Besoldung Grundschullehrer

Ich interessiere mich als männlicher Grundschullehrer dafür, wann und inwiefern die Hochsetzung der Besoldung auf A13 für Grundschullehrer endlich bundesweit eingeführt wird.
Der Mangel an (vor allem männlichen) Lehrern ist eklatant und eine der wichtigsten Stellschrauben wäre die Gleichbewertung der Lehrämter!

Vielen Dank für ihre Rückmeldung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Hans Im Glück
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich interessiere…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Hans Im Glück
Betreff
Besoldung Grundschullehrer [#35002]
Datum
1. Dezember 2018 23:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich als männlicher Grundschullehrer dafür, wann und inwiefern die Hochsetzung der Besoldung auf A13 für Grundschullehrer endlich bundesweit eingeführt wird. Der Mangel an (vor allem männlichen) Lehrern ist eklatant und eine der wichtigsten Stellschrauben wäre die Gleichbewertung der Lehrämter! Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Im Glück <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans Im Glück

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Dezember 2018 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Dezember 2018
Datum
3. Dezember 2018 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az: Z24 - 18501/101(2018) Bonn, den 03.12.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Dezember 2018 Sehr geehrter Herr Hans im Glück, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Hochsetzung der Besoldung von Grundschullehrern vom 1. Dezember 2018. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da unsere Behörde für die Beantwortung Ihres Antrages nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an die Kultusministerien der jeweiligen Länder. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen