Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), um auf die besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz des Feldhamsters aufmerksam zu machen.

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Feldhamster in Deutschland stark vom Aussterben bedroht und gilt mittlerweile als eine der am stärksten gefährdeten Säugetierarten Europas.

Nach Expertenansicht wird der Feldhamster in den nächsten 10 bis 15 Jahren ausgestorben sein, wenn keine konkreten Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Gerade in Thüringen kommt dem Schutz des Feldhamsters eine besondere Bedeutung zu, da das Bundesland eines der letzten Rückzugsgebiete für diese Tierart in Deutschland darstellt.

Ich bitte Sie daher um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen das TMUEN plant, um den Schutz des Feldhamsters in Thüringen zu gewährleisten und wie das Land seiner besonderen Verantwortung für diese gefährdete Tierart gerecht werden will.

Des Weiteren interessiert mich die aktuelle Bestandsentwicklung des Feldhamsters in Thüringen. Wie haben sich die Bestandszahlen in den letzten 3 bis 5 Jahren verändert und gibt es Veränderungen in der Verbreitung dieser Tierart in Thüringen?
Können Sie mir hierzu Informationen zur Verfügung stellen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    140,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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An Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
19. März 2023 13:43
An
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), um auf die besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz des Feldhamsters aufmerksam zu machen. Wie Sie sicherlich wissen, ist der Feldhamster in Deutschland stark vom Aussterben bedroht und gilt mittlerweile als eine der am stärksten gefährdeten Säugetierarten Europas. Nach Expertenansicht wird der Feldhamster in den nächsten 10 bis 15 Jahren ausgestorben sein, wenn keine konkreten Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Gerade in Thüringen kommt dem Schutz des Feldhamsters eine besondere Bedeutung zu, da das Bundesland eines der letzten Rückzugsgebiete für diese Tierart in Deutschland darstellt. Ich bitte Sie daher um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen das TMUEN plant, um den Schutz des Feldhamsters in Thüringen zu gewährleisten und wie das Land seiner besonderen Verantwortung für diese gefährdete Tierart gerecht werden will. Des Weiteren interessiert mich die aktuelle Bestandsentwicklung des Feldhamsters in Thüringen. Wie haben sich die Bestandszahlen in den letzten 3 bis 5 Jahren verändert und gibt es Veränderungen in der Verbreitung dieser Tierart in Thüringen? Können Sie mir hierzu Informationen zur Verfügung stellen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273435/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Anfragenr 273435 Sehr << Antragsteller:in >> von Referat 44 TMUEN (Arten- und Biotopschutz, Biologisc…
Sehr << Antragsteller:in >> von Referat 44 TMUEN (Arten- und Biotopschutz, Biologische Vielfalt, Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs) wurde ich bezüglich Ihrer Anfrage heute auf Grund der Zuständigkeit von Referat 33 TMIL für die Förderrichtlinie KULAP 2022 gebeten, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Gemäß dieser Förderrichtlinie [Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022]), besteht für Landwirtschaftsunternehmen die Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen mit fünfjährigen freiwilligen Verpflichtungen, welche der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung auf Ackerland zur Schaffung von Habitatflächen für den Feldhamster dienlich sind. Die Förderrichtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 6/2023 auf den Seiten 299 bis 354 veröffentlicht. Die Beschreibung der konkreten Maßnahmen zum Feldhamsterschutz (F1, F2 und F3) finden Sie auf den Seiten 320-321 dieser Veröffentlichung. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die KULAP-Förderung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, an welches Sie sich bezüglich der Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeiten wenden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr 273435 [#273435] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Schade und enttäus…
An Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr 273435 [#273435]
Datum
29. März 2023 19:11
An
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Schade und enttäuschend, dass sich die Verantwortlichen des TMUEN “wegducken” und Sie in die Bresche springen müssen. Angesichts der Brisanz des Themas hatte ich auf eine Antwort von Herrn Schäfer, Frau Krämer oder Herrn Vogel gehofft. Dies zeigt mir aber auch den Stellenwert, den dieses Thema im Ministerium hat. Ich hatte um Zahlen zur Bestandsentwicklung des Feldhamsters in Thüringen gebeten. Leider antworten sie mit den finanziellen Aspekten, die mich weniger interessieren, aber ich nehme das Thema gerne auf: das Land, der Bund und auch die EU geben seit 2007 für den Feldhamsterschutz und dessen Erhalt viel Geld aus und ich hätte gerne gewusst, ob dieses Geld auch zum gewünschten Erfolg führt. Insofern noch mal meine Frage ganz konkret: wie viele Feldhamster leben auf den geförderten Flächen und wie hat sich der Bestand auf diesen Flächen entwickelt? Wie weit sind wir auf dem Weg zu einer zukunftssicheren Population von mind. 1500 Tieren, die in einem Verbund leben, so wie es die IUCN Kriterien beschreiben. Wie sieht die Zukunftsperspektive des Feldhamsters in Thüringen aus? Bitte teilen Sie mir mit, welche Fördersumme insgesamt in Thüringen seit 2007 bis heute zum Schutz des Feldhamsters ausgegeben wurde. Dass der EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstosses gegen die FFH-Richtline gegen die BRD bzw. das Land Thüringen einleiten wird, steht zu befürchten. Er wird spätestens nach Prüfung der Berichte vermutlich feststellen, dass dem Verschlechterungsgebot bei weitem nicht Rechnung getragen wurde, denn inzwischen gehen Experten von einem Aussterben des Feldhamsters zwischen 2026 und 2040 aus. Eine Beschwerde würde u.U. zu einer beschleunigten Ingangsetzung des Verfahrens führen, aber dem Hamster vielleicht noch eine kleine Überlebenschance einräumen. Im Falle einer Verurteilung durch den EuGH käme auf das Land Thüringen vermutlich eine mehrere hundert Millionen Euro betragende Vertragsverletzungsstrafe zu. Insofern wäre es wünschenswert, wenn dieses Thema alleine schon angesichts der immensen finanziellen Konsequenzen zur “Chefsache” gemacht würde. Der Staatssekretär des TMUEN kennt sich als ehemaliger BUND Landesvorsitzender und mit der Thematik sicher sehr gut aus. Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen - der Feldhamster kann nicht länger warten und appelliert an Ihre besondere Verantwortung für sein Überleben! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 273435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273435/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Anfragenr: 273435 Sehr << Antragsteller:in >> welche Fördersumme insgesamt in Thüringen seit 2007 bis…
Sehr << Antragsteller:in >> welche Fördersumme insgesamt in Thüringen seit 2007 bis heute zum Schutz des Feldhamsters ausgegeben wurde kann ich Ihnen nicht beantworten, da hier sicherlich auch die über das Umweltministerium geförderten Projekte einzubeziehen wären, zu denen seitens TMIL keine Auskünfte erteilt werden können. Nachfolgend einige Informationen zur KULAP-Förderung. In der Förderperiode 2007 bis 2014 wurden i.R. des Förderprogrammes KULAP2007 für die Maßnahme Feldhamsterschutz (N12) insgesamt 1,897 Mio. € gezahlt. Die jährlich geförderte Fläche betrug dabei rund 910 ha. (Daten aus dem Jahresbericht ELER 2015) In der Förderperiode 2014 bis 2022 erfolgte der Feldhamsterschutz i.R. des Förderprogrammes KULAP2014 innerhalb der Maßnahme Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten (u.a. Feldhamster, Grauammer, Rebhuhn..) Daten über den Anteil der Flächen bzw. Finanzmittel zum Feldhamsterschutz liegen hierzu nicht vor. Über die ab 2023 laufenden Maßnahmen zum Feldhamsterschutz (F1,F2,F3) im Förderprogramm KULAP2022 habe ich bereits informiert. Hierzu erfolgte im Sommer 2022 die Antragstellung auf Bewilligung der Teilnahme an diesen Maßnahmen und im Dezember 2022 die Bewilligung. Eine konkrete Datenbereitstellung über die tatsächliche Inanspruchnahme/Teilnahme an diesen Maßnahmen können wir erst nach Prüfung der Anträge auf Auszahlung, welche im Zeitraum 04.04.2023 bis 15.5. 2023 mit dem Sammelantrag zu stellen sind, übermitteln. Finanzmittel fließen erst nach Ablauf des Verpflichtungsjahres 2023, voraussichtlich im Februar 2024. Bezüglich der Zahlen zur Bestandsentwicklung und Einschätzung zur Zukunftsperspektive des Feldhamsters in Thüringen wenden Sie sich bitte an das THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ. Mit freundlichen Grüßen
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Rückruf: Anfragenr: 273435 TMIL Gewalt, Michael möchte die Nachricht "Anfragenr: 273435" zurückrufen.
TMIL Gewalt, Michael möchte die Nachricht "Anfragenr: 273435" zurückrufen.
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Anfragenr: 273435 Sehr << Antragsteller:in >> welche Fördersumme insgesamt in Thüringen seit 2007 bis…
Sehr << Antragsteller:in >> welche Fördersumme insgesamt in Thüringen seit 2007 bis heute zum Schutz des Feldhamsters ausgegeben wurde kann ich Ihnen nicht beantworten, da hier sicherlich auch die über das Umweltministerium geförderten Projekte einzubeziehen wären, zu denen seitens TMIL keine Auskünfte erteilt werden können. Nachfolgend einige Informationen zur KULAP-Förderung. In der Förderperiode 2007 bis 2014 wurden i.R. des Förderprogrammes KULAP2007 für die Maßnahme Feldhamsterschutz (N12) insgesamt 1,897 Mio. € gezahlt. Die jährlich geförderte Fläche betrug dabei rund 910 ha. (Daten aus dem Jahresbericht ELER 2015) In der Förderperiode 2014 bis 2022 erfolgte der Feldhamsterschutz i.R. des Förderprogrammes KULAP2014 innerhalb der Maßnahme Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten (u.a. Feldhamster, Grauammer, Rebhuhn..) Daten über den Anteil der Flächen bzw. Finanzmittel zum Feldhamsterschutz liegen hierzu nicht vor. Über die ab 2023 laufenden Maßnahmen zum Feldhamsterschutz (F1,F2,F3) im Förderprogramm KULAP2022 habe ich bereits informiert. Hierzu erfolgte im Sommer 2022 die Antragstellung auf Bewilligung der Teilnahme an diesen Maßnahmen und im Dezember 2022 die Bewilligung. Eine konkrete Datenbereitstellung über die tatsächliche Inanspruchnahme/Teilnahme an diesen Maßnahmen können wir erst nach Prüfung der Anträge auf Auszahlung, welche im Zeitraum 04.04.2023 bis 15.5. 2023 mit dem Sammelantrag zu stellen sind, übermitteln. Finanzmittel fließen erst nach Ablauf des Verpflichtungsjahres 2023, voraussichtlich im Februar 2024. Bezüglich der Zahlen zur Bestandsentwicklung und Einschätzung zur Zukunftsperspektive des Feldhamsters in Thüringen wenden Sie sich bitte an das THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ. Mit freundlichen Grüßen
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2023. Hinsichtlich Ihrer Frage…
Von
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
31. März 2023 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2023. Hinsichtlich Ihrer Fragen sind verschiedene Bereiche der Landesregierung inhaltlich betroffen. Daher wurden diese von mir dazu benachrichtigt und um Beantwortung an Sie gebeten. Vom TMIL haben Sie nach meiner Kenntnis bereits eine Antwort zu Fragen der KULAP-Förderrichtlinie erhalten. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz wurde benachrichtigt und wird Ihnen auf Ihre Fragen zum Monitoring des Feldhamsters antworten. Im Thüringer Umweltministerium ist die Beantwortung aller anderen Fragen fachlich verortet. Sie erhalten dazu fristgerecht eine entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2023. Thüringen hat, als Teil d…
Von
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
13. April 2023 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2023. Thüringen hat, als Teil des größten zusammenhängenden Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Deutschland, eine hohe Verantwortung für den bundesweiten Schutz bzw. die Erhaltung der streng geschützten Art. Der Freistaat Thüringen und insbesondere das Thüringer Umweltministerium ist sich der besonderen Verantwortung für die Art bewusst. Hinsichtlich der von Ihnen erfragten Schutzmaßnahmen für den Feldhamster, die von Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) unterstützt wurden, sende ich Ihnen anbei eine Datei, in der tabellarisch die vom TMUEN seit 2017 geförderten Projekte, Werkverträge etc. für den Feldhamsterschutz aufgelistet wurden. Der Finanzumfang der unterstützten Maßnahmen für den Feldhamster beläuft sich im genannten Zeitraum auf 4,2 Mio. €. Förderungen von Seiten des TMUEN für den Schutz des Feldhamsters erfolgten über die Förderrichtlinie "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) und die Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) sowie über direkte Werkverträge und Projekt-Förderungen. Ergänzend zur Antwort des Thüringer Landwirtschaftsministeriums vom 27. März 2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) von 2023 bis 2027 drei neu konzipierte Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters angeboten werden: F1: Stoppelbrache, F2: Feldhamsterparzelle und F3: Feldhamsterblühstreifen. Die Entwicklung der genannten drei Maßnahmen erfolgte im Projekt "Feldhamsterland", welches im Förderprogramm "Bundesprogramm Biologische Vielfalt" durch das TMUEN und das Bundesamt für Naturschutz gefördert wurde. Die neuen KULAP-Maßnahmen wurden durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Verpflichtungsbeginn 2023 im Umfang von insgesamt 3.356 ha bewilligt. Davon entfallen 2.882 ha auf die Maßnahme F1, 254 ha auf die Maßnahme F2 und 220 ha auf die Maßnahme F3. Der Verpflichtungszeitraum erstreckt sich bei einer Teilnahme an der KULAP-Förderung üblicherweise über 5 Jahre. Wie in der Zwischennachricht vom 31. März 2023 bereits mitgeteilt, werden die dort benannten Behörden für Ihren Zuständigkeitsbereich noch antworten, bzw. haben dies bereits getan. Mit freundlichen Grüßen
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir hiermit auf Bitte des TMUEN beantwo…
Von
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
19. April 2023 14:09
Status
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8,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir hiermit auf Bitte des TMUEN beantworten. „Ich bitte Sie daher um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen das TMUEN plant, um den Schutz des Feldhamsters in Thüringen zu gewährleisten und wie das Land seiner besonderen Verantwortung für diese gefährdete Tierart gerecht werden will.“ Folgende Maßnahmen werden zum Schutz des Feldhamsters umgesetzt: · KULAP-Maßnahme „Feldhamsterschutz – Stoppelruhe“ mit oder ohne Ernteverzicht · KULAP-Maßnahme „Feldhamsterparzelle“ · KULAP-Maßnahme „Hamsterblühstreifen“ · Aufstellung des „Sofortprogramms Feldhamsterschutz in Thüringen“ · Finanzierung der Umsetzung des „Sofortprogramms Feldhamsterschutz in Thüringen“ über das Förderprogramm „Entwicklung von Natur und Landschaft“ · Abgrenzung von 35 Feldhamster-Schwerpunktgebieten zur Fokussierung der Schutzmaßnahmen · „Co-Finanzierung und fachliche Unterstützung des Projektes „Feldhamsterland“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt · Etablierung eines Praxiszentrums Feldhamster „Des Weiteren interessiert mich die aktuelle Bestandsentwicklung des Feldhamsters in Thüringen. Wie haben sich die Bestandszahlen in den letzten 3 bis 5 Jahren verändert und gibt es Veränderungen in der Verbreitung dieser Tierart in Thüringen?“ Für den Zeitraum von 2006 bis 2017 liegen mit Stand Oktober 2018 Nachweise in 40 10 km-EEA-Rasterfeldern vor. Die nächste Ermittlung des Verbreitungsgebietes erfolgt im Jahr 2024. Die die gesamten Thüringer Vorkommen umfassende Bestandszahlen für die letzten 3 bis 5 Jahre liegen nicht vor, da derartige Daten für das große Verbreitungsgebiet in Thüringen generell nicht und jedenfalls nicht jährlich ermittelt werden können. Aussagen über die Bestandsentwicklung sind für den abgefragten Zeitraum aufgrund dessen Kürze fachlich nicht seriös zu treffen. Um verlässliche Aussagen zur Bestandsentwicklung von Arten wie dem Feldhamster zu treffen, sind längere Zeiträume und systematisch erhobene Monitoringergebnisse zu betrachten. Das derzeitige, im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bearbeitete FFH-Monitoring wird nach der Auswertung der Daten im Jahr 2024 eine verlässliche Bewertung der Bestandsentwicklung und des Erhaltungszustandes des Feldhamsters in Thüringen liefern. Darüber hinaus können Sie sich auf der Internetseite des TLUBN unter folgendem Link informieren: https://natura2000.thueringen.de/monitoring-u-berichtspflichten Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn ich Ihre Antworten zusammenfasse heißt das also, dass Sie eigentlich nicht wis…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
2. Mai 2023 21:23
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn ich Ihre Antworten zusammenfasse heißt das also, dass Sie eigentlich nicht wissen, zu welchem Ergebnis Ihre Förderprojekte bzw. die Fördergelder hinsichtlich des Bestands und der Bestandsentwicklung des Feldhamsters von 2007 bis heute geführt haben. Das ist aus finanzieller Sicht, besonders aber auch aus Artenschutz Sicht mehr als traurig! Nun wollen Sie bis zum nächsten Jahr 2024 konkrete Zahlen ermitteln. Da Sie für 2018 keine aussagekräftigen Zahlen zum Ist Zustand angeben können, werden Sie auch nach der Bestandsermittlung im Jahr 2024 keine belastbaren Zahlen zur Bestandsentwicklung angeben können. Angesichts der Tatsache, dass der Feldhamster bereits 2026 ausgestorben sein könnte, kommen Ihre Aktivitäten nun reichlich spät! So wird ein Gegensteuern nach diesen vielen Jahren Desinteresse an der Bestandsentwicklung unseres Feldhamsters wohl kaum das Aussterben verhindern können. Angesichts der Tatsache, dass das TMUEN damit auch eine hunderte Millionen Euro Klage vor dem EuGH riskiert, hatte ich mit mehr Engagement zum Erhalt des Feldhamsters gerechnet. Besondere Verantwortung für diese stark bedrohte Tierart sieht anders aus. Es ist mir unverständlich, dass Ihnen das Verhungern und Verdursten des Feldhamsters auf unseren Feldern so egal ist?! Dabei ist bereits angesichts der prekären Situation seit längerem offensichtlich, dass als eine der wichtigsten Maßnahme so schnell wie möglich eine zielgerichtete Vernetzung der verbliebenen Feldhamster Schwerpunktsgebiete hätte erfolgen müssen, um eine überlebensfähige Population wieder aufzubauen und damit das drohende Aussterben des Feldhamsters zu verhindern. Können Sie mir bitte mitteilen, warum dies bisher nicht erfolgt ist und wann Sie damit beginnen wollen? Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sind von den Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre Berichte zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu erstellen (Artikel 17 der FFH-Richtlinie). Entsprechend dem Turnus der Zustandsberichte für die EU müssen danach 2024 wieder Daten zum Feldhamster-Vorkommen vorgelegt werden. Da diese Daten aufgrund der großen Flächen schrittweise erhoben werden müssen, sollten bereits jetzt erste Erkenntnisse oder Trends zur Bestandsentwicklung der Feldhamster Population in Thüringen vorliegen. Daher frage ich nochmals konkret nach entsprechenden Daten und verweise darauf, dass dies ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) ist, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273435/
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Anfragen nach Umweltinformationsgesetz si…
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Betreff
WG: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
23. Mai 2023 16:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Anfragen nach Umweltinformationsgesetz sind kostenpflichtig. Für Ihre unten stehende Anfrage entstehen Kosten in Höhe von ca. 140,00 €. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen Ihre Anfrage unter Berücksichtigung der geschätzten Kosten beantworten sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf Grund der recht hohen Kosten, d…
An Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
26. Mai 2023 08:38
An
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Auf Grund der recht hohen Kosten, die Sie für die Auskunft erheben wollen, gehe ich ich davon aus, dass es doch umfangreichere Daten zur Erhebung der aktuellen Feldhamster-Bestände gibt. Diese detaillierten Informationen benötige ich nicht, aber vielleicht können Sie mir in 2-3 Sätzen zusammenfassen, wie der Trend bei den Bestandszahlen des Feldhamsters in Thüringen in den letzten Jahren ist. Bitte teilen Sie mir auch die aktuellste, absolute Bestandszahl der Feldhamster mit Erfassungsdatum für das Land Thüringen mit. Angesichts meiner Steuerzahlungen halte ich dies für nicht zu viel erwartet. Gleichzeitig möchte Sie bei der Wahrnehmung Ihrer besonderen Verantwortung für den Feldhamster im Land Thüringen unterstützen und wäre froh, wenn sich eine Klage vor dem EuGH vermeiden ließe, denn für etwaige Strafzahlungen müsste letztendlich ich als Steuerzahler aufkommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr [geschwärzt], vielen Dank nochmal für ihre Nachfrage bzw. die Klarstellung. In Vertretung für [geschwärzt]
Von
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: WG: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
5. Juni 2023 11:33
Status
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank nochmal für ihre Nachfrage bzw. die Klarstellung. In Vertretung für [geschwärzt] kann ich Ihnen dazu folgendes mitteilen: Leider können aussagekräftige Trendangaben aus den letzten Jahren momentan noch nicht vorliegen, da das im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bearbeitete FFH-Monitoring erst nach Abschluss aller Kartierungen und der abschließenden Auswertung der Daten im Jahr 2024 eine verlässliche Bewertung der Bestandsentwicklung und des Erhaltungszustandes des Feldhamsters in Thüringen ermöglicht. Wir können Ihnen also hiermit lediglich Aussagen aus dem letzten und somit aktuellen FFH-Bericht aus dem Jahr 2018 weitergeben. Darin wurde für den Feldhamster ein anhaltend starker Rückgang der Siedlungsdichte in weiten Teilen des Verbreitungsgebietes festgestellt. Die Habitatqualität wurde als schlecht eingestuft. Sie kann den langfristigen Fortbestand nicht mehr absichern (zu kleiner Anteil hamstergerecht bewirtschafteter Flächen, hoher Anteil an Zersiedlung und Landschaftszerschneidung, kaum / keine hamstergerechte Landschaftsstruktur). Die Belastungs- und Gefährdungsfaktoren im Berichtszeitraum 2013 bis 2018 resultierten in der Abschätzung von schlechten Zukunftsaussichten und einer Gefährdung des langfristigen Fortbestandes der Art. Die Förderprojekte des Freistaates Thüringen beruhen auf der Bereitschaft der Landwirtschaft. Im Rahmen der Förderprojekte lassen sich, dort wo die Bereitschaft der Landwirtschaft gegeben ist und wo die Voraussetzungen geeignet sind, nachweisbar positive Entwicklungen in den Projektgebieten erzielen. Auf der Internetseite der Stiftung Naturschutz Thüringen können Sie sich über den Feldhamsterschutz in Thüringen informieren: https://www.feldhamster-thueringen.de/sofortprogramm-feldhamster. Der Kabinettsbeschluss von Oktober 2020 lässt zudem die zunehmende Bereitschaft erkennen, Verantwortung zum Arterhalt des Feldhamsters auf den im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft liegenden Flächen zu übernehmen. Eine seriöse Aussage zur absoluten Bestandszahl der Feldhamster ist für das Land Thüringen aufgrund des großen Verbreitungsgebietes nicht zu treffen. Eine flächendeckende Erfassung ist nicht möglich und fachlich nicht angezeigt. Unterstützung beim Schutz des Feldhamsters ist selbstverständlich sehr willkommen. Das ist beispielsweise über ehrenamtliches Engagement möglich. Bis Ende Juni 2023 läuft ein Projekt im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt mit einem Schwerpunkt auf der ehrenamtlichen Erfassung. Eine Weiterführung des Projektes wird vom Projektträger angestrebt. Bitte wenden Sie sich dafür gerne an den LPV Mittelthüringen e. V. Ich hoffe, dass wir damit ihren Informationsbedarf zumindest grundsätzlich befriedigen konnten. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt], > > [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt]? > [geschwärzt]? > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> Sie werden mir sicher zustimmen, dass es sehr traurig ist, dass angesichts der viel…
An Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
13. Juni 2023 22:50
An
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie werden mir sicher zustimmen, dass es sehr traurig ist, dass angesichts der vielen Millionen Euros an ausgegebenen Fördergeldern und des ganzen Aufwands in den letzten Jahrzehnten nur so wenig für den Erhalt des Feldhamster erreicht wurde. Darüber hinaus sind nach dieser langen Zeit scheinbar keine wesentlichen und belastbaren Fakten zum Erhaltungszustand des Feldhamsters bekannt. Für mich klingt das nach einem Fall für den Bund der Steuerzahler. Bitte teilen Sie mir doch mit, welche Informationen ich vom TMUEN für die 140 Euro hätte erwarten können, die mir von Frau Trommer-Huckauf angeboten wurden? Wenn Sie schreiben "Der Kabinettsbeschluss von Oktober 2020 lässt zudem die zunehmende Bereitschaft erkennen, Verantwortung zum Arterhalt des Feldhamsters auf den im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft liegenden Flächen zu übernehmen.", ist das sehr traurig und ist mehr als ernüchternd. Zu viel Zeit ist ungenutzt verstrichen und das Aussterben des Feldhamsters scheint besiegelt, wenn nicht sofort eine signifikante Trendwende bei den Erhaltungs-Massnahmen einsetzt. Ich bin gerne bereit, mich wie viele andere Ehrenamtliche im Rahmen meiner Möglichkeiten an dieser Aufgabe zu beteiligen. Es kann aber nicht sein, dass dies das Land Thüringen von seiner besonderen Verantwortung für den Erhalt des Feldhamsters entbindet, denn nur das Land Thüringen ist in der Lage, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen festzulegen und umzusetzen. Die im BNatSchG seit 2011 verbindlich verankerte Biotopvernetzung hätte hier ein wesentlicher Baustein sein können. Trotzdem - und auch hier wieder leider - hat diese Biotopvernetzung in der Vergangenheit nicht erkennbar stattgefunden. Insofern bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was wird konkret in den nächsten 2-3 Jahren an effektiven Massnahmen vom TMUEN zu erwarten sein, um den Erhalt und Schutz des Feldhamsters in Thüringen langfristig sicherzustellen? 2. Wie viele Feldhamster-Biotope sind in den letzten 5 Jahren miteinander vernetzt worden? 3. Bis wann wird die Biotopvernetzung der verbliebenen Feldhamster-Biotope als eine der wichtigsten Sofort-Massnahmen abgeschlossen sein? 4. Nach welchen Kriterien werden Fördergelder für Massnahmen in der Landwirtschaft bewilligt, wenn nicht bekannt ist, ob bzw. auf welchen Flächen es noch Feldhamster gibt? 5. Sie deuten an, dass die Bereitschaft der Landwirte, an Förderprogrammen teilzunehmen, zu gering ist. Wie soll die Bereitschaft der Landwirtschaft für die Teilnahme an Förderprogrammen erhöht werden? 6. Wie wird zukünftig bewertet, ob und welchen Erfolg Fördermassnahmen haben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273435/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Verantwortung des Freistaates Th…
Von
Landesregulierungsbehörde des Freistaates Thüringen im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: WG: Besondere Verantwortung des Landes Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters [#273435]
Datum
22. Juni 2023 10:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Verantwortung des Freistaates Thüringen für den Schutz und Erhalt des Feldhamsters, auf die wir folgend gerne antworten. Bitte teilen Sie mir doch mit, welche Informationen ich vom TMUEN für die 140 Euro hätte erwarten können, die mir von Frau Trommer-Huckauf angeboten wurden? In den veranschlagten 140 € wären enthalten gewesen: · Aufarbeitung und Erstellung eines Shapes der aktuellen Feldhamster-Nachweise aus unserer Artdatenbank (geografisches Informationssystem) · Aufarbeitung und Auswertung der Ergebnisse aus den noch nicht abgeschlossenen Feldhamsterprojekten externer Projektträger über die positive Bauentwicklung auf den Projektflächen 1. Was wird konkret in den nächsten 2-3 Jahren an effektiven Maßnahmen vom TMUEN zu erwarten sein, um den Erhalt und Schutz des Feldhamsters in Thüringen langfristig sicherzustellen? Diese Frage bitten wir an das TMUEN zu stellen. 2. Wie viele Feldhamster-Biotope sind in den letzten 5 Jahren miteinander vernetzt worden? 3. Bis wann wird die Biotopvernetzung der verbliebenen Feldhamster-Biotope als eine der wichtigsten Sofort-Maßnahmen abgeschlossen sein? In Thüringen stellt die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche auf tiefgründigen Löss- und Lehmböden mit passenden Bodeneigenschaften (trockene, tiefgründige und bindige Böden) Feldhamster-Lebensräume dar. Der Feldhamster ist auf die landwirtschaftlichen Produktion angewiesen. Es müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen, damit ausreichend Deckung und Nahrung zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich nicht um statische Flächen. Jede feldhamstergeeignete Feldfrucht, Stoppelbrache, Saumstruktur und Heckenstruktur im Verbreitungsgebiet stellt aufgrund der natürlichen Gegebenheiten eine Vernetzungsstruktur für den Feldhamster dar. Darüber hinaus gehende Vernetzungen der einzelnen Vorkommen stellt ein langfristiges Ziel dar und kann kurzfristig nicht erreicht werden. Die Stabilisierung der Populationen besitzt die aktuell höchste Priorität in den Bestrebungen der Umweltverwaltung Thüringens, um diese als Quellpopulationen zu entwickeln und die Vorkommen auf langfristige Sicht zu vernetzen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Vernetzung von Feldhamster-Vorkommen ist generell maßgeblich von den Flächennutzern und -eigentümern abhängig. Ein Zugriff auf diese Flächen kann nicht gegen deren Willen erfolgen. Maßnahmen und Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen unterliegen im Freistaat Thüringen der Freiwilligkeit. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Umsetzung der Flächeneigentümer und -bewirtschafter. 4. Nach welchen Kriterien werden Fördergelder für Maßnahmen in der Landwirtschaft bewilligt, wenn nicht bekannt ist, ob bzw. auf welchen Flächen es noch Feldhamster gibt? Da eine flächendeckende Kartierung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters auf 4.000 km2 finanziell und personell nicht möglich (s. unten) und auch nicht sinnvoll ist und Feldhamster feldfruchtabhängig und somit nicht flächengebunden auftreten, werden die auf den Feldhamster ausgerichteten KULAP-Maßnahmen anhand einer dreistufigen Priorisierung bewilligt: Priorität 1: ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete Priorität 2: restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete Priorität 3: restliches Verbreitungsgebiet Für Thüringen wurden 35 Feldhamster-Schwerpunktgebiete mit einer Gesamtfläche von über 51.000 ha definiert. Diese beinhalten die Hauptvorkommen des Feldhamsters in Thüringen sowie Gebiete mit gutem Besiedlungspotenzial. Sie wurden anhand bekannter Vorkommen, geeigneter Böden und existierender Barrieren abgegrenzt. 5. Sie deuten an, dass die Bereitschaft der Landwirte, an Förderprogrammen teilzunehmen, zu gering ist. Wie soll die Bereitschaft der Landwirtschaft für die Teilnahme an Förderprogrammen erhöht werden? Im Rahmen von laufenden bzw. anstehenden Projekten werden die auf den Feldhamster ausgerichteten KULAP-Maßnahmen gezielt beworben. Darüber hinaus findet im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes Feldhamster am TLLLR eine breit angelegte Beratung und Öffentlichkeitsarbeit statt. 6. Wie wird zukünftig bewertet, ob und welchen Erfolg Fördermaßnahmen haben? Die auf den Feldhamster ausgerichteten KULAP-Maßnahmen werden im Rahmen der KULAP-Evaluierung bewertet. Das FFH-Monitoring ist in Thüringen mehrschichtig aufgebaut. Einerseits werden 13 bundesdeutsch für Thüringen festgelegte Stichprobenflächen sowie zusätzlich sieben durch Thüringen festgelegte Stichprobenflächen regelmäßig untersucht. Pro Stichprobenfläche (= Messtischblattquadranten) werden jeweils 100 ha kartiert. Darüber hinaus werden auf einzelnen Rasterzellen in einem 10 km x 10 km Raster weitere Kartierungen umgesetzt (Verbreitungsgebietsmonitoring). In diesen untersuchten Rasterzellen reicht ein Feldhamsternachweis aus, um dieses dem Verbreitungsgebiet zuzurechnen. Ist dieser Nachweis erbracht, wird nicht weiter gesucht. Im Verbreitungsgebiet des Feldhamsters in Thüringen, s. oben, wird und kann nicht jeder Bau erfasst werden. Für die Bewertung des Erhaltungszustandes im FFH-Bericht ist dies auch nicht notwendig. Die Kartierung dieses Gebietes würde 400.000 Stunden in Anspruch nehmen, da eine Kartierungsstunde pro Hektar benötigt wird. Höchste Priorität besitzt, wie bereits oben erwähnt, die Bedingungen zu schaffen, den Erhaltungszustand des Feldhamsters zu verbessern. Darüber hinaus werden im Rahmen der durch Projekte umgesetzten Maßnahmen Kartierung auf den Projektflächen durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen

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