Sehr geehrter Herr Mulele,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Rassismus in deutschen Schulen. Sie fragen insbesondere nach empirischen Daten zu rassistischen Vorfällen an deutschen Schulen sowie Empfehlungen des BMBF, diese Fälle zu verringern.
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für Bildung und damit für Schulen, deren Ressourcenplanung sowie die Gestaltung der Rahmenlehrpläne in der Verantwortung der Länder. Das BMBF arbeitet mit den Ländern gemäß Artikel 91 b Grundgesetz bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im Rahmen der empirischen Bildungsforschung zusammen.
Zu Ihren Fragen:
In Deutschland gibt es bislang keine systematische Erfassung empirischer Daten zu rassistischen Vorfällen an Schulen.
Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2020 Mittel bereitgestellt, um am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) einen Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) aufzubauen.
Der NaDiRa soll Ursachen, Ausmaß und Folgen von Rassismus in Deutschland untersuchen und besteht aus
(1) einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung,
(2) wiederkehrenden Befragungen von Betroffenen und
(3) Analysen von Institutionen.
Darüber hinaus erstellt das DeZIM Einzelstudien in verschiedenen Kontexten, wie z.B. Rassismus in der Schule (NaDiRa Kurzstudie | Rassismus in der Schule (
rassismusmonitor.de<
https://www.rassismusmonitor.de/kurzs...>). Dazu liegen gegenwärtig noch keine Ergebnisse vor. Dort finden Sie jedoch Ansprechpartner, die Sie gegebenenfalls kontaktieren können.
Unbeschadet der dargelegten grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für Bildung, sind Bund und Länder gemeinsam in der Verantwortung, Rassismus und Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv zu verhindern und zu bekämpfen. Schon seit mehreren Jahren werden daher eine Vielzahl von Maßnahmen sowohl durch den Bund als auch von den Länder angestoßen, umgesetzt und weiterentwickelt. Viele davon im Bereich Schule. Eine Übersicht über diese Maßnahmen können Sie z.B. dem Bericht zum Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus der Bundesregierung<
https://www.bundesregierung.de/breg-d...> entnehmen.
Zudem hat der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus am 25. November 2020 unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin Angela Merkel einen zusätzlichen Maßnahmenkatalog verabschiedet, wonach die Forschung zu Rassismus in Deutschland ausgebaut werden soll.
Als ein erstes Ergebnis kann hier die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des BMBF „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ am 24. Juni 2021 verzeichnet werden. Es ist beabsichtigt „[…] exzellente geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte zu fördern, die sich der historischen und zeitgeschichtlichen Entstehungsbedingungen und Auswirkungen von Rechtsextremismus und Rassismus widmen und solche, die aktuelle Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus mit empirischer und anwendungsorientierter Grundlagenforschung zum Gegenstand haben.“.
Das Weiteren unterstützen zum Beispiel die Bundeszentrale für politisch Bildung und die entsprechenden Landeszentralen Schulen bei der Förderung des Verständnisse für politische Sachverhalte und bei der Stärkung des demokratischen Bewusstseins. Das BMBF fördert darüber hinaus insbesondere außerschulische Angebote u.a. im Bereich der Demokratiebildung oder mit dem Programm „Kultur macht stark“, aber auch durch empirische Bildungsforschung.
Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für Bildung und Schulen verweise ich Sie an die Konferenz der Kultusminister und -ministerinnen der Länder – Kultusministerkonferenz (KMK). Dort erarbeiten die 16 Bundesländer gemeinsame Empfehlungen und Beschlüsse, wie z.B. den „Beschluss zur Menschenrechtsbildung in der Schule“. Die Umsetzung dieser Empfehlungen und Beschlüsse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Insofern du möchtest, dass dein Antrag als IFG-Antrag bearbeitet wird (was zur Folge hätte, dass dieser bis 14. August bearbeitet werden müsste), könntest du der Aussage des Bundesministeriums widersprechen, darauf hinweisen, dass du eindeutig einen IFG-Antrag stellen wolltest und darlegen, dass es sich bei den angeforderten Informationen um amtliche Informationen handelt.