Beseitigung jeder Form von Rassendiskrimierung in Deutschland

Im Rahmen eines Beitrags über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in Deutschland würde ich mich gerne erkundigen, ob empirische Daten zu Fallzahlen von Rassismus in deutschen Schulen bestehen und was die Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind, um solche Fälle zu verringern.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
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MPAKA-RANDY MULELE
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen eines B…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
MPAKA-RANDY MULELE
Betreff
Beseitigung jeder Form von Rassendiskrimierung in Deutschland [#224782]
Datum
11. Juli 2021 18:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen eines Beitrags über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in Deutschland würde ich mich gerne erkundigen, ob empirische Daten zu Fallzahlen von Rassismus in deutschen Schulen bestehen und was die Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind, um solche Fälle zu verringern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen MPAKA-RANDY MULELE Anfragenr: 224782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224782/ Postanschrift MPAKA-RANDY MULELE << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen MPAKA-RANDY MULELE
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 11. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Mulele, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Juli 2021. Bei Ihrer An…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 11. Juli 2021
Datum
13. Juli 2021 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mulele, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Juli 2021. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Derzeit erreichen uns zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern. Bezüglich einer Antwort möchten wir Sie deshalb um Geduld bitten. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Ihre Mail vom 11. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Mulele, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihre Mail vom 11. Juli 2021
Datum
13. August 2021 14:53
Status
Sehr geehrter Herr Mulele, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Rassismus in deutschen Schulen. Sie fragen insbesondere nach empirischen Daten zu rassistischen Vorfällen an deutschen Schulen sowie Empfehlungen des BMBF, diese Fälle zu verringern. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für Bildung und damit für Schulen, deren Ressourcenplanung sowie die Gestaltung der Rahmenlehrpläne in der Verantwortung der Länder. Das BMBF arbeitet mit den Ländern gemäß Artikel 91 b Grundgesetz bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im Rahmen der empirischen Bildungsforschung zusammen. Zu Ihren Fragen: In Deutschland gibt es bislang keine systematische Erfassung empirischer Daten zu rassistischen Vorfällen an Schulen. Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2020 Mittel bereitgestellt, um am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) einen Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) aufzubauen. Der NaDiRa soll Ursachen, Ausmaß und Folgen von Rassismus in Deutschland untersuchen und besteht aus (1) einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung, (2) wiederkehrenden Befragungen von Betroffenen und (3) Analysen von Institutionen. Darüber hinaus erstellt das DeZIM Einzelstudien in verschiedenen Kontexten, wie z.B. Rassismus in der Schule (NaDiRa Kurzstudie | Rassismus in der Schule (rassismusmonitor.de<https://www.rassismusmonitor.de/kurzs...>). Dazu liegen gegenwärtig noch keine Ergebnisse vor. Dort finden Sie jedoch Ansprechpartner, die Sie gegebenenfalls kontaktieren können. Unbeschadet der dargelegten grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für Bildung, sind Bund und Länder gemeinsam in der Verantwortung, Rassismus und Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv zu verhindern und zu bekämpfen. Schon seit mehreren Jahren werden daher eine Vielzahl von Maßnahmen sowohl durch den Bund als auch von den Länder angestoßen, umgesetzt und weiterentwickelt. Viele davon im Bereich Schule. Eine Übersicht über diese Maßnahmen können Sie z.B. dem Bericht zum Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus der Bundesregierung<https://www.bundesregierung.de/breg-d...> entnehmen. Zudem hat der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus am 25. November 2020 unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin Angela Merkel einen zusätzlichen Maßnahmenkatalog verabschiedet, wonach die Forschung zu Rassismus in Deutschland ausgebaut werden soll. Als ein erstes Ergebnis kann hier die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des BMBF „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ am 24. Juni 2021 verzeichnet werden. Es ist beabsichtigt „[…] exzellente geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte zu fördern, die sich der historischen und zeitgeschichtlichen Entstehungsbedingungen und Auswirkungen von Rechtsextremismus und Rassismus widmen und solche, die aktuelle Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus mit empirischer und anwendungsorientierter Grundlagenforschung zum Gegenstand haben.“. Das Weiteren unterstützen zum Beispiel die Bundeszentrale für politisch Bildung und die entsprechenden Landeszentralen Schulen bei der Förderung des Verständnisse für politische Sachverhalte und bei der Stärkung des demokratischen Bewusstseins. Das BMBF fördert darüber hinaus insbesondere außerschulische Angebote u.a. im Bereich der Demokratiebildung oder mit dem Programm „Kultur macht stark“, aber auch durch empirische Bildungsforschung. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für Bildung und Schulen verweise ich Sie an die Konferenz der Kultusminister und -ministerinnen der Länder – Kultusministerkonferenz (KMK). Dort erarbeiten die 16 Bundesländer gemeinsame Empfehlungen und Beschlüsse, wie z.B. den „Beschluss zur Menschenrechtsbildung in der Schule“. Die Umsetzung dieser Empfehlungen und Beschlüsse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen