Besoldung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bürger:innenanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Staatssekretäre werden nach der Bundesbesoldungsordnung B generell in Besoldungsgruppe B11 eingruppiert. Auch im Auswärtigen Amt werden die beiden regulären Staatssekretäre so besoldet, wie auch im Bundeshaushalt verzeichnet ist.

Vielfach werden Staatssekretäre nach einiger Zeit wieder als Botschafter:innen verwendet, die maximal in B9 eingruppiert sind. Der ehemalige Leiter des Bundespräsidialamtes, David Gill, ist als Generalkonsul in New York in der Besoldungsgruppe B6 eingruppiert.

Nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen kommt eine Rückstufung nur in begründeten disziplinarrechtlichen Verfahren in Betracht. Ein solches Verfahren dürfte hier regelmäßig ausscheiden. Wie erfolgt deshalb die Besoldung dieser ehemals in B11 regulär besoldeten Beamt:innen? Erhalten sie weiterhin eine Besoldung nach B11 oder ist die Beförderung zu Staatssekretär:innen temporär?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bürger:innenanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Staatssekretäre werden nach der Bundesbesoldungsordnung B gen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besoldung [#236263]
Datum
26. Dezember 2021 20:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürger:innenanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Staatssekretäre werden nach der Bundesbesoldungsordnung B generell in Besoldungsgruppe B11 eingruppiert. Auch im Auswärtigen Amt werden die beiden regulären Staatssekretäre so besoldet, wie auch im Bundeshaushalt verzeichnet ist. Vielfach werden Staatssekretäre nach einiger Zeit wieder als Botschafter:innen verwendet, die maximal in B9 eingruppiert sind. Der ehemalige Leiter des Bundespräsidialamtes, David Gill, ist als Generalkonsul in New York in der Besoldungsgruppe B6 eingruppiert. Nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen kommt eine Rückstufung nur in begründeten disziplinarrechtlichen Verfahren in Betracht. Ein solches Verfahren dürfte hier regelmäßig ausscheiden. Wie erfolgt deshalb die Besoldung dieser ehemals in B11 regulär besoldeten Beamt:innen? Erhalten sie weiterhin eine Besoldung nach B11 oder ist die Beförderung zu Staatssekretär:innen temporär? Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236263/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Besoldung“ vom 26.12.2021 (#236263) wurde von Ihnen bislang nicht b…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besoldung [#236263]
Datum
12. Februar 2022 22:36
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage „Besoldung“ vom 26.12.2021 (#236263) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236263/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Bürgeranfrage - Rückstufung B-Ämter - [#236263] [af207a53-7e4d-4d2b-817c-b795d2a558dd] Sehr Antragsteller/in vie…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Bürgeranfrage - Rückstufung B-Ämter - [#236263] [af207a53-7e4d-4d2b-817c-b795d2a558dd]
Datum
15. Februar 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,5 KB
image002.jpg
2,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mailanfrage an das Auswärtige Amt zur Frage der Besoldung der Staatssekretäre im Auswärtigen Dienst. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Wie Sie dem Bundeshaushaltsplan zutreffend entnehmen, sind in der Zentrale des Auswärtigen Amtes zwei Planstellen B11 für die beiden Staatssekretäre ausgebracht, im Ausland keine. Der Einsatz der Staatssekretäre oder der Staatssekretärinnen im Auswärtigen Amt im Anschluss an ihre Tätigkeit als solche erfolgt also in der Regel auf einem mit B9 bewerteten Dienstposten. Die Rückstufung nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen ist auch zulässig, ohne das disziplinarische Maßnahmen berührt werden müssten. In der Hoffnung, Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben und mit vielem Dank für Ihr Interesse am Auswärtigen Dienst, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,