Besitzverhältnisse Grundstück ehem. Traktorenwerk

Wie gestalten sich die Besitzverhältnisse des ehemaligen Traktorenwerkes (Am Stadtfeld/J.-R.-Becher-Straße/Friedrichstraße/Am Malzmühlenfeld)?
Besitzt der Bürgermeister der Stadt Schönebeck, Bert Knoblauch ein Grundstück oder Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Traktorenwerkes?
Wenn Ja, wieviel Quadratmeter?
Besitzen andere Mitglieder des Stadtrates Schönebeck auf dem Gelände des ehemaligen Traktorenwerkes Grundstücke? Bitte beantworten sie die Frage für den derzeitigen Stadtrat (Wahl 2019) und für die beiden zurückliegenden Stadtratszusammensetzungen (2014 und 2009) und geben sie die Parteizugehörigkeit mit an.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie …
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
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Betreff
Besitzverhältnisse Grundstück ehem. Traktorenwerk [#200418]
Datum
11. Oktober 2020 14:21
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie gestalten sich die Besitzverhältnisse des ehemaligen Traktorenwerkes (Am Stadtfeld/J.-R.-Becher-Straße/Friedrichstraße/Am Malzmühlenfeld)? Besitzt der Bürgermeister der Stadt Schönebeck, Bert Knoblauch ein Grundstück oder Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Traktorenwerkes? Wenn Ja, wieviel Quadratmeter? Besitzen andere Mitglieder des Stadtrates Schönebeck auf dem Gelände des ehemaligen Traktorenwerkes Grundstücke? Bitte beantworten sie die Frage für den derzeitigen Stadtrat (Wahl 2019) und für die beiden zurückliegenden Stadtratszusammensetzungen (2014 und 2009) und geben sie die Parteizugehörigkeit mit an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schönebeck (Elbe)
Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihren E-Mails vom 11. Oktober 2020 fragten …
Von
Stadt Schönebeck (Elbe)
Betreff
Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421
Datum
3. November 2020 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihren E-Mails vom 11. Oktober 2020 fragten Sie nach Auskunft zu den Besitzverhältnissen des Grundstücks ehem. Traktorenwerk sowie zu den Besitzverhältnissen AMEOS Klinikum. Nach § 10 Abs. 1. IZG LSA i.V.m. Verordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz (IZG LSA-KostVO) werden für Amtshandlungen nach dem IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebührenhöhe ist in der Anlage zum IZG LSA-KostVO geregelt, danach wird die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 500,00 €. Von einer Festsetzung von Verwaltungskosten wird nach § 10 Abs. 2a IZG LSA abgesehen, wenn sie für eine Amtshandlung nicht mehr als 50,00 € betragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418] Sehr geehrteAntragsteller/in die Gebühren können also komple…
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418]
Datum
14. November 2020 08:42
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gebühren können also komplett entfallen oder 500€ betragen. Wieviel Antwort bekomme ich denn für 100€? Wieviel Antwort liegt unterhalb der 50Euro-Grenze? Bitte schlüsseln sie die Antworten nach Kosten auf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200418/
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AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfr…
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418]
Datum
14. November 2020 08:44
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Besitzverhältnisse Grundstück ehem. Traktorenwerk“ vom 11.10.2020 (#200418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200418/

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Stadt Schönebeck (Elbe)
AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418] Sehr geehrteAntragsteller/in ihre beiden Anfragen, Nummer 200…
Von
Stadt Schönebeck (Elbe)
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nummer 200418 und 200421 [#200418]
Datum
18. November 2020 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre beiden Anfragen, Nummer 200418 und 200421, wurden jeweils am 3. November 2020 und damit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beantwortet. Bei den Gebühren staffelt es sich nicht nach "Auskunftsvolumen", sondern nach Arbeitsaufwand bzw. Zeitaufwand. Diesen kann man nicht im Vorfeld bestimmen und auch nicht nach Kosten aufschlüsseln. Nach § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. Verordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz (IZG LSA-KostVO) werden für Amtshandlungen nach dem IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebührenhöhe ist in der Anlage zum IZG LSA-KostVO geregelt, danach wird die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 500,00 Euro. Von einer Festsetzung von Verwaltungskosten wird nach § 10 Abs. 2a IZG LSA abgesehen, wenn sie für eine Amtshandlung nicht mehr als 50,00 Euro betragen. Mit freundlichen Grüßen