Besoldung
Bürger:innenanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Staatssekretäre werden nach der Bundesbesoldungsordnung B generell in Besoldungsgruppe B11 eingruppiert. Auch im Auswärtigen Amt werden die beiden regulären Staatssekretäre so besoldet, wie auch im Bundeshaushalt verzeichnet ist.
Vielfach werden Staatssekretäre nach einiger Zeit wieder als Botschafter:innen verwendet, die maximal in B9 eingruppiert sind. Der ehemalige Leiter des Bundespräsidialamtes, David Gill, ist als Generalkonsul in New York in der Besoldungsgruppe B6 eingruppiert.
Nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen kommt eine Rückstufung nur in begründeten disziplinarrechtlichen Verfahren in Betracht. Ein solches Verfahren dürfte hier regelmäßig ausscheiden. Wie erfolgt deshalb die Besoldung dieser ehemals in B11 regulär besoldeten Beamt:innen? Erhalten sie weiterhin eine Besoldung nach B11 oder ist die Beförderung zu Staatssekretär:innen temporär?
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Dezember 2021
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29. Januar 2022
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