Besoldungsgruppe

Welche Ausbildung/Abschluss braucht ein eingestellter Lehrer um die Besoldungsgruppe E12 zu erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besoldungsgruppe [#182297]
Datum
10. März 2020 08:33
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Ausbildung/Abschluss braucht ein eingestellter Lehrer um die Besoldungsgruppe E12 zu erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182297
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an FragdenStaat.de wurde an das Landesamt für Besoldung und Versorgung …
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Besoldungsgruppe [#182297]
Datum
11. März 2020 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an FragdenStaat.de wurde an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) weitergeleitet. Das LBV ist für Eingruppierungen nicht zuständig, ich kann Ihre Anfrage daher leider nicht beantworten. Die für eine Eingruppierung relevanten Informationen (u.a. Ausbildung, individuelle Tätigkeitsmerkmalen, Erfüllung von fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen, Lehramtsbefähigung und Schulform) liegen dem LBV nicht vor, sondern den personalaktenführenden Dienststellen. Die von Ihnen beschriebene „Besoldungsgruppe E12“ existiert nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie entweder die Besoldungsgruppe A12 oder die Entgeltgruppe E12 meinen. Information zu Eingruppierungsvoraussetzungen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte können Sie grundsätzlich in der Entgeltordnung für Lehrer (TV_EntgO-L Anlage) finden. Informationen zu den Voraussetzungen für die Einstiegsämter für verbeamtete Lehrkräfte finden Sie z.B. auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Informationen sind frei zugänglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung oder das für Sie zuständige Schulamt. Mit freundlichen Grüßen