auskunft kostenfrei erfolgt, andernfalls informieren Sie mich bitte im Vorfeld.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2018
  • Frist
    4. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Patientenbeauftragte für Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden von Patienten [#26783]
Datum
28. Februar 2018 15:11
An
Die Patientenbeauftragte für Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Patientinnen und Patienten wendeten sich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils mit Anliegen/Beschwerden an Sie? In wie vielen dieser Fälle wurden Sie konkret für die Patientinnen und Patienten tätig? In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem vollständig lösen? In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem nicht lösen? Woran scheiterten Klärungen am häufigsten? Was waren die Hauptgründe für Beschwerden? Vielen Dank für die Antwort! Dies ist ein Antrag auf Information nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich gehe davon aus, dass die Auskunft kostenfrei erfolgt, andernfalls informieren Sie mich bitte im Vorfeld. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Die Patientenbeauftragte für Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner Informatio…
Von
Die Patientenbeauftragte für Berlin
Betreff
AW: Beschwerden von Patienten [#26783]
Datum
13. März 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantworte ich wie folgt: Die Patientenbeauftragte des Landes Berlin ist Ansprechpartnerin für die Anliegen, Belange und Beschwerden von kranken und pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und ihren Organisationen sowie von Nutzerinnen und Nutzern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Berlin. Ihr Amt schafft den Rahmen dafür, dass ihre Interessen in der Versorgungspolitik angemessen Gehör und Berücksichtigung finden. Das Amt der Patientenbeauftragten ist nicht mit Interventionsrechten oder aufsichtsrechtlichen Kompetenzen ausgestattet. Die Patientenbeauftragte hat aber die Möglichkeit bei den Akteuren anzufragen oder Anregungen und Beschwerden an die Zuständigen weiterzuleiten. Die Verantwortlichen werden so mit den Problemen konfrontiert und müssen Stellung beziehen. Oft ergeben sich daraus neue Sichtweisen und Veränderungen werden angestoßen. Die eingehenden Anfragen werden erfasst, ausgewertet und - ist politischer Handlungsbedarf zu erkennen - für die politische Arbeit genutzt. Die Patientenbeauftragte arbeitet mit Initiativen, Verbänden und Organisationen zusammen und koordiniert die Vernetzung der vielfältigen Aktivitäten für die Unterstützung der Betroffenen in Berlin. Sie greift Ansätze zur Interessenvertretung auf und entwickelt sie mit den Partnern weiter – insbesondere bei ihrer Arbeit in zahlreichen Gremien. Sie berät die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie die Staatssekretäre und die Verwaltung in Fragen, die Patientenbelange betreffen. Nun zu Ihren konkreten Fragen: 1. Wie viele Patientinnen und Patienten wendeten sich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils mit Anliegen/Beschwerden an Sie? Die Anfragen sind oft sehr komplex, nicht immer handelt es sich ausschließlich um Beschwerden. Es geht ebenso um Informationsanfragen, Hilfeersuchen oder es werden lediglich Sachverhalte zur Kenntnis gegeben. Die Zahlen geben alle Arten von Anfragen wieder. Daneben wenden sich zahlreiche Institutionen mir ihren Anliegen an die Patientenbeauftragte. 2016: 702 von Bürgerinnen und Bürgern, 121 von Institutionen 2017: 903 von Bürgerinnen und Bürgern, 166 von Institutionen 2. In wie vielen dieser Fälle wurden Sie konkret für die Patientinnen und Patienten tätig? Jeder Vorgang wird dem Anliegen entsprechend beantwortet. Insofern wird das Amt bei allen Bürgeranfragen tätig. 3. In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem vollständig lösen? Kann nicht beantwortet werden, da der Begriff "vollständig" nicht zu den Anliegen passt. Das Amt ist in angemessener Prozessbegleitung bei Vorgängen präsent. 4. In wie vielen Fällen konnten Sie das Problem nicht lösen? Der Anteil von Fragen, für die das Amt keine umfassende Lösung hat, sind zahlreich. Das liegt aber an gesetzlichen Vorgaben und den Strukturen des Gesundheitssystems. 5. Woran scheiterten Klärungen am häufigsten? An der Nichtübereinstimmung von Erwartungen und rechtlichen Vorgaben. 6. Was waren die Hauptgründe für Beschwerden? (Die Reihenfolge ist keine Wichtung.) • unfreundliches Personal • mühsame Suche nach Haus- oder Fachärzten • langes Warten auf Facharzttermine • Wartezeiten in Rettungsstellen • unzureichendes Entlassungsmanagement der Kliniken • Verdacht auf Behandlungsfehler • Zeit-/Personalmangel – besonders in der Pflege • Probleme bei Einsicht in Patientenakte, Herausgabe von Kopien • Ärzte lehnen Verordnung von Heil-, Hilfs,- oder Arzneimitteln ab • erfolglose Suche nach Hebamme • Einstellung der Krankengeldfortzahlung nach langer Krankheit – wie geht es weiter? • Kassen lehnen Genehmigung von Leistungen ab (Heil- bzw. Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen) • Gewährung von Pflegeleistungen • Beschwerden über Pflegedienste • Probleme in Pflege-Wohngemeinschaften • Probleme mit Zahnersatz • Beratung zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) • Fragen zur Rechnungslegung von PKV-Versicherten • Anfragen zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AUA) für Pflegebedürftige • Beschwerden über Ämter und Institutionen • Umgang mit MRSA-Patienten • Zuständigkeiten der Kostenträger bei Rehabilitation • keine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung • Anfragen zum Datenschutz Nach § 16 IFG ist die Aktenauskunft gebührenpflichtig. Das Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührenordnung sieht allerdings vor, dass mündliche Auskünfte, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind, gebührenfrei erteilt werden können. Vorliegend ist es vertretbar diese Bestimmung anzuwenden. Diese Auskunft wird also gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen