Beseitigung oberirdischer Bahnübergänge
Antrag nach dem IFG/UIG/
erteilen Sie mir folgende Informationen:
Ist die DB Netz AG die richtige Ansprechpartnerin für eine Prüfung des Anliegens, die Oberirdischen Bahnübergänge im Ortskern Engelskirchen in Über- oder Unterführungen umzubauen sowie die Haltestelle Engelskirchen unter die Erde zu verlegen. Welche Institution ist zuständig, eine entsprechende Prüfbitte abzugeben?
Begründung: wir haben mit einer Bürgerinitiative in kurzer Zeit über 1.000 Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt. Fast alle Angesprochenen haben unterschrieben, es gibt noch grosses Potential für weitere Unterschriftssammlungen/ ein Bürgerbegehren. Inhaltlich geht es u.a. um eine oderirdischen Bahnübergang im Ortskern Nähe Rathaus, der in den Kernzeiten halbstündlich zu Stau im Ortskern führt, den Einsatz der Feuerwehr (Standort: Rathausgelände) und des Rettungsdienstes behindert. Die Haltestelle Engelskirchen im Ortskern blockiert die Einrichtung eine Flusspromenade an der Agger
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Oktober 2020
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17. November 2020
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