Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis
Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden.
Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im
Computersystem vermerkt werden muß.
Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.
Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr
2015 zugänglich zu machen:
• Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen
Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen.
• Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan
nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.
Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten
betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich
keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus,
das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.
Bitte erteilen Sie mir die Auskunft schriftlich oder elektronisch, an die oben
angelgegebene Adresse.
Sollten Sie für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich
Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der
Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das
LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche
Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene,
öffentliche Einrichtung ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Februar 2019
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8. März 2019
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