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Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2017 wurde obengenannte Stelle besetzt, jetzt wurde sie wieder vakant - siehe auch
http://<< Antragsteller:in >>/2018/08/personalkarussell-bfe-abteilungsleitung-fa-vakant/

Da das BMU laut Punkt 1.1 des Delegierungserlasses für beide Vorgänge zuständig ist, stelle ich den Antrag auf Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE dazu.

Personenbezogene Daten wie Namen , Geburtsdatum etc. sind zu schwärzen. Sollten daneben Rechte Dritter berührt sein, sind diese nach § 8 IFG anzuhören. Eine pauschale Verweigerung der Herausgabe wegen eventueller Rechter Dritte kann nicht akzeptiert werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 wurde obengenannte Stelle besetzt, jetz…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]
Datum
15. August 2018 23:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 wurde obengenannte Stelle besetzt, jetzt wurde sie wieder vakant - siehe auch http://Antragsteller/in/2018/08/personalkarussell-bfe-abteilungsleitung-fa-vakant/ Da das BMU laut Punkt 1.1 des Delegierungserlasses für beide Vorgänge zuständig ist, stelle ich den Antrag auf Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE dazu. Personenbezogene Daten wie Namen , Geburtsdatum etc. sind zu schwärzen. Sollten daneben Rechte Dritter berührt sein, sind diese nach § 8 IFG anzuhören. Eine pauschale Verweigerung der Herausgabe wegen eventueller Rechter Dritte kann nicht akzeptiert werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich werde mich bemühen, Ihnen die angefragten Informa…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]
Datum
22. August 2018 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich werde mich bemühen, Ihnen die angefragten Informationen fristgerecht zuzusenden. Freundliche Grüße
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 15.08.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Bonn, 14.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in viele…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018
Datum
14. September 2018 11:33
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 15.08.2018 Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Bonn, 14.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.08.2018, in der Sie um Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE hinsichtlich des Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahrens der Abteilungsleiterposition FA sowie der derzeitig erneuten Vakanz nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, auf das ich Ihnen gern antworte. I. Leider kann ich Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen nicht entsprechen. Ihren Antrag muss ich daher ablehnen. Hinsichtlich der von Ihnen beantragten Auskünfte zum Zustandekommen der erneuten Vakanz der Abteilungsleitung FA sowie zum Stellenbesetzungsverfahren in 2016/2017 besteht nach § 5 Abs. 2 IFG kein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Nach § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers Drittinteressen überwiegt. Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt gemäß § 5 Abs. 2 IFG nicht bei Informationen aus Unterlagen, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis oder einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen und bei Informationen, die einem Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen. Dies gilt insbesondere für alle Unterlagen, welche in einer Personalakte zusammengefasst sind. Durch § 5 Abs. 2 IFG werden allerdings nicht nur Personalakten im materiellen Sinn geschützt, sondern darüber hinaus auch diejenigen Unterlagen, die den Beschäftigten betreffen, und allgemein sowie nicht nur unmittelbar mit seinem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen. Die von Ihnen beantragten Auskünfte stehen unmittelbar mit dem Dienstverhältnis des Abteilungsleiters FA in Zusammenhang und betreffen damit das Beschäftigungsverhältnis eines öffentlich Bediensteten. Diese Informationen lassen auch bei einer "Schwärzung" der personenbezogenen Daten Rückschlüsse auf die Person und personalaktenrelevante Sachverhalte zu. Gleiches gilt auch für Niederschriften über Personalgespräche, Vorschläge zur Verwendungsplanung, Bewerbungen auf bestimmte Dienstposten und Vermerke über die Auswahl unter verschiedenen konkurrierenden Bewerberinnen und Bewerbern. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Ihr Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit (1) erhebe ich Widerspruch gegen Ihre E…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
Datum
23. September 2018 12:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit (1) erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung zum IFG-Antrag vom 15.08.2018, (2) stelle ich den Antrag nach IFG zur Übermittlung einer Liste aller Bestandteile des Schriftwechsels zwischen BMU und BfE zur Besetzung und Räumung der Stelle FA, (3) beantrage ich Akteneinsicht nach § 29 VwVfG in das IFG-Verfahren vom 15.08.2018 am Standort des BMU in Berlin. Begründung zu (1) Das Informationsinteresse des Antragstellers ist begründet mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Regelungen des StandAG, insbesondere des § 1 Abs. 2, in dem ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren zugrunde gelegt wird. Der Antragsteller ist Betreiber der öffentlichen Internetseite Antragsteller/in. Es stellt sich die Frage, ob im Organisationsgeflecht von BMU, BfE und BGE ein selbsthinterfragendes Verfahren verfolgt wird und ob insbesondere die erneute Vakanz der Stelle FA beim BfE nicht auf die Entfernung einer fachlich hinterfragenden Potenz zurückzuführen ist. Die Methode der Entfernung fachlich hinterfragender Potenz war beim BfS gerade im Bereich der Langfristlagerung radioaktiver Abfälle ein durchaus probates Mittel. Erinnert sei an den Fall Antragsteller/in. Hier wurde eine interne kritische Stimme durch fristlose Kündigung in 4/2011 zum vorübergehenden Schweigen gebracht. Die Kündigung wurde begründet mit der „Nichterfüllung der Dienstaufgaben“, ohne dies jemals zu konkretisieren. Nach dem gerichtlichen Vergleich in 8/2011 mit Weiterzahlung der Bezüge bis 12/2011 und Zahlung einer Abfindung von 20.000 EUR konnte die kritische Auseinandersetzung öffentlich mit einer enormen Steigerung der Reichweite – aber in rein ehrenamtlicher Weise - fortgesetzt werden. Um diese und ähnliche Methoden in Zukunft einzudämmen, hat die Endlagerkommission auf der Basis der Ereignisse in der Vergangenheit ein selbsthinterfragendes System vorgeschlagen, was sich jetzt im § 1 StandAG wiederfindet. Das Interesse des Antragstellers als journalistisch tätige Person liegt auch in der Abwendung finanziellen Schadens von den BürgerInnen. Wird das selbsthinterfragende System nicht umgesetzt, dann besteht erheblicher Zweifel, ob das Ziel des StandAG erreicht werden kann. Es ist zu befürchten, dass sich die Vergangenheit wiederholt und in 30 Jahren wieder keine gesellschaftlich tragfähige Lösung des Problems der Langfristlagerung radioaktiver Abfälle gefunden werden wird. Da dann ein großer Teil der dafür zur Verfügung stehenden Mittel von gut 24 Milliarden Euro ausgegeben sein wird, haben die SteuerzahlerInnen die finanzielle Last, die aus diesem Problem dann erwachsen wird, zu tragen. Das benannte Interesse des Antragstellers und das öffentliche Interesse ist gegen das Schutzinteresse Dritter nach §§ 5 und 8 IFG abzuwägen. Diese Abwägung ist aus der Entscheidung und deren Begründung nicht zu entnehmen. Sollten alle Personalentscheidungen im Organisationsgeflecht BMU, BfE und BGE im Sinne der vorliegenden Entscheidung der Geheimhaltung unterliegen, ist ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren nicht möglich und so das StandAG nicht vollziehbar. Weiterhin ist es als unwahrscheinlich anzusehen, dass alle Bestandteile des Schriftwechsels zwischen BMU und BfE zur Besetzung und Räumung der Stelle FA unter § 5 IFG fallen und untrennbar mit personenbezogenen Daten verbunden sind. So sind Vorgänge zur Anmeldung der Stelle, Entwicklung der Ausschreibung und Ausschreibungsvorgänge mit Sicherheit nicht mit personenbezogenen Daten verbunden. zu (2) Ohne Begründung, da nach IFG nicht erforderlich. zu (3) Die Akteneinsicht in das laufende IFG-Verfahren dient u. a. der Prüfung, inwieweit §§ 5 und 8 IFG vollzogen wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsantrag "Übermittlung einer Liste aller Bestandteil…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
Datum
28. Oktober 2018 15:19
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsantrag "Übermittlung einer Liste aller Bestandteile des Schriftwechsels zwischen BMU und BfE zur Besetzung und Räumung der Stelle FA" vom 23.09.2018 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort auf Ihre E-Mail vom 23.09.2018. Ihre…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
Datum
30. Oktober 2018 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort auf Ihre E-Mail vom 23.09.2018. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Ich werde versuchen, Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zuzuleiten, ggf. erhalten Sie eine weitere Zwischennachricht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage meines Schreibens vom 23.09.2…
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Von
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Betreff
AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
Datum
8. November 2018 08:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage meines Schreibens vom 23.09.2018 teile ich Ihnen mit, dass ich die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am Standort des BMU in Berlin am 15.11.2018 ab 9 Uhr durchführen werde. Nennen Sie mir bitte den Raum, in dem ich diese durchführen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 08.11.2018, am 15.11.2018 Akteneinsicht nehmen z…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
Datum
14. November 2018 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 08.11.2018, am 15.11.2018 Akteneinsicht nehmen zu können. Mit E-Mail vom 30.10.2018 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.09.2018 in Bearbeitung ist. Diese Bearbeitung dauert noch an. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald wir über den Antrag entschieden haben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antrag vom 23.09.2018
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 23.09.2018
Datum
20. November 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zum Bescheid vom 20.11.2018, AG Z I 1 - 02079/0 [#32894] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erheb…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zum Bescheid vom 20.11.2018, AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
Datum
22. November 2018 12:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen oben genannten Bescheid und begründe das wie folgt: Wie bereits am 23.09.2018 von mir ausgeführt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass alle Bezeichnungen von Unterlagen und damit Listenbestandteile personenbezogene Daten enthalten oder auf diese geschlossen werden kann. Als Beispiel sei angeführt: Die Ausschreibung der Stelle (siehe Anhang) musste ja erstellt werden. Alle Unterlagen dazu (BMU-intern, zwischen BMU und BfE) können keinerlei personenbezogene Daten enthalten, die unter § 5 Abs. 1 und Abs 2 IFG, da noch keinerlei Bewerbungen vorlagen konnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - abteilungsleiter_in_360617_161215.pdf Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrte Damen und Herren, auf der …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
22. November 2018 12:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage meines Schreibens vom 23.09.2018 und der Ablehnung des Termins am 15.11.2018 fordere ich Sie auf, mir endliche einen Termin für die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am Standort des BMU in Berlin zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrtAntragsteller/in auf…
Von
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Betreff
WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
26. November 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund einer mehrtägigen Dienstreise, die immer noch andauert, kann ich mich erst jetzt bei Ihnen melden. Bzgl. der beantragten Akteneinsicht komme ich im Laufe der Woche unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrtAntragsteller/in als…
Von
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Betreff
WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
30. November 2018 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in als Termin für die Akteneinsicht in die IFG-Akte nach § 29 VwVfG kann ich Ihnen in Berlin den 11.12.2018 um 10 Uhr anbieten. Bitte melden Sie sich an der Pforte des Dienstgebäudes Köthener Str. 2-3. Es wird Sie dann jemand abholen. Ich bitte Sie um Rückmeldung, ob der Termin für Sie möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrt<< Anrede &…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
30. November 2018 10:51
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> leider bin ich am 11.12. nicht in Berlin. Der früheste Termin wäre bei mir dann der 17.12., ansonsten könnte ich die gesamte 51. Woche vom 17. bis 21.12. die Akteneinsicht vornehmen. Bitte machen Sie einen Terminvorschlag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
30. November 2018 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in dann schlage ich den 18.12., 10 Uhr vor (der Rest wie in meiner Mail von heute Vormittag beschrieben). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrt<< Anrede &…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
30. November 2018 12:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme dann am 18. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
Datum
30. November 2018 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Bestätigung. Ihnen ein erholsames Wochenende, mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894] Sehr geehrt<< Anrede…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
18. Dezember 2018 11:13
An
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass ich nun endlich in die Verfahrensakte Einsicht nehmen konnte. Dabei musste ich feststellen, dass sie unvollständig ist. Laut Aussage des Mitarbeiters des BfE, der das beklagte BMU vor Gericht am 08.10.2018 vertreten hat, war an der Räumung der Stelle maßgeblich der Präsident des BfE beteiligt. Vor Gericht wurde ausgeführt, dass eine vertauensvolle Zusammenarbeit zwischen FA und dem Präsidenten nach Meinung des Präsidenten nicht möglich sei. Sachliche Gründe seitens des Präsidenten wurden nicht genannt. Ehemaliger FA machte die Aussage, dass ihm keine sachlichen Gründe genannt wurden. Mein IFG-Antrag vom 15.08.2018 machte es erforderlich, die Beteiligten nach § 8 IFG einzubeziehen. Diese sind nach dem vor Gericht dargelegten Sachstand zumindest der Präsident des BfE und der ehemalige Abteilungsleiter FA. Dazu findet sich nichts in den mir heute vorgelegten Kopien. Oder wurde hier gesetzeswidrig gehandelt?? Ich fordere Sie auf, die Verfahrensakte zu vervollständigen und mir erneut vorzulegen. Ich komme am 20.12.2018, 9 Uhr, um mir die vervollständigte Akte anzusehen, ersatzweise 21.12.2018, 9 Uhr. Ich weise darauf hin, dass der entsprechende Antrag Ihnen seit dem 23.09.2018 vorliegt, das ist 3 Monate her. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894] Sehr geehrt<< Anrede >> zu Ihrer Information: Der Bund…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
Datum
18. Dezember 2018 15:59
An
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Status
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Sehr geehrt<< Anrede >> zu Ihrer Information: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde heute wie folgt eingeschaltet: "IFG-Antrag beim BMU Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.08.2018 beantragte ich nach IFG die Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE zur Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE, siehe https://fragdenstaat.de/a/32894 Dies wurde verweigert, auch eine beantragte tabellarische Auflistung wurde nicht übermittelt. Die heutige Einsichtnahme in die Verfahrensakte nach § 29 VwVfG offenbarte, das nicht einmal die Beteiligten nach § 8 IFG hinzugezogen wurden. Hier wurde offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Ich bitte um Klärung. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf Ak…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
Datum
19. Dezember 2018 10:00
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG zum Widerspruchsverfahren vom 22.11.2018 mit AG Z I 1 - 02079/0. Ich beantrage die Akteneinsicht in der Dienststelle in Berlin bis spätestens 14.01.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894] Sehr geehrtAntragstell…
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
19. Dezember 2018 12:10
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Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in eine erneute Akteneinsicht am morgigen Tag ist leider nicht möglich, da alle Referatsmitarbeiter/innen in Berlin terminlich gebunden sind. Bzgl. Ihres Ersatzvorschlags 21.12. melde ich mich nochmal bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
20. Dezember 2018 11:25
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Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Akteneinsicht können wir morgen nicht mehr realisieren. Daher sende ich Ihnen direkt im Anhang die Einbeziehung des Dritten nach § 8 IFG. Ihre Auffassung, dass auch der Präsident des BfE nach § 8 IFG hätte einbezogen werden müssen, teilen wir nicht. Nach § 8 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Angesprochen sind hier nur die Dritten, über die personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen, in die Einsicht beantragt wird. Der Präsident des BfE ist in diesem Fall nicht mit personenbezogenen Daten involviert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
20. Dezember 2018 12:58
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die gleich vier weitere Fragen aufwirft: 1) Weshalb wurde mir am 18.12.2018 diese jetzt vorgelegte Unterlage verschwiegen? Sollte ich hier hinters Licht geführt werden? Zumindest ist es ein Betrugsversuch, den ich zur Anzeige bringen muss. Für die Zukunft bedeutet das, dass ich den Unterlagen des BMU nicht trauen kann. 2) Ein Beteiligter wurde am 21.11.2018 angefragt. Bereits am 14.09.2018 wurde der Antrag abgelehnt. Weshalb wurde gesetzeswidrig vorgegangen. Insofern ist die Ablehnung vom 14.09.2018 substanzlos. 3) Wie der BMU-Vertreter in der Gerichtsverhandlung eindringlich betont hat, sind zumindest zwei Personen beteiligt. Nach der Verfahrensakte ist jedoch nur eine Befragung rausgegangen. Hat die Befragung des anderen Beteiligten immer noch nicht stattgefunden? Ich erweitere also meinen Widerspruch vom 23.09.2018 um den Punkt, dass die beteiligten Dritten nach § 8 IFG nicht gehört wurden. 4) Es fehlt die zeitnah eingeforderte Antwort des einen Beteiligten, ein Zettel reicht nicht aus. Sollte die Entscheidung telefonisch mitgeteilt worden sein, sollte eine Telefonnotiz mit Datum vorliegen. Hier fordere ich die Vervollständigung der Verfahrensakte um die Nachricht des einen Beteiligten, dass er der Einsicht nicht zustimmt. Ich werde die dann vollständige Verfahrensakte am 09.01.2019, 8:30 Uhr einsehen. Ich bitte, weitere Betrugsversuche zu unterlassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
21. Dezember 2018 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die angefragte Akteneinsicht am 9.1.2019 ist nicht möglich. Ich komme in dieser Sache ab dem 7.1.2019 wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894] Sehr geehrte Damen und…
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
8. Januar 2019 13:37
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Akteneinsicht am 09.01.2019 wurde Ihrerseits abgelehnt, ohne dass Gründe genannt wurden. Da ich den Eindruck habe, dass die Verfahrensakte getrimmt wird, beantrage ich die wöchentliche Akteneinsicht. Bitte teilen Sie mir entsprechende Termine für die 3., 4., 5., 6., 7. und 8. Kalenderwoche 2019 mit. Ich möchte die Akte im Original sehen, nicht irgendwelche Kopien oder Ausdrucke. Außerdem benötige jeweils eine eidesstaatliche Versicherung, dass die mir vorgelegte Akte vollständig ist. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
Datum
10. Januar 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne können Sie ab der nächsten Woche wöchentlich zur Akteneinsicht in das BMU kommen. Anbieten können wir Ihnen kommenden Mittwoch, 16.01.2019, um 11 Uhr im Dienstgebäude in der Köthener Str. 2-3. Meine Kollegin Frau Aaron oder ihre Vertretung wird Sie am Empfang abholen. Mit Frau Aaron können Sie dann direkt einen Folgetermin für die Woche drauf vereinbaren. Der Anwendungsbereich für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung/Versicherung an Eides statt seitens eines/einer BMU-Beschäftigten ist nicht eröffnet und es wird von hiesiger Seite auch kein Anlass gesehen, eine solche Erklärung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894] Sehr geehrtAntragsteller/in auf diesen Antrag auf Akteneinsicht hab…
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WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
Datum
10. Januar 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf diesen Antrag auf Akteneinsicht haben sie bisher noch keine Antwort erhalten. Die Akteneinsicht zum Widerspruchsverfahren vom 22.11.2018 können Sie am 16.01.2019 um 11 Uhr im Dienstgebäude in der Köthener Str. 2-3 realisieren. Im Übrigen nehme ich auf meine E-Mail von heute, 08:59 Uhr, Bezug. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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