Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2017 wurde obengenannte Stelle besetzt, jetzt wurde sie wieder vakant - siehe auch
http://<< Antragsteller:in >>/2018/08/personalkarussell-bfe-abteilungsleitung-fa-vakant/
Da das BMU laut Punkt 1.1 des Delegierungserlasses für beide Vorgänge zuständig ist, stelle ich den Antrag auf Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE dazu.
Personenbezogene Daten wie Namen , Geburtsdatum etc. sind zu schwärzen. Sollten daneben Rechte Dritter berührt sein, sind diese nach § 8 IFG anzuhören. Eine pauschale Verweigerung der Herausgabe wegen eventueller Rechter Dritte kann nicht akzeptiert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum15. August 2018
-
18. September 2018
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2 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]
- Datum
- 15. August 2018 23:04
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- WG: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]
- Datum
- 22. August 2018 16:06
- Status
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018
- Datum
- 14. September 2018 11:33
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
- Datum
- 23. September 2018 12:08
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Betreff
- AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
- Datum
- 28. Oktober 2018 15:19
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
- Datum
- 30. Oktober 2018 16:42
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
- Datum
- 8. November 2018 08:52
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- AW: Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE [#32894]_Ihre Anfrage vom 15.08.2018 [#32894]
- Datum
- 14. November 2018 08:37
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- Briefpost
- Betreff
- Antrag vom 23.09.2018
- Datum
- 20. November 2018
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Widerspruch zum Bescheid vom 20.11.2018, AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
- Datum
- 22. November 2018 12:04
- An
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- Betreff
- Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 22. November 2018 12:09
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- WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 26. November 2018 10:27
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- WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 30. November 2018 10:03
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 30. November 2018 10:51
- An
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- AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 30. November 2018 12:01
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- AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 30. November 2018 12:16
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- AW: WG: WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG [#32894]
- Datum
- 30. November 2018 18:25
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 18. Dezember 2018 11:13
- An
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- Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
- Datum
- 18. Dezember 2018 15:59
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
- Datum
- 19. Dezember 2018 10:00
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 19. Dezember 2018 12:10
- Status
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 20. Dezember 2018 11:25
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Der oben gezeigte Vermerk vom 20.12.2018 mit dem Wortlaut "Der Dritte hat seine Einwilligung nicht erteilt" ist irreführend.
Eine Email von Z I 1 an G I 3 vom 19.12.2018 ist da schon aufschlussreicher:
"...Den von dem IFG-Antrag Betroffenen haben wir natürlich nach § 8 IFG angehört, er hat aber keine Stellungnahme abgegeben, daher war dazu auch nichts in der IFG-Akte...."
Aber auch das oben gezeigte Schreiben vom 21.11.2018 an Betroffene war nicht in den vorgelegten Akten.
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 20. Dezember 2018 12:58
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 21. Dezember 2018 14:39
- Status
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 8. Januar 2019 13:37
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- AW: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 - Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am 18.12.2018 [#32894]
- Datum
- 10. Januar 2019 08:59
- Status
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Betreff
- WG: Aktenzeichen: AG Z I 1 - 02079/0 [#32894]
- Datum
- 10. Januar 2019 11:44
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- Ablehnungsbescheid
- Datum
- 2. Mai 2019
- Status
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- Von
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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- Briefpost
- Betreff
- Ablehnungsbescheid
- Datum
- 2. Mai 2019
- Status
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"IFG-Antrag beim BMU
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.08.2018 beantragte ich nach IFG die Zusendung des vollständigen Schriftwechsels zwischen BMU und BfE zur Besetzung und Räumung der Stelle Abteilungsleitung FA beim BfE, siehe https://fragdenstaat.de/a/32894
Dies wurde verweigert, auch eine beantragte tabellarische Auflistung wurde nicht übermittelt.
Die heutige Einsichtnahme in die Verfahrensakte nach § 29 VwVfG offenbarte, das nicht einmal die Beteiligten nach § 8 IFG hinzugezogen wurden. Hier wurde offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Ich bitte um Klärung.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung."